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Autor Thema: Neuer Gläubiger = neuer Mahnbescheid?  (Gelesen 2232 mal)

schuldnerinffm

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Neuer Gläubiger = neuer Mahnbescheid?
« am: 23. Februar 2012, 21:16:59 »

HAllo Gemeinde!

Ich habe vor einiger Zeit einen Brief von der Fa Hoist AG erhalten, in dem es hieß, man habe eine ausstehende Forderung übernommen und sei nun der neue Gläubiger.
Mir ist bekannt, dass Hoist offene Forderungen aufkauft und diese dann eintreibt, deshalb gehe ich davon aus, dass diese Forderung tituliert ist.

Meine Frage:
Kann Hoist - oder irgendein neuer Gläubiger - bei titulierten Forderungen ohen weiteres Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, oder muss hier erst wieder ein Mahnbescheid erstellt werden?

Vielen Dank im Voraus,
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Neuer Gläubiger = neuer Mahnbescheid?
« Antwort #1 am: 23. Februar 2012, 23:29:41 »

Eine titulierte Forderung ist und bleibt tituliert, auch wenn sie abgetreten oder sonst wie übertragen wird. Will der neue Gläubiger vollstrecken, muss er eine titelübertragende Klausel beantragen, § 727 ZPO.

Ist die Forderung eine Insolvenzforderung, bleibt sie es auch. Also unterliegt sie weiterhin den Vollstreckungsverboten für die Insolvenzgläubiger während eines Insolvenzverfahrens, §§ 89 und 294 InsO.

« Letzte Änderung: 23. Februar 2012, 23:36:20 von Insokalle »
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