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Autor Thema: Müssen die Gläubiger sich auf ein Stundungsantrag einlassen?  (Gelesen 3351 mal)

nomoney81

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Fragen über Fragen. . . . .

Die Frage ist ob und wie sich die Gläubiger auf einen Stundungsantrag oder auch Vergleich einlassen müßen.   

Wer meine Beiträge etwas verfolgt hat weiss das ich eine Insolvenz vermeiden möchte und kurz vor Gründung eines Unternehmens stehe.  Gesamtschuld ca 50. 000 € bei 20 Gläubigern.

Nun ist es meine Absicht die jeweiligen Gläubiger zu kontaktieren und um Stundung bitten möchte.  Zugleich möchte ich dann Vergleiche schliessen die ich am besten erst bei Zahlungfähigkeit vereinbare.   

Wie siehts da rechtlich aus müßen die Gläubiger sich drauf einlassen? Und wie stelle ich es am besten an?

Danke im Voraus.


nomoney 81
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Feuerwald

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Re: Müssen die Gläubiger sich auf ein Stundungsantrag einlassen?
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2007, 15:24:38 »

Nein, müssen leider nicht.

Ausnahme:

Im Vorfeld eines Verbraucher(!)insolvenzverfahrens kann versucht werden, wenn sich eine den zustimmende Kopf-/Summenmehrheit für den Schuldenbereinigungsplan abzeichnet, einzelne ablehnende Gläubiger mittels Zustimmungsersetzung durch das Insolvenzgericht in den Schuldenbereinigungsplan zu "zwingen".

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

nomoney81

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Danke für die Antwort
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2007, 15:35:26 »

Bin mir noch nicht ganz sicher welches Modell ich wähle.  Insolvenz oder Tilgung der Schulden.

Aber ist sehr hilfreich mal Fachleute und selbstbetroffende dazu zu hören.  Vielen Dank
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ThoFa

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Re: Müssen die Gläubiger sich auf ein Stundungsantrag einlassen?
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2007, 00:18:22 »

Hallo,

nun rechnen Sie sich das doch mal aus:

50.000,00 € Verbindlichkeiten, dafür rechnen wir (damit es einfach bleibt) 10 % Tilgung und Zinsen per anno also 5.000,00 €. Macht im Monat rund 420,00 €.
Sie müssen mit Ihrer neuen Selbständigkeit also 5.000,00 € Gewinn machen, nur um die Altlasten zu tragen. Je nachdem in welcher Branche Sie beabsichtigen Fuß zu fassen, müssen Sie grob geschätzt   7.500,00 € Umsatz machen, um 5.000,00 € vor Steuern zu haben. Auf die 5.000,00 € müssen Sie aber noch Einkommensteuer zahlen. Gehen wir malvon einem Steuersatz von 25 % aus. Sie müssten damit also  rund 6.750 € Gewinn machen, also einen Nettoumsatz von gut 10.000,00 €. Macht im Monat gut 830,00 € Umsatz nur für die Schulden. Da dürfte eine Entscheidung doch gar nicht so schwer fallen, oder ?

MfG

ThoFa
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