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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mietvertrag  (Gelesen 3954 mal)

lilyen

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Mietvertrag
« am: 10. Januar 2012, 14:29:04 »

Hallo liebe Leser, ich bin neu im Forum und habe eine wichtige frage. Ich bin verheiratet und ich bin in Insolvenz und mein Mann aber nicht. nun meine Insolvenz endet im Juni 2012 . nun ich und mein Mann haben eine neue Wohnung bekommen und die Vermieter möchte auch mich in den Mietvertrag eintragen .Meine frage, bin ich jetzt verpflichtet der Vermieter zu sagen das ich in Insolvenz bin ?
Mfg
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doktor mabuse

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Re: Mietvertrag
« Antwort #1 am: 10. Januar 2012, 16:01:22 »

Hallo,

ich bin privat in einer vergleichbaren Situation und würde mit diesem Thema offen umgehen, d.h. ich würde es dem neuen Vermieter sagen, daß ich in der Inso bin. Das mögen hier Einige Mitstreiter anders sehen,ich denke aber, es gibt noch genügend Vermieter, denen der Mensch wichtiger ist, als eine Inso.
Ich hatte bereits an anderer Stelle zitiert:

Eine Insolvenz ist eine Mitteilungsbedürftige Angelegenheit, die man zwar nicht unbedingt in den Vorgesprächen ansprechen muß, aber spätestens bei Vertragsunterzeichnung sollte dies dem Vermieter mitgeteilt werden, eben um keine Täuschungsgedanken aufkommen zu lassen. Sagt Er dann nein, war er ohnehin nicht der Richtige....
Es gibt auch etwas amtliches dazu:

Insolvenz des Mieters, Aufklärungspflicht des Mieters
Sofern über das Vermögen eines Mietinteressenten das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist er verpflichtet, einen potenziellen Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages ungefragt darüber aufzuklären. Ebenso ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter darüber aufzuklären, falls bei dem früheren Mietverhältnis erhebliche Mietrückstände bestanden haben und er deswegen zur Räumung der alten Wohnung verurteilt worden war. Dieser Anspruch des Vermieter resultiert aus der objektiv für den Vermieter bestehenden Gefährdungslage seines Vermögens, wegen der sich aus diesen Umständen ergebenden wesentlich erhöhten Gefahr seine Ansprüchen (Miete, Mietnebenkosten usw) auch im Falle einer nicht freiwilligen Erfüllung durch den Mieter realisieren zu können (LG Bonn, Beschluss v. 16.11.2005 WM 2006, 24). Nach Ansicht des Gerichtes sei die Lage bei einem Insolvenzverfahren grundsätzlich anders als bei der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid), da beim Insolvenzverfahren das gesamte pfändbare Vermögen zur Insolvenzmasse gehört und dem Schuldner nur nicht pfändbare Einkommenteile zur Verfügung stehen.
Hat der Mieter "nur" die eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) abgeleistet und liegt dies schon einige Zeit ( etwa 1 Jahr) zurück, so ist der Mieter nach Ansicht dieses Gerichtes in der Regel noch nicht dazu verpflichtet, dies ungefragt dem Vermieter anzugeben, sofern nicht weitere Umstände hinzukommen (zum Beispiel Mietrückstände beim vorherigen Vermieter, Räumungsklagen usw.).
Die Folge einer verletzen Aufklärungspflicht ist, dass der Vermieter den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung anfechten kann.

Dies Urteil ist zwar nur Fallbezogen, aber man sollte sich trotz seiner Insolvenz nicht kleiner machen als man ist und dazu gehört für mich auch ein offener Umgang.

Wünsche viel Erfolg,
Gruß,
Doktor Mabuse

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lilyen

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Re: Mietvertrag
« Antwort #2 am: 10. Januar 2012, 16:28:21 »

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort !
Leider habe ich bisher nur Absagen weil  ich die Wahrheit sagen über meine Insolvenz.!
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sashsash

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Re: Mietvertrag
« Antwort #3 am: 10. Januar 2012, 17:38:03 »

Dies ist wirklich eine Zwiespaltige Situation...
Ich persönlich würde es einem neuen Vermieter nicht sagen...
Man ließt ja hier des öfteren, das man mit der Wahrheit nicht weiterkam.

