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Autor Thema: Nachtzuschläge und spesen  (Gelesen 2523 mal)

Sveniboy

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Nachtzuschläge und spesen
« am: 18. Mai 2011, 12:57:09 »

hallo an alle hab ne frage und zwar spesen sind pfändungsfrei das ist mir ja bewusst aber wie sieht es mit nachtzuschläge aus unterliegen die auch dem pfändungsschutz befinde mich in der wohlverhaltensphase
Gespeichert
 

Fallera

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Re: Nachtzuschläge und spesen
« Antwort #1 am: 18. Mai 2011, 13:01:47 »

M.E. nach sind Nachtzuschläge pfändbar!

Gleiches gilt für Sonn- bzw. Feiertagszuschläge.
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Kurt Cobain
 
 

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