Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: roginelli am 13. September 2009, 10:14:48

Titel: Muss sich das Finanzamt nicht auch an Gesetze halten?
Beitrag von: roginelli am 13. September 2009, 10:14:48
Ich war bis 2001 selbstständiger Unternehmer. Im jahr 2002 habe ich dann eine private Insolvenz beantragt. nach einer 6-Jährigen Wohlverhaltensfase wurde mir im März diesen Jahres die "Restschuldbefreiung"erteilt. Ich hatte auch beim Finanzamt Steuerschulden. Obwohl es mehrere Gläubiger gab, hatte das Finanzamt über die ganzen Jahre alle mir eventuell zustehenden Steuerrückerstattungen prinzipiell einbehalten und mit Steuerschulden bis zum Jahr 2002 verrechnet. Mein Insolvenzverwalter meinte zwar, das dies nicht rechtens sei, aber in der Wohlverhaltenszeit so praktiziert wird. Gleichzeitig sagte er ab er auch, das ich es mit der Restschuldbefreiung überstanden hätte. Ich habe diesen Sommer mei Auto verkauft und müsste für ein halbes Jahr KFZ-Steuern zurückbekommen. Jetzt kam der Bescheid vom Finanzamt. Die 68 Euro wurden mit der Stzeuerschuld aus dem Jahre 2001 verrechnet und ich habe nichts bekommen. Auch habe ich ja noch eine offene Forderung für 2008 Einkommensteuerrückerstattung offen. Jetzt meine eigentliche Frage; Kann das  Finanzamt noch wieter Pfänden? Meine Steuerschulden sind ja nicht fahrlässig oder vorsätzlich entstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren? Kann das Finanzamt machen was es will? Es gibt ein Insolvenzgesetz! daran muss sich doch auch das Finanzamt halten. Wie lange bleibt die Insolvenz in der Schufa stehen, oder was muss ich tun, damit der oder die Einträge gelöscht werden??? Vielen Dank im voraus,     Roginelli
Titel: Re: Muss sich das Finanzamt nicht auch an Gesetze halten?
Beitrag von: lucca_m am 13. September 2009, 15:30:12
Das tut es doch auch. Grundsätzlich ist es jedem Gläbuiger bis zur erteilung der Restschuldbefreiung evtuelles Guthaben zu verrechnen. Nach der Erteilten RSB ist, gilt das für Insolvenzforderungen nicht mehr. Diese sind nicht mehr eintrabbar. Das gilt aber nicht für Schulden nach Insolvenzeröffnung (Einkommenssteuer 2008). Da kann wider verrechnet werden.

Allerdingssind Ihre Schulden nicht weg und Sie können theoretisch auch auf diese Schulden Zahlungen leisten. Das FA interpretiert vorhandenes Guthaben als freiwillige Zahlung auf RSB-Verbindlichkeiten ...
Titel: Re: Muss sich das Finanzamt nicht auch an Gesetze halten?
Beitrag von: paps am 13. September 2009, 20:29:59
Es war zu erwarten, dass irgend wann mal Fälle auftreten, in denen die RSB nicht anerkannt wird und die Aufrechnung weiter betrieben wird.
Ist zwar nicht im Sinne des Gesetzgebers, der ja einen Neustart ermöglichen will, aber Einhalt gebieten geht wohl nur auf dem Wege des Rechtstreits.

Geht man vom Willen des Gesetzgebers aus, sollte  auch eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem FA  erfolgreich sein.
Titel: Re: Muss sich das Finanzamt nicht auch an Gesetze halten?
Beitrag von: Feuerwald am 14. September 2009, 00:30:59
sollte  auch eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem FA  erfolgreich sein.

- das sehe eich auch so, einer muss immer den Anfang machen.