"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?  (Gelesen 5560 mal)

netbank-opfer

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« am: 12. Oktober 2011, 14:15:20 »

Ich bin schon seit vielen Jahren Kunde bei der Netbank und habe dort mehrere Girokonten und hatte bisher noch keine schlechte Erfahrungen mit der Netbank gemacht.

Ende August hat mir die Gerichtskasse Frankfurt, obwohl ich mit ihr wegen der Rückzahlung in Verhandlung befand, wegen rückständiger Gerichtskosten unvermittelt meine Konten bei der Netbank gepfändet
mit der Folge, dass ich erst mal aus mir unbekannten Gründen keine Überweisungen mehr tätigen konnte.

Auf eine E-Mail-Nachfrage wurde mir mit einem Formschreiben mitgeteilt das die Konten gepfändet sind und deshalb keine Verfügungen mehr möglich sind.

Auch der anschließende Schriftverkehr mit der Netbank lässt erkennen, dass man dort offenbar nur ziemlich unqualifizierte Leute beschäftigt deren Funktion nicht über das Versenden von Formbriefen beziehungsweise Form-E-Mails hinausgeht, denn eine qualifizierte Antwort auf den Inhalt meiner Schreiben an die Netbank habe ich bis heute noch nicht erhalten!

Sogar vorher abgebuchte Zahlungen die mir bereits per Onlinebanking  als bezahlt gemeldet wurden, sind anschließend teilweise wieder rückgängig gemacht worden,
was mich sehr verwundert und noch einigen zusätzlichen Ärger beschert hat.

Erst über eine Woche nach der Pfändung habe ich von der Netbank den dazu gehörigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugesendet bekommen.

Obwohl die Netbank die Online-Tochter der noch relativ großen und als solide geltenden Sparda Bank ist, stellt sich die Netbank nun jedoch als unwillige und unfähige Billigbank heraus.

Obwohl die Netbank, wie auch jede andere Bank, laut Gesetz ein bestehendes Girokonto innerhalb von 4 Arbeitstagen in ein P-Konto umwandeln muss damit man darüber (in Grenzen) wieder seinen Zahlungsverkehr abwickeln kann
und ich ihr dafür einen ausgefüllten Antrag, zusammen mit einem längeren anspruchsvollen Brief zu gesendet habe, in der ich sie über meinen kompliziert zu berechnenden, persönlichen Pfändungsfreibetrag (nix nur 1029,99 € Basisbetrag !!!) in Kenntnis gesetzt habe, reagiert sie nun überhaupt nicht mehr.

Auch nach mittlerweile 3 Wochen, das sind 6 nach der Pfändung (!!!),
2 von 3 gekündigten Girokonten und mehreren Fax-Nachfragen
hat mir die Netbank immer noch kein P-Konto eingerichtet
und antwortet auch auf meine E-Mails und Faxe nicht mehr.

Meine mehrmals äußerte Bitte um Rückruf eines zuständigen und qualifizierten Mitarbeiters zur Klärung eventueller Fragen und Probleme wurde bis heute nicht nachgekommen.

Ich habe mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass die ganz offensichtlich unqualifizierten Mitarbeiter der Netbank offensichtlich auch überfordert sind
und nach allgemein immer weiter einreisender Manier Probleme einfach durch Nichtstun und Verweigerung auszusitzen, da sie wohl keinen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter mit den erforderlichen Rechtskenntnissen haben.

Andererseits ist aber auch die Netbank eine Voll-Bank und muss die gesetzlichen Anforderungen an eine Bank erfüllen
und dafür auch das entsprechend qualifizierte Personal bereithalten
beziehungsweise von ihr nicht zu bewältigende Arbeiten extern vergeben muss,
was die Netbank, wie auch jede andere Firma in Deutschland, machen muss,
auch wenn sie das wie jede andere Firma, Geld kostet.

Mittlerweile bin ich der Ansicht sie wollen mich dazu bringen, die Bankverbindung komplett zu kündigen, wie ich verblümt einer der E-Mails nach der Kontopfändung entnommen habe,
und mir eine andere Bank zu suchen, das derzeit jedoch schwierig sein könnte.

Deshalb meine Frage hier in die Runde:

was kann ich tun oder an Drohungen versuchen, um die Netbank wieder zu pflicht- und gesetzesmäßigem Handeln zu bewegen,
d.h. mir sofort das gesetzlich verbriefte P-Konto mit dem mir zustehenden und pfändbaren Freibetrag einzurichten und meine sicherlich inhaltlich sehr anspruchsvollen Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu beantworten?


Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2011, 18:24:39 »

Du hast geschrieben, das die Netbank deiner Meinung nach eine Billigbank ist.

Da würde ich sagen, besorg dir ein neues Konto !

Ich höre immer von vielen, das es so schwierig sei, sich ein Konto zu eröffnen !?

Ich habe damit keinerlei Probleme gehabt, Sparkasse und Volksbank!
Gespeichert
 

netbank-opfer

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2011, 14:04:31 »

Hallo horst69,

meine Konten bei der Netbank kündigen will ich eigentlich nicht,
das wäre dumm von mir auch wenn ich mich über die Netbank ärgere,
damit würde ich der Netbank sicherlich einen sehr großen Gefallen tun
da sie damit aus der Haftung wäre,
selbst kündigen darf sie seit einiger Zeit nicht mehr sonst hätte sie das längst getan.

Ich habe mittlerweile versucht bei 4 als "gut" bewerteten Online-Banken neue Giro-Konten auf Haben-Basis zu bekommen, Kredite und Kreditkarten brauche ich sowieso nicht.

2 Absagen wegen der vorliegenden Kontopfändung liegen mir bereits von der 1822direkt und der DAB-Bank vor,
die anderen beiden werden wohl auch absagen; mal abwarten ...

Da wie jeder Andere auch
Banken für eigene Fehler haften müssen
gehen diese wohl lieber keinerlei Risiko ein..

Gruß

Jürgen

Gespeichert
 

Endlich_frei

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Re: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2011, 13:33:30 »

Der Grund, warum sie das P-Konto noch nicht eröffnet haben ist ganz einfach: Gehen wir mal davon aus, du hast den vorgeschriebenen Vordruck der Banken verwendet. Wenns so ist, schonmal ganz gut!, wenn nicht ist das der 1 Grund. Du schreibst, du hast die Bank darauf hingewiesen, dass du einen höheren Freibetrag als 1029,99 € ansetzt. Du kannst denen soviel vorrechnen wie du willst...auch hier gibt es Regeln die einzuhalten sind und auch auf dem entsprechenden Vordruck ist zu entnehmen wer dir diese Erhöhung zu bescheinigen hat....das wäre zb. ein Anwalt, eine Schuldnerberatungsstelle oder eventuell dein Arbeitgeber.

Es ist nicht die Aufgabe der Bank, den Freibetrag auszurechnen. Es gibt wie auf dem Vordruck zu lesen ist klare Staffelungen die dir bescheinigt wedren müssen und demnach gibt die Bank das Guthaben frei.

Solange der Bank diese Unterlagen nicht vorliegen, können sie kein P-Konto einrichten...das wird dir bei jeder anderen Bank genauso ergehen.


 :mad2: :mad2: :mad2: :mad2: :mad2: :mad2: :mad2: :mad2: :mad2: :mad2: :mad2: :mad2: :mad2:
Gespeichert
 

netbank-opfer

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« Antwort #4 am: 20. Oktober 2011, 14:50:34 »

Hallo Endlich_frei,

Der Vordruck der Netbank wurde selbstverständlich verwendet.

Ich bin selbstständig und kein Gehaltsempfänger, dann gilt für die Berechnung des Pfändungsfreibetrages der unpräzise ZPO § 850i.

Du meinst offenbar die Bescheinigung nach ZPO § 850k Abs.5,
diese betrifft aber nur sowieso unpfändbare Sozialleistungen und hat mit meiner Freibetragsberechnung als Selbstständiger nichts zu tun.

Welche Regeln meinst du mir deiner Anmerkung?

Dazu, wessen Aufgabe es ist, den Pfändungsfreibetrag nach ZPO § 850i zu berechnen,
hat im vorliegenden Fall der Gesetzgeber offenbar nicht geregelt,
da die Pfändung von der Gerichtskasse Frankfurt,
also einer Behörde mit eigener Vollstreckungsabteilung,
und nicht von einem Vollstreckungsgericht, betrieben wird.

Rechtlich und gesetzlich steht mir der Pfändungsfreibetrag nach ZPO §850i definitiv zu und er muss über das P-Konto realisiert werden.

Ihn zu berechnen ist sicherlich nicht Aufgabe des Gepfändeten.

