Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Leandra am 11. Februar 2017, 23:52:38

Titel: Neuanschaffungen vor und während der Insolvenz
Beitrag von: Leandra am 11. Februar 2017, 23:52:38
Wie ist das eigentlich mit Neuanschaffungen vor und während der Insolvenz?
 
Wenn man zum Beilspiel sich etwas Geld angespart hat um sich ein neues Bett oder einen Schreibtisch zu kaufen. Oder wenn ein Gerät defekt gehen sollte und man dieses durch ein neues ersetzt. Kann dieses Negativ ausgelegt werden?
 
Es handelt sich dabei ja um einen Vermögenswert (egal wie gering) welcher auch hätte verwertet werden können.
 
Titel: Antw:Neuanschaffungen vor und während der Insolvenz
Beitrag von: KarlPaul am 12. Februar 2017, 09:27:23
Sparen während der Insolvenz ist offiziell ganz schlecht. Das Geld kann dann weg sein.
Wenn dann nur in Bar und mit niemanden darüber sprechen. Auch nicht dem Amt für Grundsicherung.
 
Titel: Antw:Neuanschaffungen vor und während der Insolvenz
Beitrag von: Der_Alte am 12. Februar 2017, 16:20:55
Alles, was grundsätzlich unpfändbar ist (Haushaltsgegenstände, Kleidung, weitere Details siehe § 811 ZPO) darf man vom pfändungsfreien Einkommen ohne Einschränkungen neu erwerben.