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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden  (Gelesen 4124 mal)

elenor99

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Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« am: 06. Oktober 2011, 13:25:42 »

Ich habe zur Zeit noch einen Einzelhandel mit Blumen und Dekoration.

Ich habe 2004 ein Gewerbe von meinem Mann übernommen, der dann in die Insolvenz gegangen ist. Nun habe ich auch eine Hundezucht, einmal im Jahr habe ich Welpen.

2010 habe ich einen Welpen auf Raten verkauft, dieser hat nicht gezahlt und nun habe ich schließlich Klage beim Amtsgericht eingereicht und das Verfahren gewonnen. Nur das Geld habe ich noch nicht bekommen. Statt dessen hat der Welpenkäufer beim Fa angerufen und dort ausgesagt das ich Steuern hinterziehe. Das Strafverfahren wurde im Feb 2011 eröffnet. Mein Steuerberater sitzt in Untersuchungshaft und kann mir nicht mehr helfen. Letzten Monat kam eine Vorabschätzung vom Umsatz und Einkommensteuer von 2004 bis 2009. Ich habe ert mal einen Widerspruch eingelegt und mir so wohl noch etwas Zeit erkauft.

Nun betreibe ich den Einzelhandel und habe mehrere Pachten nicht bezahlen können, das letzte Mal habe ich mit meinen Verpächter im Juli zusammengesessen und ihn darauf hingewiesen, das ich gerne weiter machen möchte. Er war einverstanden.

Ich kann das Finanzamt nicht bezahlen, wenn dort nun die Sache amtlich wird und auch kann ich keine weitere Pacht etc bezahlen. Ich möchte gern Insolvenz anmelden. Natürlich so schnell wie möglich.

Darf ich eigentlich das Inventar verkaufen oder muss ich meinen Verpächter nachweisen, das die Möbel meinen Mann gehören und ich sie nur genutzt habe?
Mein Mann hätte einen Käufer für das Inventar und wir brauchen natürlich das Geld um unsere sehr hohe Stromjahresabrechnung (Privat zu bezahlen).

Am Montag möchte ich gern ein persönliches Gespräch mit meinen Verpächter führen und ich denke er wird sehr sauer werden (verständlicherweise). Darf er die Schlösser austauschen und von einem Mietpfandrecht Gebrauch machen, auch wenn die Möbel nicht mir gehören?

Der Pachtvertrag ist noch nicht gekündigt und die Insolvenz noch nicht beantragt. Wie kann ich die Sache am Besten regeln, ohne mich stafbar zu machen? Welchen Schritt muss ich als erstes machen oder soll ich den Laden einfach abschließen?

Ich bin seid 2004 verheiratet, wir haben Gütertrennung und drei Kinder.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar

Elenor99
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Pauli

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Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2011, 14:51:50 »

Haben Sie mit Ihrem Mann einen Vertrag über die Möbel gemacht?
Wenn nicht, dann würde ich das schnell nachholen-natürlich zurück datiert!
Dann dürfen Sie auch die Möbel verkaufen!
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Verpächter sehr sauer werden können,
deshalb würde ich vor dem Gespräch alles aus dem Laden holen, was Ihnen gehört.
Wenn sich das Geschäft nicht rechnet und Sie jeden Tag draufzahlen, lassen Sie
den Laden zu, kommen erst mal zur Ruhe und fangen dann mit dem nächsten Schritt an.
1. Eigentum aus dem Laden holen
2. Gespräch mit dem Verpächter und Kündigung
3. Sortieren der Unterlagen und Aufstellung der Gläubiger
So habe ich es gemacht und im Nachhinein, finde ich, ganz gut geregelt!
Viel Glück!
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elenor99

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Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2011, 15:27:54 »

Mache ich mich dann strafbar, wenn ich meine Sachen aus dem Laden hole?
Noch habe ich kein Beratungsgespräch gehabt. Ist es ratsam den Laden zum WE auszuräumen?
Lg Elenor99
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Insokalle

Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2011, 19:29:39 »

Nein, ich halte das nicht für ratsam.
Die Gefahren bestehen nicht nur in einer möglichen strafbaren Handlung sondern auch in einem möglichen Rückgabeanspruch des Vermieters. Ob beides eintreten könnte, lässt sich nicht sagen. Was Sie offenbar ganz dringend brauchen, ist vernünftige Beratung in jede Richtung.
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Pauli

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Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2011, 09:27:36 »

Ich habe vorher meine PC´s aus dem Laden geholt auf denen die
Buchführung und sämtliche Geschäftsunterlagen waren. (eingescannt)
Mein Vermieter hat mir nach Ankündigung der Schließung mich noch nicht mal mehr
meine alten Buchführungsunterlagen abholen lassen und sämtliche Möbel
unter Wert verschleudert.
Hätte ich sie selber verkauft, hätte ich noch einiges an Schulden abtragen können!!!
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elenor99

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Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #5 am: 08. Oktober 2011, 07:49:11 »

Guten Morgen,

kann ich denn jetzt die Möbel raus holen oder nicht?

Lg Elenor99
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Insokalle

Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #6 am: 08. Oktober 2011, 11:31:19 »

Wer ist denn jetzt der Eigentümer von dem Krempel?
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elenor99

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Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #7 am: 08. Oktober 2011, 13:21:59 »

Mein Mann
Lg Elenor99
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Insokalle

Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #8 am: 08. Oktober 2011, 17:28:20 »

Das kann ich angesichts Ihrer Einleitung oben nicht recht nachvollziehen.
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Pauli

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Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #9 am: 09. Oktober 2011, 13:18:29 »

Elenor hat das Geschäft Ihres Mannes übernommen.
Wie es meistens bei Eheleuten der Fall ist, hat sie
wahrscheinlich nur das Gewerbe auf Ihren Namen angemeldet
und Möbel, Einrichtung, Waren ohne Vertrag übernommen, damit das Geschäft
erst einmal weiterläuft.
Wenn der Ehemann die Einrichtung angeschafft hat, hätte eigentlich ein
Vertrag über die übernommenen Gegenstände geschrieben werden müssen.
Ich kenne einige Fälle indem nur das Gewerbe weiterlaufen sollte - weil der Partner
überschuldet ist - und solche Verträge nicht geschrieben werden.
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Paula41

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Re: Muss leider auch Regelinsolvenz anmelden
« Antwort #10 am: 10. Oktober 2011, 09:23:33 »

Hallo,

und genau da liegt der Haken.

Ich habe 2004 ein Gewerbe von meinem Mann übernommen, der dann in die Insolvenz gegangen ist.

War das Inventar vom Mann gemietet? Wo sind die Einnahmen? 

mfg
Paula41
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