Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: unwichtig am 25. August 2014, 14:31:09

Titel: Nach erfolgreichem Einspruch gegen VU trotzdem GV
Beitrag von: unwichtig am 25. August 2014, 14:31:09
Ich habe neulich erfolgreich gegen ein Versäumnisurteil einspruch eingelegt...es ist also noch nicht sicher ob ich den Betrag überhaupt schulde.

Trotzdem kommt der GV und will pfänden!

Was soll das?
Titel: Re: Nach erfolgreichem Einspruch gegen VU trotzdem GV
Beitrag von: cherie am 25. August 2014, 15:36:57
Ein Versäumnisurteil ist (ebenso wie ein Vollstreckungsbescheid) sofort vollstreckbar, auch wenn Einspruch eingelegt wurde. Deswegen sollte man es tunlichst nie soweit kommen lassen.

Am bestenden Einspruch jetzt begründen und vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.
Titel: Re: Nach erfolgreichem Einspruch gegen VU trotzdem GV
Beitrag von: Insokalle am 25. August 2014, 18:24:25
Zitat
vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen

wird ohne Sicherheitsleistung nur schwer möglich sein