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Autor Thema: Nachweis der Löschung/Erledigung eines Titels  (Gelesen 3292 mal)

Torsten68

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Nachweis der Löschung/Erledigung eines Titels
« am: 07. Mai 2014, 22:11:06 »

Hallo liebe Leute brauch mal eure Hilfe

habe ende 2009 durch einen Vergleich einen Schuld worauf ein Titel vorhanden war bezahlt. Habe darauf hin den Originaltitel vom Antragsteller bekommen (unten steht Ausfertigung für den Antragsteller) denke also das es der Originaltitel ist.

Das Problem ist das vor der Bezahlung eine Eidestadlicheversicherung abgegeben worden ist in der auch meine Bank angewiesen wurde mein Konto zu sperren.

Nun nach einigen Jahren mittlerweile länger Schuldenfrei haben wir nun einen Hauskredit aufgenommen finanzielle alles so weit okay allerdings soll ich nun den Nachweis erbringen das die Sache gelöscht bzw Erledigt ist.

Wie mach ich das ,der Bankberater sagte was von:  das ich mich an den Sachbearbeiter des Amtsgerichtes wenden der die Pfändungsverfügung gemacht hat?
Könnte sich das auf die EV beziehen oder auf den Titel?

Der Witz ist wir haben vor 2 Jahren einen Autokredit bei der selben Bank über 22000€ bekommen ohne Probleme.

Reicht das wenn ich mit dem Titel,Quittung des bezahlten Vergleichs und dem Vergleichsschreiben zum Gericht gehe?
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sashsash

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Re: Nachweis der Löschung/Erledigung eines Titels
« Antwort #1 am: 08. Mai 2014, 09:33:04 »

Den Erledigungsvermerk eines Titels habe ich mal von dem Anwalt bekommen, der diesen Titel gegen mich erwirkt hatte.
Hierbei hat ein Anruf bei diesem Anwalt gereicht und das Schreiben kam inerhalb weniger Tage.
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waldi

Re: Nachweis der Löschung/Erledigung eines Titels
« Antwort #2 am: 09. Mai 2014, 10:50:29 »

Reicht das, wenn ich mit dem Titel,Quittung des bezahlten Vergleichs und dem Vergleichsschreiben zum Gericht gehe?
Wieso zum Gericht?
Die Vorlage des Titels müsste der Sparkasse doch genug Beweis sein, dass die Forderung nicht mehr besteht. Zusammen mit der Quittung & Vergleichsschreiben ja dann sogar doppelt gemoppelt.
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Torsten68

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Re: Nachweis der Löschung/Erledigung eines Titels
« Antwort #3 am: 09. Mai 2014, 12:21:56 »

Nachdem ich beim Amtsgericht war und dort erfahren habe das die Akte (Pfändungsbeschluss) vernichtet ist (5 Jahres Frist oder so)und mir bestätigt wurde das der Titel den ich habe der des GL ist habe ich nochmal mit meiner Bank gesprochen nun reicht es wenn ich das Schreiben über die Vergleichszahlung und den Beweise der Zahlung vorlege. Was ja angeblich vorher nicht gereicht hat  :mad2:

Also alles gut thread kann geclosed werden Danke an alle  :thumbup:
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