Es gibt aber auch positive Aspekte, wie z.B. mein neuer Arbeitgeber.
Vor der Vertragsunterzeichnung habe ich ihm über eine anstehende Insolvenz unterrichtet, was für ihn kein Problem dastellte. Bei meinem alten Arbeitgeber wäre ich geflogen...

Dies ist zwar ein anderer Fall, aber im Grunde das selbe:
Es gibt solche Menschen und solche Menschen...

Ich persönlich wäge es ab, ob eine Person was von meiner Insolvenz erfahren sollte, oder nicht.
Nach einiger Zeit hat man ein Gespür dafür... so ist es jedenfalls bei mir.

Ich persönlich sehe das so:
Wenn ich weiß, das ich mir die Miete locker leisten kann (was ja wohl logisch sein sollte), würde ich dem Vermieter nichts sagen.
Irgendwann ist man aus der Inso draussen, und keinen Interessiert es...

In deinem Fall sind es sowieso nur noch wenige Monate..

LG
SashSash
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Achdujeh

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Re: Mietvertrag
« Antwort #4 am: 10. Januar 2012, 18:04:01 »

Auch in diesem Fall passt der Beschluss des LG Bonn nicht. Es gibt einen Mieter, der offenbar solvent ist und auf den der Beschluss per se nicht passt. Der Vermieter geht also keinesfalls das im Beschluss beschriebene Risiko ein. Auch nicht, wenn ein zweiter Mieter hinzutritt, der sich noch in der WVP befindet.

Aus der Information, dass die Insolvenz im Juni endet, schließe ich mal, dass die TE sich vermutlich in der WVP befindet. Sollte also ein Titel gegen die TE erwirkt werden, kann in wenigen Monaten bereits wieder vollstreckt werden (ich unterstelle mal, mit der RSB läuft alles normal). Für den Vermieter exisitiert also auch deswegen kein echtes Risiko, das eine Offenbarungspflicht begründen könnte.

Ich bin zwei Mietverhältnisse eingegangen, ohne über meine Insolvenz sprechen. Einmal bin ich an einen Abzocker-Vermieter geraten, dessen Anwalt in einem Prozess versuchte, meine Position mit dem o.g. Beschluss zu erschüttern. Es war ein großes Vergnügen zu sehen, wie er vom Richter abgemeiert wurde. Ich spreche also aus eigener Erfahrung.

Lügen würde ich nicht, wenn ich gefragt würde, aber ohne sinnvollen Grund ein Reizwort wie Insolvenz in den Raum werfen, halte ich für absolut unnötig.

FG Achdujeh
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lilyen

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Re: Mietvertrag
« Antwort #5 am: 10. Januar 2012, 22:14:13 »

Heute erhielt ich einen Mietvertrag vom Vermieter und  morgen muss ich und meine Mann unterschreiben  :Oh_no:
Der Vermieter hat  nichts über Schufa oder Insolvenz gefragt.Mein Mann arbeitet in einem großen und namhaften Unternehmen und hat ein gutes Gehalt , ich bin  Hausfrau .Es war sicher wichtig für den Vermieter  gute  und sichere gehalt..keine ahnung  :dntknw: Ich habe angst ,aber darf ich nicht mehr Zukunft meine Sohnes auf Spiel setzen weil Kind dieses Jahr muss zu schule und brauche eine feste Wohnsitz  :neutral:Schlimmste ist, dass ich die Schulden von meine verstorbenen Mann geerbt
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horst69

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Re: Mietvertrag
« Antwort #6 am: 11. Januar 2012, 08:32:42 »

Schlimmste ist, dass ich die Schulden von meine verstorbenen Mann geerbt

Wenn es wirklich die Schulden deines Mannes waren, warum hast du das Erbe nicht ausgeschlagen??
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lilyen

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Re: Mietvertrag
« Antwort #7 am: 11. Januar 2012, 12:06:50 »

Horst69....Es war sehr schwierig und kompliziert Situationen , schlecht beraten ,betrogen und so weiter.  Ich kann nicht darüber schreiben im Detail.Ich habe buchstäblich nicht  alle schulden geerbt von meinem verstorbenen Mann ,Es gibt auch einen Bankkredit, die wir unterschrieben zusammen ....
Ich kann nur noch sagen folgen sind meiner Schulden, Nervenzusammenbruch und Nervenklinik 1,5 Monate nach.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2012, 12:09:13 von lilyen »
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