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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: wegenexhier am 07. Mai 2009, 14:43:20

Titel: Mit Einspruch Eidesstattliche Versicherung verhindern?
Beitrag von: wegenexhier am 07. Mai 2009, 14:43:20
Hallo,

ich habe einen Vollstreckungsbescheid per Briefkasteneinwurf, direkt vom Gerichtsvollzieher bekommen. Pfandauftrag und Abgabe der EV. Diese soll ich am 13.05. bei ihm abgeben. Wenn ich einen Einspruch gegen den VB einlege und dem GV eine Kopie davon schicke, ist dann der Termin beim GV hinfällig oder muss ich den trotzdem wahrnehmen?

Gruß
wegenexhier
Titel: Re: Mit Einspruch Eidesstattliche Versicherung verhindern?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 07. Mai 2009, 16:22:02
Von wann ist der VB?? Kann mir nicht vorstellen, dass der erst paar Tage alt ist.
Titel: Re: Mit Einspruch Eidesstattliche Versicherung verhindern?
Beitrag von: wegenexhier am 07. Mai 2009, 16:24:29
Hallo,

vom 28.04.2009.

Gruß
Titel: Re: Mit Einspruch Eidesstattliche Versicherung verhindern?
Beitrag von: Feuerwald am 07. Mai 2009, 16:40:20
Der Einspruch gegen den VB alleine dürfte m.E. nicht ausreichen, die ZV und die EV zu verhindern, da der VB bereits ein vorläufig vollstreckbarer Titel ist. Die EV kann man ggf. aber durch Teilzahlung (auch im Termin) etc. pp. abwenden 

oder

es müsste eben dem Einspruch versucht werden, einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (mit / ohne) Sicherheitsleistung zu stellen (ohne => § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO   oder § 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO soweit ich mich richtig erinnere). Dazu sollte man sich beraten lassen.
Titel: Re: Mit Einspruch Eidesstattliche Versicherung verhindern?
Beitrag von: wegenexhier am 07. Mai 2009, 18:15:14
Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Ich habe mich da falsch ausgedrückt, sorry. Kann man mit dem Einspruch die EV erstmal hinauszögern?

Gruß
wegenexhier
Titel: Re: Mit Einspruch Eidesstattliche Versicherung verhindern?
Beitrag von: paps am 07. Mai 2009, 19:47:43
Liegt am GV.
Bei einigen ja, wenn sie mitbekommen, dass trotz Widerspruch zum VB bereits EV beantragt wurde.
Sie müßten also die Rechtmäßigkeit des Auftrages in Frage stellen.

Ansonsten siehe Feuerwald.
Titel: Re: Mit Einspruch Eidesstattliche Versicherung verhindern?
Beitrag von: wegenexhier am 07. Mai 2009, 20:40:26
Hallo,

Danke für die Antwort. Ich habe dem AG heute einen begründungslosen Einspruch zukommen lassen, ebenso eine Abschrift an den GV. Ich würde gerne wissen ob ich die EV damit noch 14 Tage hinauszögern kann?

Gruß
wegenexhier
Titel: Re: Mit Einspruch Eidesstattliche Versicherung verhindern?
Beitrag von: paps am 07. Mai 2009, 21:47:06
Wer soll das wissen?
Hat der GV den Auftrag, muß er diesen ausführen.
Aber er aknn ihn nur dann ausführen, wenn er an der Reihe ist.
Läßt sich der GV wegen des Widerspruchs auf eine Verschiebung ein, könnten Sie Zeit gewinnen ansonsten nicht.

Was ist so notwendig, 14 Tage zu schinden?
Titel: Re: Mit Einspruch Eidesstattliche Versicherung verhindern?
Beitrag von: wegenexhier am 07. Mai 2009, 22:25:18
Hallo paps,

danke für die Antwort.
Gut ich werde sehen, was dabei herauskommt. Für die Aufschiebung gibt es Gründe.

Gruß
wegenexhier