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Autor Thema: Neuer Partner / Zusammen neue Wohnung  (Gelesen 3711 mal)

Flitzer

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Neuer Partner / Zusammen neue Wohnung
« am: 20. Dezember 2011, 10:39:58 »

Hallo Zusammen,
bin auf Euer Forum gestoßen und finde es sehr interessant.

Vllt. kann ja jemand von Euch mir weiterhelfen.

Ich bin in der Privaten Insolvenz und habe noch 2 Jahre vor mir bis es endet!
Nun habe ich mich endlich so frei bekommen das ich auch eine Partnerin haben und wir nun langsam darüber reden eine gemeinsame Wohnung zu suchen.

Jetzt kommen meine Fragen dazu:

1. Wird meine Partnerin dann in die Insolvenz irgendwie mit aufgenommen?
2. Falls man dann von der gemeinsamen Wohnung eine Betriebskostenerstattung erhalten sollte, muss ich die dann auch abtreten, - obwohl wir beide im Mietvertrag stehen?
3. Was sollte man vor dem Schritt zusammenziehen unbedingt beachten?
4. Sollte man irgendetwas schriftlich festhalten, damit die Partnerin keine Probleme bekommt?

Ich bedanke mich schon jetzt für die Hilfe.

MFG
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Insokalle

Re: Neuer Partner / Zusammen neue Wohnung
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2011, 11:04:49 »

Und wie ist der Verfahrensstand? Insolvenzverfahren aufgehoben?
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Feuerwald

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Re: Neuer Partner / Zusammen neue Wohnung
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2011, 20:07:28 »

1. Wird meine Partnerin dann in die Insolvenz irgendwie mit aufgenommen?

-> Nein.


2. Falls man dann von der gemeinsamen Wohnung eine Betriebskostenerstattung erhalten sollte, muss ich die dann auch abtreten, - obwohl wir beide im Mietvertrag stehen?

-> in der sog. Wohlverhaltensphase -> wovon bei noch 2 Jahren auszugehen ist -> nein.


4. Sollte man irgendetwas schriftlich festhalten, damit die Partnerin keine Probleme bekommt?

-> da passiert nichts.

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Flitzer

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Re: Neuer Partner / Zusammen neue Wohnung
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2011, 21:50:40 »

Und wie ist der Verfahrensstand? Insolvenzverfahren aufgehoben?

Nein dann habe ich die 6 Jahre geschafft!
Bzw. 7 mit der ganzen Vorbereitung dahin!
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Feuerwald

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Re: Neuer Partner / Zusammen neue Wohnung
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2011, 23:57:42 »

Nein dann habe ich die 6 Jahre geschafft!

- nein, man sollte/muss folgendes wissen:

es gibt zwei Verfahren

a) das Insolvenzverfahren und
b) das Restschuldbefreiungsverfahren

das a) Insolvenzverfahren läuft i.d.R. ca. 12 - 18 Monate. Dann wird es nach dem sog. Schlusstermin und der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss aufgehoben. Danach folgt die sog. Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens. Vermögensrechtlich sehr erheblich ist also die Frage, in welchen Verfahrensabschnitt man sich befindet.
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Flitzer

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Re: Neuer Partner / Zusammen neue Wohnung
« Antwort #5 am: 11. Januar 2012, 12:25:24 »

Nein dann habe ich die 6 Jahre geschafft!

- nein, man sollte/muss folgendes wissen:

es gibt zwei Verfahren

a) das Insolvenzverfahren und
b) das Restschuldbefreiungsverfahren

das a) Insolvenzverfahren läuft i.d.R. ca. 12 - 18 Monate. Dann wird es nach dem sog. Schlusstermin und der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss aufgehoben. Danach folgt die sog. Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens. Vermögensrechtlich sehr erheblich ist also die Frage, in welchen Verfahrensabschnitt man sich befindet.


Danke für den Hinweis.
Ich befinde mich im Abschnitt "b." das Restschuldbefreiungsverfahren.


Jetzt habe ich eine weitere Frage zu dem Thema und hoffe das man mir auch hier weiterhelfen kann.

Wenn ich meine jetzige Wohnung kündige und verlasse.
Bekomme ich meine eigentliche Kaution ja zurück.
Muss diese auch an den Insolvenzverwalter abgetreten werden?
Weil ich diese ja auch eigentlich für die neue Wohnung benötige.

Danke für die Hilfe im voraus.

MFG
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Insoman

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Re: Neuer Partner / Zusammen neue Wohnung
« Antwort #6 am: 11. Januar 2012, 15:18:59 »

Im Restschuldbefreiungsverfahren dürfen Sie über die Kaution frei verfügen..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Flitzer

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Re: Neuer Partner / Zusammen neue Wohnung
« Antwort #7 am: 11. Januar 2012, 20:06:46 »

Danke an InsoMan.
Gibt es da auch irgendwo evtl. etwas schriftliches drüber.

Es würde mich natürlich freuen, aber wenn ich z.B. meine Nebenkostenabrechnung erhalte und ein Guthaben habe muss ich dieses ja auch abgeben.
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