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Autor Thema: Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung  (Gelesen 3655 mal)

Ulrich171067

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Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung
« am: 01. Oktober 2009, 12:16:10 »

Eine Frage,
ich war jetzt 6 Monate berufstätig, habe nach erfolgreicher Abwendung eines Insolvenzverfahrens mittels Bereinigungsplan auch brav jeden Monat den pfändbaren Anteil an die Bank überwiesen, wobei ich leider eine teure Fahrkarte von 100 Euro brauchte, um dort überhaupt tätig sein zu können.
Diese wurde mir von niemandem ersetzt, senkte aber natürlich heftig meinen mir zur Verfügung stehenden Bertag von dem ich ja Miete etc. bezahlen soll.

Gibt es die Möglichkeit diesen mir fehlenden Betrag von der Pfändung zu befreien, denn ich MUSS ja diese Fahrkarte kaufen um überhaupt dort arbeiten zu können, bin also benachteiligt gegenüber einer vergleichbaren Person die NICHT diese Fahrkarte benötigt.

Das ich nächstes Jahr beim Lohnsteuerausgleich einen Anteil davon wieder bekomme, nützt mir AKUT erst mal ja gar nix und von dieser Rückerstattung müsste ich ja dann WIEDER an die bank abzahlen, hätte also doppelt bezahlt und wäre für meinen Willen zu arbeiten und meinen Verpflichtungen nachzukommen letztlich bestraft worden.

Ich hätte ohne Fahrkarte und teures Essen vor Ort (es gab keine Kantine etc. sondern nur eine sauteure Pommesbude) mit reinem ALG 1 für MICH mehr gehabt, als wenn ich arbeiten gehe, weil ich unter dem Pfändungsbetrag geblieben wäre und dafür keine Kosten gehabt hätte.

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ThoFa

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Re: Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2009, 16:26:21 »

Hallo,

ist ohne den Bereinigungsplan gesehen zu haben, nicht zu beantworten.

MfG

ThoFa
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Ulrich171067

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Re: Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2009, 16:57:26 »

Er sieht schlicht vor, das ich monatlich den pfändbaren Anteil meines Gehaltes an die Bank überweise, welchen ich aus der Pfändungstabelle ja auch entnommen und überwiesen habe, um eine Offenlegung der Lohnabtretung zu verhindern.
Schließlich stellt kaum jemand gerne einen Mitarbeiter ein, der sowas hat und daher war das okay.
Nur jetzt werde ich arbeitslos, werde unter der Pfändungsgrenze bleiben, ich wollte nur für die Zukunft wissen ob das überhaupt geht.

Der damalige Bereiningsplan wurde als Vergleich vom Gericht genommen, der Betrag wurde aufgrund meines Umschulungsgeldes berechnet, es waren 66,40 im Monat vorgesehen.
Aber da eine Lohnabtretung für den Kredit als Sicherheit galt, musste ich dann monatlich ja den pfändbaren Anteil überweisen, aber dank Fahrkarte blieb MIR letztlich weniger, als wäre ich zu hause geblieben..

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Insokalle

Re: Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2009, 17:43:20 »

Die Aussicht auf Schuldenfreiheit in absehbarer Zeit sollte es doch wert sein, oder?
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Ulrich171067

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Re: Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2009, 18:00:12 »

Schön wäre es, dummerweise wurde ich wie üblich 6 Monate in derProbezeit fröhlich ausgenutzt und nicht übernommen, mit der schönen Tilgung ist es also erst mal vorbei, auch wenn der Betrag sehr ordentlich war.
Montag muss ich aber eh zum Anwalt für Insolvenzrecht, den mal fragen wie das mit der fahrkarte ist und da ich meinen Urlaub ja nicht nehmen konnte, wurde der abgegolten.
Abgeltung ist aber soweit ich weiß nicht pfändbar, da es ja kein Urlaubsgeld ist.
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Insokalle

Re: Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung
« Antwort #5 am: 03. Oktober 2009, 10:16:20 »

Umgekehrt: Die Abgeltung für nicht genommenen Urlaub ist pfändbar, da es kein zusätzliches Urlaubsgeld ist.
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Ulrich171067

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Re: Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung
« Antwort #6 am: 03. Oktober 2009, 10:34:51 »

Das Problem, die haben auf die Abrechnung nur Abgeltung geschrieben, tatsächlich war ich noch die zwei Wochen bis die Probezeit rum ist im "Urlaub", hätte quasi nach der Kündigung noch eine weitere Woche Urlaubsanspruch gehabt und wurde aber in der letzten Woche vor Kündigungstermin krankgeschrieben.

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ThoFa

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Re: Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung
« Antwort #7 am: 03. Oktober 2009, 12:18:53 »

Hallo,

ich wiederhole mich zwar ungern, mache es aber trotzdem. Ohne den Plan gesehen zu haben, kann man nichts dazu sagen. Es spielt keine Rolle, was laut Ihrer Meinung dort "lediglich" drin steht. Und Sie bringen selber ein schönes Beispiel für meine These. Sie schreiben:

Zitat
Er sieht schlicht vor, das ich monatlich den pfändbaren Anteil meines Gehaltes an die Bank überweise

Und  schreiben vorher:

Zitat
Das ich nächstes Jahr beim Lohnsteuerausgleich einen Anteil davon wieder bekomme, nützt mir AKUT erst mal ja gar nix und von dieser Rückerstattung müsste ich ja dann WIEDER an die bank abzahlen

Na, merken Sie den Unterschied?

MfG

ThoFa
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Ulrich171067

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Re: Nettoabzug bei Lohnpfändung bzw. -abtretung
« Antwort #8 am: 03. Oktober 2009, 12:38:09 »

Danke, deswegen ja Montag zum Fachmann und es dem zeigen, weil diese Online"Hilfe" damals leider keinerlei weitergehende Hilfe bot.
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