Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: rbrech am 30. Dezember 2010, 15:31:35

Titel: nachträgliche Abtretungserklärung um Pfändung zu umgehen
Beitrag von: rbrech am 30. Dezember 2010, 15:31:35
Hallo zusammen,

ich habe mein Geschäft zum 01.10.10 an meinen Nachfolger abgegeben. Es handelt sich um ein Provisionsgeschäft. Aus organisatorischen Gründen sind noch Provisionsansprüche im Oktober für mich entstanden, die aber mein Nachfolger erwirtschaftet hat. Die hätte ich ihm auch überwiesen, wenn das FA nicht kurzfristig den Provisionsgeber gepfändet hätte.

Kann ich jetzt noch eine Abtretungserklärung mit meinem Geschäftsnachfolger aufsetzen, so dass der Provisionsgeber an meinen Nachfolger direkt überweisen kann? Oder geht das zu dem Zeitpunkt, da die Pfändung schon da ist, nicht mehr? Es läßt sich auch genau nachweisen, wann mein Nachfolger das Geschäft übernommen hat und daauch wirklich ihm die Provisionen zustehen und nicht mir.

Gruss
Titel: Re: nachträgliche Abtretungserklärung um Pfändung zu umgehen
Beitrag von: horst69 am 31. Dezember 2010, 09:48:33
Wenn Ihr nicht eindeutig nachweisen könnt, das dein Nachfolger das Geld erwirtschaftet hat, dann ist die Kohle, meiner Meinung nach, weg !

Ist die Prov. denn auch dein Konto geflossen ??

Wenn ja, halte ich es eh für schwierig da jemals ran zu kommen.
Titel: Re: nachträgliche Abtretungserklärung um Pfändung zu umgehen
Beitrag von: rbrech am 31. Dezember 2010, 10:04:25
Die Provisionen sind ja nicht ausgezahlt worden, da die Pfändung vom FA bei meinem Provisionsgeber eingetroffen ist. Bis jetzt hat der Provisionsgeber gar nix ausgezahlt, weder an mich noch ans FA. Es läßt sich nachweisen, dass mein Nachfolger die Provisionen erwirtschaftet hat. Auch meine Gewerbeabmeldung und die Neuanmeldung meines Nachfolgers passen zusammen. Das Problem ist nur, dass ich jetzt erst die Abtretungserklärung bei meinem Provisionsgeber einreiche (natürlich vordatiert), aber ist die Frage ob die Pfändung nicht doch Vorrang vor der zu spät eingereichten Abtretung hat.

Gruss
Titel: Re: nachträgliche Abtretungserklärung um Pfändung zu umgehen
Beitrag von: Pauli am 31. Dezember 2010, 13:12:10
Wenn es eindeutige Belege gibt(Gewerbean- u. abmeldung) stehen die Gelder doch eindeutig
Deinem Nachfolger zu, auch wenn Du die Abtretungserklärug erst jetzt nachreichst!
Ich denke Gläubiger versuchen in so einer Situation mit allen Mitteln an Ihr Geld zu kommen.