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Autor Thema: Nach abgeschlossner Insolvenz tauchen alte Gläubiger auf  (Gelesen 2753 mal)

seller

  • Jungspund
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Hallo,

meine Insolvenz ist bereits seit 2 Jahren abgeschlossen. Nun meldet sich eine Anwaltskanzlei bei meiner Frau (telefonisch) und erklärt ihr, das Eidesstattliche Versicherungen die vor Eröffnung der Insolvenz abgegeben wurden, immer noch rechtskräftig sind.
Obwohl meine Frau nicht mit in der Inso war, hat er sie regelrecht als Dumm und unwissend beschimpft, weil sie ihm über die Insolvenz von mir informiert hat.
Gleichzeitig erklärte er, das ich im Jahr 2011 nochmals für diesen Schuldner eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hätte. Ist schon sehr merkwürdig, da ich bereits seit 2010 im Ausland wohne. Jetzt möchte er einen GV entsenden, der die Forderung pfänden soll.
Prüft das Gericht, ob der damalige Titel noch rechtskräftig ist?
Das einzige was ich an Eides statt versichern würde ist, das ich mit Abgabe des Inso-Antrages keinen Cent Schulden mehr gemacht habe

Wie soll man mit solchen Menschen umgehen?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Nach abgeschlossner Insolvenz tauchen alte Gläubiger auf
« Antwort #1 am: 13. Mai 2013, 21:44:13 »

Schicken Sie dem freundlichen Anwlt eine Kopie des RSB und teilen Sie ihm mit, dass sämtliche der von ihm vertretenen Forderungen von der RSB erfasst und damit uneinbringlich sind.
Sie können auch gleich hinzufügen, dass, sollte er dennoch ein seinem Vollstreckungswillen festhalten wollen, mit einer Vollstreckungsgegenklage rechnen muss.

Damit dürfte sich der Spuk erledigt haben. Sollte er dennoch penetrant bleiben, hilft eine negative Feststellungsklage, die ihm nicht nur die Sicht des Gerichts klarmacht, sondern auch noch Geld kostet.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Nach abgeschlossner Insolvenz tauchen alte Gläubiger auf
« Antwort #2 am: 14. Mai 2013, 15:40:00 »

Was soll denn festgestellt werden?

Den Hinweis auf RSB und Vollstreckungsgegenklage würde ich auch geben.
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seller

  • Jungspund
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Re: Nach abgeschlossner Insolvenz tauchen alte Gläubiger auf
« Antwort #3 am: 14. Mai 2013, 20:31:05 »

Was soll denn festgestellt werden?

Den Hinweis auf RSB und Vollstreckungsgegenklage würde ich auch geben.

Den Anwalt interessiert die RSB nicht, vielmehr hat er meine Frau auf übelste Art beschimpft als sie diese angesprochen hat. Ich habe einmal Inverssuche gemacht und habe kein Eintrag dieser Kanzlei im öffentlichen Verzeichnis gefunden. Ich vermute, das es sich hierbei wohl um einen Aufkäufer von Titeln handelt der jetzt versucht hiermit Geld raus zu schinden.
Ich lasse die ganze Sache einmal relaxt auf mich zu kommen. Ich glaube ja nicht, das ein GV in die Schweiz kommt.
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