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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Monatlich grüßt der GV...........  (Gelesen 3814 mal)

Mitnick

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Monatlich grüßt der GV...........
« am: 11. Februar 2013, 11:42:35 »

Hallo ich habe ein großes problem! Weis nicht mehr weiter.

Also ich habe alle Mahngerichte angeschrieben und bin seit 3 Jahren dabei alle Schulden die ich habe zu Tilgen!
Habe gute Arbeit gebe mein bestes! Nun ich habe rund 1/3 meines gehalts für Schulden aus rest halt Leben kaufe mir selten was. Doch seit nem Jahr habe ich das Problem das Jeden Monat der GV da steht und immer mehr Geld von mir will!
Er kommt mit Teilfoderungen mal 1 mal 2 sachen.

Nicht das ich das nicht in meinem Ordner habe und als nächstes Zahlen will! Also die meisten sachen habe ich finden können!

Mein Problem ist dadurch das er immer mit so 300€ kommt und die haben will. Ich ihm aber sage, das ich Zahle jeden Monat mein Maximum und er sich gedulden soll kommt er auf die Pfändungsschiene! Das schlimme ist jetzt er schmeist mir nen Brief rein, er klingelt nichtmal mehr gibt mir 6 Tage Zeit, im Brief steht er wird am 11.02 wiederkommen und die 261 € bar abholen, wenn ich das nicht mache wird er am 18.02 bei mir Pfänden.

Ich habe nichts wirklich interessantes für den aber mein Cheffe sagte mal wenn ne Lohnpfändung kommt wird er mich entlassen da er so einen Buchhalterischen aufwand nicht möchte!

Rufe ich aber die Gläubiger an sagen die mir ich soll doch ne Ratenzashlung mit dem GV machen, sage ich es dem GV sagt er sowas gibts bei GV nicht!

Was kann man gegen so einen Aufdringlichen Gerichtsvollzieher tun? Ich kann doch nicht alles ihm Zahlen und warten bis er in 3 Wochen wieder da steht und Geld will!



Kennt ihr sowas?
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koelner84

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Re: Monatlich grüßt der GV...........
« Antwort #1 am: 12. Februar 2013, 09:13:24 »

Ich habe meinen Gerichtsvollzieher nicht persöhnlich kennengelernt - der erste Termin, an den er kommen wollte war ein Tag nachdem ich den Bescheid über die Eröffnmung des Verfahrens vom Insolvenzgericht erhielt -, nur per Telefon.

So wie ich Ihn dort erlebte war er sehr umgänglich und bestrebt eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.
Dein GV scheint ja einen Kurs aller: Ich habe keine Schulden, Schuldner sind mir zu wieder, ich trette voll und ganz für die armen misverstandenen Gläubiger ein, Schuldner sind perse, durch die Bank weg, vorsätzliche zechpreller, die nicht Zalen wollen.

Er scheint nicht zu verstehen das du nur das leisten kannst was du Ohnehin schon zahlst. Entweder will er das nicht sehen oder kann es nicht sehen -in beiden Fällen aufjedenfall fehl am Platze in diesem Job-.

Kommt er immer und immer wieder mit ein und den selben Titel(n)/bzw. Vollstreckungsaufträgen, auf die du ohnehin schon zahlst, bzw. eine Einigung bestand?
So wie ich es Verstehe ist dem so, da die Gläubiger ja sagen das Sie mit einer Ratenzahlung absolut einverstanden sind, scheint mir jetzt nicht so als würden die den, nach einer einigung immer und immer weider losschicken?
Wenn er immer wieder mit ein und den selben Titel(n)/bzw. Vollstreckungsaufträgen antanzen käm würde ich mir das, nach eine Einigung/Lösung evnt. einmal gefallen lassen, das man mal etwas in na Akte übersieht kann ja vorkommen. Spätestens beim zweitenmal würde ich mich Fragen was das soll, Ihn klipp und klar sagen das diese Angelegenheit doch geklärt sei, und ich nur dan weiteren Handlungsbedarf sehen wenn ich der Vereinbarung nicht nachkomme oder der Gläubiger erneut eine Vollstreckung beauftragt.
Andernfalls solle er seine Aufdringlichkeit bitte sein lassen, oder ich sehe mich gezwungen bei geeigneter Stelle zu informieren ob dieses Verhalten üblich sei und ggf. Beschwerde einreichen werde.

