Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Fugenfueller am 24. Juni 2007, 09:32:31
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Hallo,
ich muss demnächst eine ev. abgeben.
Ich habe einen dänischen Arbeitgeber, muss ich den angeben? und weiss jemand ob ich in Dänemark eine Lohnfändung zu erwarten hätte?
Gruss Henning
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Solche Angaben sind zu machen, auch Konten im Ausland sind anzugeben.
Sie können die Abgabe der EV ggf. abwenden, in dem Sie im EV-Termin glaubhaft machen, die Forderung binnen 6 Monate tilgen zu können (§ 900 ZPO).
Bzgl. Lohnpfändung in Dänemark muss ich erst mal nachlesen.
Gruss
Feuerwald
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Nach dem Merkblatt der Deutschen Botschaft in DK, scheinen
Gehalts-/Lohnpfändung für nicht staatliche Gläubiger in Dänemarkt kaum möglich.
Gruss
Feuerwald
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Vielen Dank feuerwald