Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Michael-MK am 11. April 2008, 20:40:07
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Ich habe jetzt im April mein erstes Jahr der WVP um.
Über meinen Arbeitgeber könnte ich nun Aktien zum halben Preis erwerben. Ist halt für Mitarbeiter eine Aktion.
Meine Frage nun, kann ich dies tun. Wenn ja welche Einschränkungen habe ich?
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Genauer Stand des Verfahrens?
War bereits Schlußtermin und das Verfahren ist aufgehoben?
Wenn nein, dann würden Gewinne in die masse fließen.
Wenn ja können Sie erwerben.
Und dann immer fleißig arbeiten damit der Kurs nicht fällt. :wink:
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Hallo Michael,
soweit ich weiß kannst Du in der WVP sehr wohl wieder Vermögen bilden. Es versteht sich von selbst, daß durch den Kauf der Aktien der an den IV abzuführende Betrag geschmälert wird.
LG
MissTraut
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Sorry für die vielleicht blöde Frage. Was ist der Schlusstermin?
Ich erhalte leiter von meinem TH keine Info. Selbst eine Liste wer nun alles sich als Gläübiger gemeldet hat. Nichts habe ich erfahren.
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Hallo ... ich hab da mal ein bißchen Text kopiert :whistle:
...Sie müssen einen Beschluss bekommen haben, in dem steht, dass das Insolvenzverfahren beendet ist. Seit dem befinden Sie sich in der WVP.
Wenn das Verfahren 20XX eröffnet wurde, läuft der Rest der WVP noch bis 20XX, also sechs (!) Jahre nach Eröffnung.
Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de können Sie unter Detailsuche und mit Angaben Ihres Aktenzeichen selber nachschauen, welchen Status Sie haben.
Die Restschuldbefreiung haben Sie schon beantrag, dies wird mit dem Eröffnungantrag zusammen gemacht. ...
LG
MissTraut
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Sorry für die vielleicht blöde Frage. Was ist der Schlusstermin?
Ich erhalte leiter von meinem TH keine Info. Selbst eine Liste wer nun alles sich als Gläübiger gemeldet hat. Nichts habe ich erfahren.
Sie können bei ihrem zuständigen Inso-Gericht auch Akteneinsicht nehmen.
Und Insolvenzbekanntmachungen.de ist in der Regel sehr hilfreich