Anders sieht es aus wenn die Gläubiger Ihn immer wieder mit neuen Aufträgen betrauen. In dem Fall würde ich
1. die Gläubiger nicht verstehen, dass die dir gegenüber bei Anfragen so reagieren und andererseits eine Jetzjagd inszenieren.
2. seine dauernden Besuche verstehen, nicht jedoch sein Drängen auf sofortige Zahlungen, den auch in diesem Fall sollte er die finanzielle Situation zu genüge kennen.

Letztenendes würde ich mich so oder so informieren und ggf. beschweren:
- wenn er nicht neu beuftragt wird über die Aufdringlichkeit/Bedrängniss
- wenn er immer wieder neu beauftragt wird über die uneinsichtigkeit und ignoranz der gegebenen finanziellen Situation, die ja schon bis zum max. anscheinend ausgeschöpft ist

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Insokalle

Re: Monatlich grüßt der GV...........
« Antwort #2 am: 12. Februar 2013, 11:24:54 »

Ruhe könnte eintreteten, wenn Sie dem GV klarmachen, dass Sie in 6 Monaten die Schulden bezahlen können. Da das anscheinend nicht möglich ist, sollten Sie eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbaren.
Allerdings ist es das Recht eines Gläubigers, mit ZV-maßnahmen seine Forderung einzutreiben und wie es aussieht mit gutem Erfolg. Warum soll er das ändern?
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Mitnick

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Re: Monatlich grüßt der GV...........
« Antwort #3 am: 12. Februar 2013, 11:41:33 »

Hallo danke für eine Antwort....

Also nein er kommt mit Neuen Zahlungsaufforderungen von Fällen die mir meist nicht bekannt sind aber dennoch soll da ein Titel hinter stehen.

Jetzt gestern eines Bezahlt, musste mir Geld leihen um das zu zahlen.

Und tada heute Morgen wieder ein neues Schreiben mit wieder einer anderen Forderung diesmal gab er mir 14 Tage zeit gelassen oder ich muss eine Eidestaatliche Versicherung machen. Die ich aber nicht möchte weil dann bekomme ich nie wieder nen Grünen Zweig ^^^meine letzte ist 9 Jahre her ^^

Ich weis nicht mehr was ich tuen soll!


Kann ich denn nicht dagegen vorgehen?
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koelner84

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Re: Monatlich grüßt der GV...........
« Antwort #4 am: 12. Februar 2013, 12:13:10 »

Immer wieder neue Forderungen, die eine mal bekannt die andere mal nicht.
Klingt mir stark nach einer Masche.

Unter meinen Gläubigern zähle ich ein Mobilfunkunternehmen, bei dem ich zwei Verträge hatte.
Beide Verträge wurden, nach Zahlungsunfähigkeit -einstellung der Zahlungen da kein Geld mehr- seitens des Unternehmens gekündigt und unter der jeweiligen Vertragsnummer zur sofortigen zahlung abgerechnet -aufgelaufene Gebühren + Grundgebühr der Restlaufzeit-.
Somit gab es zwei Forderungen des Mobilfunkunternehmens.

- Die zwei forderungen gingen Recht schnell an zunächst ein und den selben Anwalt.
- Anschließend tretten sich deren Wege, zu zwei verschiedenen Inkassos.
- Von beiden Inkassos meldeteten sich je ein unterschiedlicher Anwalt.
- Wenig drauf wurde eine Forderung an ein neues Inkasso abggeben, desen Anschrift zufällig die eines der ersten Inkassos war.
- Kurz dadrauf wurde die andere Forderung an das vorherige Inkasso der einen Forderung abgegeben.
- Erneut meldeten sich zwei Anwälte, diesmal mit selber Anschrift, die zufällig auch die Anschrift eines der ersten Inkassos war.
- usw. usw. usw.

Lange Rede, noch längerer Häckmeck, und dennoch kurzer Sinn:
Das Mobilfunkunternehmen vergab zwei Forderungen im Rotationsverfahren an vier verschiedene Inkassos, die wiederum mit acht verschiedenen Anwälten gemeinsam arbeiteten.
Es gab, zusammen mit dem Unternehmen, 13 Unternehmen/Anwälte Jedoch nur vier verschiedene Anschriften.
Aus zwei Forderungen wurden fünf verschiedene Aktenzeichen mit unterschiedlichen, dennoch ähnlichen Beträgen.

