Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: MauMau am 20. August 2008, 08:14:37
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Hallo ,
Ich bin zufaellig auf dieses Forum gestossen weil ich auf Google leider nicht fuendig geworden bin ich hoffe ihr koennt mir vielleicht helfen .
Es geht um flogendes Familie U lebt mit 3 Kindern in Deutschland hat sich dort hoch verschuldet (privatschulden) (ca 50.000€) (EDV abgegeben mehrfach)
Nun hat sich die Familie vor 3 Jahren ins Ausland abgesetzt ( Skandinavien Norwegen ?) Und ist nach meinen Wissen nun selbststaendig und besitzt dort sogar ein kleines Geschaeft .
Kann die Familie dort leben ohne das man ihnen etwas kann oder kann man ihnen alles weg nehmen .
Sicherlich brauchen sie das Geschaeft als Grundsicherung aber was ist mit den Schulden in Deutschland ??????
Vielen Dank fuer eine Antwort
Mau Mau
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Hallo,
eine Pfändung durch einen Gläubiger ist auch in Skandinavien möglich. Ist allerdings naturgemäß etwas komplizierter und teuer.
MfG
ThoFa
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Hei kann man ihnen denn auch das Geschaeft weg nehmen ??
Oder ist gar strafbar was sie da machen .
Vielen Dank fuer die Antworten ;)
Mau Mau
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Hallo,
ich kenne die Gesetzte in Skandinavien nicht, aber auch dort wird wohl die Ertragsgrundlage nicht pfändbar sein. Und ein strafbares Handeln sehe ich nicht.
Wieviel haben Sie denn zu bekommen ?
MfG
ThoFa
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Also um mich selbst ist es nicht so tragisch es handelt sich um eine Summe von 4600 € ansich hat die Familie aber Kredite bei Versandhauesern,Strom Telefonanbietern etc. Insgesamt schaetze ich die Gesamtschuld auf 50.000€
Fuer mich moechte ich einfach genau wissen geht es wirklich so einfach sich von der Schuld ziu "befreien" in dem man ins Auland abhaut????
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Sorry muesste noch etwas nachtragen ,die Familie war noch nie Selbstaendig und in Norwegen ja nun wohl und in Deutschland haben sie ja privat schulden keine geschaeft unterscheidet sich da etwas .? Pfaendbarkeit etc??
Danke
Mau Mau
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Hallo,
das ist doch nun letztlich unerheblich, ob diese Familie jemals in Deutschland selbständig war. In Skandinavien/Norwegen sind sie es. Und wie schon vorher geschrieben, sind auch Vollstreckungsmaßnahmen in anderen Ländern möglich, jedoch ist damit auch ein großes Kostenrisiko verbunden. Sofern vollstreckbare Titel vorliegen wird der eine oder andere Gläubiger sicher (oder auch nicht) immer wieder mal versuchen, zu vollstrecken bzw. zu ermitteln, ob diese Familie sich wieder in Deutschland aufhält.
LG
MissTraut
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Nunja aber wie ist es jetzt kann ich als Glaubiger ihnen das Geschaeft wegnehmen lassen sprich wen sie sagen sie koennen nicht zahlen oder mich wieder auf Raten etc vertroesten ?
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Hallo, wenn Du einen vollstreckbaren Titel hast dann kannst Du natürlich auch unter bestimmten Voraussetzungen in Norwegen vollstrecken. Google doch einfach mal mit den Worten "Vollstreckung in Norwegen" ...
Möglichkeiten gibt es, ist letztlich nur eine Frage des Geldeinsatzes.
Irgendwie werde ich aber das Gefühl nicht los, dass es eigentlich hier gar nicht mal so sehr um das Geld geht sondern eher um Rache und das ist bekanntlich kein guter Ratgeber, da mag ich mich vielleicht auch täuschen, dann entschuldige ich mich für diese Worte ...
Wenn es doch eine Chance gibt (ohne Vollstreckungsmaßnahmen), zumindest teilweise etwas Geld zurück zu erhalten, dann würde ich diesen Weg wählen, ich würde nicht unbedingt gutes Geld schlechtem hinterher werfen wollen ... da sollte das Kosten-Nutzen-Verhältnis gut abgewogen werden.
LG
MissTraut
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Hallo Leider habe ich keinen Vollstreckbaren Titel und natuerlich bin ich sauer diese Familie setzt sich ins Ausland ab und lebt in Saus und Braus und niemanden kann ihnen was (ausser man setzt viel Geld daran)
Mich nervt sowas.......
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Hallo,
Vollstreckungstitel besorgen, damit keine Verjährung eintritt und dann abwarten. Die meisten kommen eh zurück.
Ansonsten empfehle ich die Sache emotionslos zu sehen, Wut bringt Sie nicht weiter. Und woher wollen Sie überhaupt wissen, dass sie in Saus und Braus leben ?
MfG
ThoFa
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Entschuldigen sie meine Wut aber so was aergert mich halt , nunja das sie in Saus und Braus leben kann ich nicht nachweisen .War einfach eine Bemerkung in meiner Wut .
Kann man diese Familie eigendtlich anzeigen wegen Betrugs und dann einen internationalen Haftbefehl erlasssen ?
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Hallo,
natürlich kann man einen internationalen Haftbefehl erlassen, die kommen dann automatisch in die Liste der meistgesuchtesten Verbrecher. Gleich hinter den Terroristen aber noch vor den Mördern. :whistle:
MfG
ThoFa
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Hallo MauMau,
nun mal bitte dies alles ohne Wut betrachten und noch einmal: Es macht einfach keinen Sinn, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen ... Warum buchen wohl viele große Firmen Forderungen aus ?
LG
MissTraut
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Naja ich muss mich wohl damit abfinden ..... :cry:
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Wie sagte doch ein Richter vom Insolvenzgericht - "regen sich net auf ihr Geld is net weg, des hat bloss a anderer" - in diesem Sinne.