Die Netbank darf definitiv kein unpfändbares Geld an den Gläubiger zahlen,
sonst verstößt sie gegen das Gesetz und macht sie sich schadenersatzpflichtig und ev. auch strafbar!

Da weder der Gepfändete, noch der Gläubiger, noch das in diesen Fall nicht zuständige Vollstreckungsgericht den Pfändungsfreibetrag berechnen muss,
bleibt meiner Einschätzung nur die Netbank übrig um keine Haftungs- Probleme zu bekommen.

Woher weiss du eigentlich, das die Netbank den Pfändungsfreibetrag nicht berechnen muss?

Wer bleibt denn in vorliegenden Fall dann sonst noch übrig?

Was nützt es dem Kontoinhaber wenn die Netbank ein Girokonto in ein P-Konto umwandelt, dann aber das alte Guthaben nicht freigibt,
noch nicht mal in Höhe des Mindest-Pfändungsfreibetrages?

Grundlegender Sinn des P-Kontos ist doch gerade, das der Kunde über sein Geld verfügen können soll um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten!

Warum sollte die Netbank kein P-Konto einrichten können wenn nicht alle von dir genannten Unterlagen vorliegen?
Zum Einrichten eines P-Konto mit dem Mindestpfändungsfreibetrag reicht schon der 1. Antrag der laut Gesetz max. 4 Tage danach umgesetzt sein soll,
rate mal, warum?

Stehst du eigentlich der Netbank nahe?

Gruß

Jürgen



Gespeichert
 

Endlich_frei

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Re: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« Antwort #5 am: 20. Oktober 2011, 15:12:23 »

Als erstes: Ich stehe der Netbank nicht nahe. Ich bevorzuge kompetente und zuverlässige Geschäftspartner.

Ich weiss und will auch nicht wissen wie du deine unternehmen führst, aber anscheinend vermischt du zumindest deine privaten mit den geschäftlichen Konten.
Und wie schon gesagt, egal in welcher Art und Weise du die Konten nutzt, kann und wird dir keine Bank den Freibetrag ausrechnen. wenn dir vom zuständigen Gericht eine Summe zugesprochen worden ist, lass dir diese Summe in der Bescheinigung der Bank von einer "geeigneten Person" bescheinigen....und du wirst sehen, der bescheinigte Betrag wird dir zur Verfügung stehen.

Man sollte den Fehler nicht immer bei den anderen suchen und meinen, man macht selber alles richtig.
Ach und nochwas: Die Bescheinigung nach ZPO § 850k... berücksichtigt Unterhaltsberechtigte Personen bzw.erhöten Mehrbedarf, es ist völlig egal, um welche Art der "entlohnung" es sich handelt. Scheinbar hast du diese Bescheinigung wohl nicht von deiner Bank erhalten oder nicht gelesen!!!!!
Gespeichert
 

netbank-opfer

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« Antwort #6 am: 20. Oktober 2011, 16:49:37 »

Hallo Endlich_frei,

ob man kompetente und zuverlässige Geschäftspartner hat oder nicht merkt man leider erst im Ernstfall.

In meiner Angelegenheit ist ja noch offen, ob es überhaupt ein zuständiges Gericht gibt!

Meinem derzeitigen Kenntnisstand kommt nur die Netbank für die Berechnung des Pfändungsfreibetrages in Betracht.

Worauf stützt du deine Ansicht, dies läge nicht im Zuständigkeitsbereich der Netbank?

Irgendwie reden wir da wohl aneinander vorbei ...

Was meinst du was ich falsch gemacht hätte?

ZPO § 850k ist im vorliegenden Fall völlig irrelevant.

Ich habe weder solch eine Bescheinigung von der Netbank bekommen noch gelesen,
habe dazu aber was im Internet gefunden.

Gespeichert
 

Endlich_frei

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Re: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« Antwort #7 am: 20. Oktober 2011, 17:06:27 »

Diese Bescheinigung ist die Grundvoraussetzung um einen höheren Freibetrag auf einem P-konto zu erreichen. Bekommst du im Netz oder von deiner Bank.

Die Bank kann den Betrag nicht ausrechnen da ihr dazu einfach die Möglichkeiten fehlen und es vor allem ab 2012 gesetzliche Regelungen zur Bemessung des Freibetrages geben.. stell dir vor, die bank würde dir 2000€ zusprechen auf Grund der von dir vorgelegten Unterlagen..wer überprüft denn die Richtigkeit der von dir gemachten angaben und vor allem die Vollständigkeit??!!!....