Ich erfuhr durch meine TH das dieses unternehmen diese Masche in perfektion betreibt.
Die Gründen Inkassos, unter der Geschäftsführung von, Ihr bekannten, sechs Anwälten.
An die Inkassos werden die Forderungen Rotierend vergeben. Die Inkassos werden dan kreuz und queer durch die Geschäftsführenden Anwälte vertretten.

Dies ist eine ganz perfiede masche, die leider einige Unternehmen so durchziehen(einige Banken, einige Mobilfunkanbieter-meiner ist "Marktführer" dieser Methode-, und diverse Internetfirmen)
Mich würde es nicht wundern wenn es bei dir ähnlich ist. Prüfe alles einmal ganz genau, vergleiche Adressen, Geschäftsführer, Anwälte etc. sollten sich Städte und komplette Anschriften(Stadt, Straße, Hausnummern[+/- zwei Häuser]) mehrfach zeigen ist dies ein Indiez für eben diese Methode.

In dem Fall hast du einfach einen fleisigen GV, der seine Arbeit erledigt, und ggf. selber schon genervt ist und deswegen nur noch Briefe schreibt. Und du musst rausfinden welcher "Urgläubiger" dahinter steckt.

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Mitnick

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Re: Monatlich grüßt der GV...........
« Antwort #5 am: 12. Februar 2013, 12:28:45 »

das werde ich auf jeden fall mal in Auftrag nehmen ^^ alöles durchchecken ob nicht verschiedene forderungen nen Titel haben.

In der Theorie müssen alle mir die Titelnummer geben können!
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koelner84

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Re: Monatlich grüßt der GV...........
« Antwort #6 am: 12. Februar 2013, 13:24:26 »

Einen Titel werden die alle haben, ohne Titel würde der GV NIE tätig werden.

Die Gerichte bekommen die Forderungen der Unternehmen mitgeteilt (Höhe, Posten, Aktenzeichen, ...)
Das Gericht veranlasst dan einen Mahnbescheid, ohne die Forderung auf begründung zu Prüfen. Solange alle Angaben vorliegen(Höhe, Positionen, etc.)gilt die Forderung erstmal als rechtens.
Diesen  gerichtlichen Mahnbescheid bekommst du zugeschickt. Da hast du vier Wochen Zeit der Forderung im ganzen(der gesammten Forderung) oder in teilen(einzelne Positionen) zu wiedersprechen.
Erst nach eingang eines solchen Wiederspruches tritt das Gericht an den Gläubiger heran. Dieser muss dan beweisen das die gesammte Forderung, oder Teile rechtens sind, bzw. der Wahrheit entsprechen.
Sollte der Gläubiger dies nicht beweisen können verfällt die Forderung, oder teile.

Solte die Forderung oder teile daraus bewiesen werdeen können ergeht der gerichtliche Vollstreckungsbescheid(Titel). Sollte kein Wiederspruch eingelegt werden erget automatich nach vier Wochen der gerichtliche Vollstreckungsbescheid(Titel).
Der gerichtliche Vollstreckungsbescheid(Titel) wird dir ebenfalls zugesandt, und du hast auch hier niochmal die Möglichkeit zu wiedersprechen (kenne die Frist hierfür derweil nicht).

Erfolgt auch hier kein Wiederspruch ist "der Drops, für den Gläubiger, gelutscht".
Er hält seinen Titel in deer Hand und kan ab fortan den GV lossenden.

Der GV wird NUR dan tätig wenn Ihm der Gläubiger den entsprechenden Titel vorlegt, keine Sekunde früher!

Schau genau nach, im grunde musst du zu jedem fall, weswegen der GV zu dir kommt sowohl einen Mahn- wie auch Vollstreckungsbescheid vom Gericht zuhause haben.
Auf diesen Siehst du die Forderung aufgeschlüsselt (positionen) du siehst den Gläubiger, sein eigenes Aktenzeichen(der Forderung) und das Aktenzeichen des Gerichtes.

Solltest du keine Titel bei dir haben, bzw. nicht zu jedem Fall, weswegen der GV dich besucht, finde heraus ob es welsche gibt. Evnt. hast du die ja auch verbummelt, ungeöffnet etc. Ich habe auch ein Mahnbescheid ungeöffnet ignoriert :whistle: und mich im nachhinein gewundert :gruebel:, heut weiss ich es besser :respekt:.

Nun hast du folgende möglichkeiten.
A) Du findest zu allen einen Titel: dann finde heraus ob es auffälligkeiten bei den Gläubigern gibt - Adressen, Geschäftsführer,..., Forderungshöhen, Aktenzeichen, etc.
A.a) Gibt es ungereimtheiten: kontaktiere einen Anwalt. Wenn dem so ist sollte Ihm, wenn auf Insolvenz-, Finanzrecht spezialisiert, ein Licht aufgehen, den die Namen und Firmen sind denen hinlänglich bekannt. Es gibt zwar Neugründungen, die selbst die nicht kennen(selber erlebt) aber dies kommt eigentlich nur bei einem Namen unter den vielen verflochtenen vor.
Er kann dir da weiter helfen, wird nicht einfach, aber nicht unmöglich.
A.b) es gibt keine Ungereimtheiten: dann hast du einfach das unverschämte Pech wirklich Gläubiger "vergessen/verdrängt" zu haben und zudem alles sehr energievolle Gläubiger. Dennoch würde ich die Gläubiger, mit Forderungen, die Dir unbekannt vorkommen auffordern Ihre Forderung darzulegen(Grund etc.) ggf. mit einem Anwalt zusammen. Manchmal reicht ein unüberlegte klick im Internet schon aus und man ist einem Internetbetrüger aufgesessen(kommt nicht selten vor) Auch hier kann der Anwalt weiterhelfen, jedoch wird dies auch nicht einfach. Und im schlimsten Fall sind alle Forerunghen rechtens und du musst es ausharren.

B) Du findest nicht alle, oder garkeinen Titel: dann frag bei Gericht und erkundige dich nach dem GV, weil OHNE Titel, DARF er GARNICHTS machen.
B.a) Sollte der GV nachweislich ohne Titel seine Arbeit aufnehmen drohen ihm konsequenzen. Jedoch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sprich, wenn er das öfters so macht und kein Schuldner genauer nachprüft und bei Ungereimtheiten sich meldet wird es nie Rauskommen und er macht munter weiter.
B.b) Er ist im ""allerbesten"" fall dem Gericht überhaupt nicht bekannt. Dann gehört er mit zu der Abzock Methode und dein Geld ist futsch, die Forderungen da.
Hier gilt es Ihm das Handwerk zu legen, entsprechende Anzeige und gleich den Gläubigern mit.

Ich will nicht den Teufel an die Wand mahlen. Aber ich habe selber so einiges erlebt und von meiner TH so manchen gehört(auch soetwas eben) das ich da mittlerweile mehr als auf zack bin. Jede ungereimtheit macht mich stutzig und wird sofort überprüft und entsprechend, bearbeitet, gemeldet, zur Anzeige gebracht, etc.

Gute Recherche sollte in deinem Fall aber weiterhelfen. Und ganz so schlimm wird es wohl nicht kommen. Nicht unterkriegen lassen, keine Begriffe verwechseln (zur Not Muster eines Mahn-, Vollstreckungsbescheids im Internet ansehen), erkundigen (im Zweifel beim jeweiligen Amtsgericht!), und durchhalten!
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Mitnick

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Re: Monatlich grüßt der GV...........
« Antwort #7 am: 12. Februar 2013, 14:25:29 »

Hey echt mal richtigen Dank du machst miur Mut dagegen was zu tun werde alle sachen nachgehen!

Und auch hier mich melden sobal dich was habe!
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Gespielin73

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Re: Monatlich grüßt der GV...........
« Antwort #8 am: 12. Februar 2013, 18:51:06 »

Hallo,
wie schon geschrieben, kommt der GV nicht ohne dass ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Verschaffen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht einen genauen Überblick darüber, wer alles titulierte Forderungen hat.

Wenn Sie das in Erfahrung gebracht haben, überlegen sie sich eine Gesamtsumme, die sie monatlich für die Tilgung ALLER Forderungen ( auch der noch nicht titulierten) aufbringen können. Jetzt empfiehlt es sich, einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung aufzusuchen um mit ALLEN einen vergleich zu schließen der hieb und stichfest ist...Ich behaupte mal, dass sie alleine, als Laie nicht das Optimum für sich herausholen können und es dann immer wieder zu unerwarteten Forderungen kommen wird.
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Schlechtes Gewissen? Nö, warum denn auch?!
 
 

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