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Autor Thema: Muß ein " Schuldentitel" persönlich zugastellt werden  (Gelesen 2892 mal)

Phonix

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Muß ein " Schuldentitel" persönlich zugastellt werden
« am: 06. Dezember 2013, 05:32:00 »

Guten Morgen,ich hab da ein sooooo großes Problem.Gestern bekam ich Post von einer Anwaltskanzlei die micch höflich aufgefordert hat meine Schulden bei einen Stromanbieter zu bezahlen.Man hat mich mehrfach angemahnt und ich hätte nicht reagiert.Ja ,es stimmt ich habe bei einem Stromanbieter -Schulden und ja ich weiß auch das ich diese begleichen muß.Ich konnte mit der Dame aus dem Büro sehr nett reden und wir haben uns auf Ratenzahlung geeinigt.Was mich nun aber verwunderte ist die Tatsache das es einen Titel aus 2005 gab,der mir durch den Postboten durch Einwurf zugestellt wurde,an eine Adresse an der ich schon gar nicht mehr gewohnt habe.Was da heißen soll,der Titel gilt als vollstreckbar da zugestellt.Nur wie kann das sein wenn ich doch gar nicht mehr dort gewohnt habe,durch diesen Scheiß kommen noch einmal satte 200 Euro oben drauf. :rougi:
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waldi

Re: Muß ein " Schuldentitel" persönlich zugastellt werden
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2013, 13:44:54 »

Vielleicht haben Sie sich damals nicht zeitnah umgemeldet?
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Phonix

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Re: Muß ein " Schuldentitel" persönlich zugastellt werden
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2013, 04:30:03 »

Guten Morgen,es ist alles korrekt gelaufen,wie gesagt es war eine sehr nette Dame mit der ich dort geredet habe und wir haben noch am Telefon recherchiert ,als der Titel zugestellt wurde hab ich in jenem Ort nicht mehr gewohnt und der Postbote hat damals angegeben...zugestellt durch Einwurf.Das ist es was mich wundert.Im Grund kann der Postbote wenn niemand anzutreffen ist den Brief ja auch gleich in die Tonne werfen und schreiben ...zugestellt.Was mich verärgert sind die wahnsinns Gebühren die nun seid 2005 angelafen sind.
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