...und genau dafür ist die schon erwähnte Bescheinigung. hier prüft eine zugelassene Stelle alle Unterlagen und Angaben und bescheinigt dementsprechend den freizugebenen Betrag...
....so einfach ist das.

Was hast du falsch gemacht? ich würde mal sagen, du hättest dich von Anfang an besser mit dem "P-Konto" auseinandersetzten sollen und die richtigen Infos sammeln sollen. Die Bank könnte dir zwar behilflich sein...aber glaub mir, alles was Arbeit bedeutet ist nicht die Stärke einer Bank:-). Die Bank übernimmt die Angaben, welche ihr im Rahmen der gesetzl. regeln und Bestimmungen im Zusammenhang mit dem P-Konto übermittelt werden. Der Bank ein Urteil vorzulegen oder eine mühevoll persönlich erstellte Auflistung entspricht halt nicht den Bestimmungen.

Ich hatte auch damals eine Bescheinigung meines Rechtsanwaltes mit ausführlicher Auflistung der Gründe und Berechnung des Freibetrages...meine Bank war so nett und schickte mir den offiziellen Vordruck zu mit der Bitte, die Zahlen dort eintragen zu lassen und mit stempel und Unterschrift zurück zu schicken...und siehe da, schon am nächsten tag war das P-Konto samt dem erhöten Freibetrag einsatzbereit
Gespeichert
 

netbank-opfer

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« Antwort #8 am: 20. Oktober 2011, 19:08:59 »

Hallo Endlich_frei,

wir sollten erst mal differenzieren zwischen dem gesetzlich zustehenden Pfändungsfreibetrag und dem P-Konto.

Zwischen dem was sich die Banken da so mit dem P-Konto an Vereinfachung vorgestellt haben und dem was der Gesetzgeber einem Gepfändeten an Freibeträgen zugeseht sind offenbar gesetzlich nicht klar geregelt.

Klar ist, das die Netbank weiterhin Drittschuldner ist wie sie es auch vor Schaffung des P-Kontos war.

Klar ist auch, das das Geld auf meinem Girokonto zuerst einmal mir gehört.

Wenn die Netbank über meinen ausdrücklich geäusserten Willen hinaus über das Geld anderweitig verfügen will dann ist sie auch dafür verantwortlich, P-Konto hin oder her denn das P-Konto ändert an den gesetzlichen Grundlagen des Pfändungsschutzes absolut nichts;

das siehts du wohl anders!?

nenne mir die gesetzliche Grundlage deiner Äusserungen!


Auch wenn du es nicht wahrhaben willst:
mit ZPO § 850k hat das vorliegende Problem um die Höhe des Freibetrages absolut nichts zu tun,  deshalb sind auch diesbezügliche Bescheinigungsmöglichkeiten dazu uninteressant und gehen an der bestehenden Problematik vorbei!

Wenn der Netbank selbst die Möglichkeiten zur Feststellung des Freibetrages fehlen sollten dann muss sie halt anderweitig dafür sorgen.

Diesbezügliche Aussagen hat die Netbank mir gegenüber nicht geäussert.

Da sich die Netbank zu dieser Problematik überhaupt nicht äussert hat sie auch die Folgen davon zu verantworten.

Was meinst du mit "Bestimmungen"?
Mir sind keinerlei deratigen Besttimmungen bekannt!

Ich weiss jetzt nicht was dein Anwalt da gemacht hatte;
wenn es hinterher mit der o.g. Bescheinigung geklappt hat wird er vorher etwas falsch gemacht haben!


Gruß

Jürgen

Gespeichert
 

netbank_Presse

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Re: Netbank richtet kein P-Konto ein, was tun?
« Antwort #9 am: 24. Oktober 2011, 14:46:58 »

Liebe Forumsnutzer,
der dargestellte Sachverhalt hat ja bereits zu einer regen Diskussion geführt.
Wir kennen den Fall und stehen bereits seit längerem mit dem Kunden dazu in Verbindung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir - zum Schutz unseres Kunden und seiner Privatsphäre - leider keine weiteren Informationen zu dem Fall in der Öffentlichkeit darlegen können.
Viele Grüße, das netbank-Team.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz