Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: unwichtig am 25. August 2014, 14:31:09
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Ich habe neulich erfolgreich gegen ein Versäumnisurteil einspruch eingelegt...es ist also noch nicht sicher ob ich den Betrag überhaupt schulde.
Trotzdem kommt der GV und will pfänden!
Was soll das?
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Ein Versäumnisurteil ist (ebenso wie ein Vollstreckungsbescheid) sofort vollstreckbar, auch wenn Einspruch eingelegt wurde. Deswegen sollte man es tunlichst nie soweit kommen lassen.
Am bestenden Einspruch jetzt begründen und vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.
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vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen
wird ohne Sicherheitsleistung nur schwer möglich sein