Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Fugenfueller am 24. Juni 2007, 09:32:31

Titel: muss ich bei ev einen ausländischen Arbeitgeber angeben?
Beitrag von: Fugenfueller am 24. Juni 2007, 09:32:31
Hallo,

ich muss demnächst eine ev. abgeben. 

Ich habe einen dänischen Arbeitgeber, muss ich den angeben? und weiss jemand ob ich in Dänemark eine Lohnfändung zu erwarten hätte? 

Gruss Henning
Titel: Re: muss ich bei ev einen ausländischen Arbeitgeber angeben?
Beitrag von: Feuerwald am 24. Juni 2007, 13:04:47
Solche Angaben sind zu machen, auch Konten im Ausland sind anzugeben.

Sie können die Abgabe der EV ggf. abwenden, in dem Sie im EV-Termin glaubhaft machen, die Forderung binnen 6 Monate tilgen zu können (§ 900 ZPO).

Bzgl. Lohnpfändung in Dänemark muss ich erst mal nachlesen.

Gruss
Feuerwald

Titel: Re: muss ich bei ev einen ausländischen Arbeitgeber angeben?
Beitrag von: Feuerwald am 24. Juni 2007, 13:28:38

Nach dem Merkblatt der Deutschen Botschaft in DK, scheinen
Gehalts-/Lohnpfändung für nicht staatliche Gläubiger in Dänemarkt kaum möglich.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: muss ich bei ev einen ausländischen Arbeitgeber angeben?
Beitrag von: Fugenfueller am 28. Juni 2007, 22:43:25
Vielen Dank feuerwald