"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Neues Insolvenzrecht  (Gelesen 4895 mal)

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Neues Insolvenzrecht
« am: 02. Juni 2013, 11:24:18 »

Hallo. heute Frühlingsanfang  :thumbup:

Ich habe ein paar Fragen und werde diese zwischen die Zeilen stellen. vielleicht weiß ja jemand Antwort.

Zunächst aber mal zu der Vorgabe  :gruebel:


Am 16.5.2013 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren ermöglicht - vorausgesetzt, die Schuldner haben mehr als ein Drittel ihrer Schulden beglichen.


Es wird ja geschrieben, dass zukünftige Verfahren statt sechs jetzt schon nach drei Jahren in der Restschuldbefreiung beendet werden könnten.

Die mir bisher Gepfändeten Beträge belaufen sich ohne Gerichtskoste über 50 %

Ich frage mich aber dann auch, ob dies auch zu einer schnelleren Verkürzung des Scors bei der Schufa führen würde von bisher neun auf sechs Jahre


Meines wissens kommt doch in einem laufenden Verfahren nach der Eröffnung zunächst einmal die Festsetzung des TH und die Abtretung aller Pfändbaren Vermögen und dannenweder je nach Fall die Monatlichen Pfändung des Einkommens wenn ein solches Vorhanden ist.

Bei mir ist dies der Fall.

Bis jetzt war es doch so, wenn alle Erforderlichen Bedingenen erfüllt waren, wird einem Schuldner bei mir war es im zweiten Jahr die
RSB angekündigt und man ging in die WSP.

Nun nach neuen Recht müsste bei einer Verkürzung der Inso auf drei Jahre gleich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Abtretung und Festsetzung des Pfändbaren Betrags aus Gehalts wenn ersichtlich ist, dass Ziel von 35 % der Schuldenlast tilgen zu können, die RSB und damit die WSB nicht erst wie bisher wie bei mir nach zwei Jahren, sondern schon Unmittelbar nach Eröffnung beginnen.

 

Das neue Gesetz sieht vor, dass mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt sein müssen, um die schnellere Restschuldbefreiung zu erlangen. Können nur die Verfahrenkosten beglichen werden, so kann die Restschuldbefreiung nach fünf, statt bisher sechs Jahren erreicht werden. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf eine  Quote von 25 Prozent vor, aber die Mehrheit der Parlamentarier konnte sich diesem Vorschlag nicht anschließen.

Nun bin ich ja schon im Verfahren seit 2010 drin und in der WSP Diese 35 % habe ich bezogen auf meine Gesamtschuld schon längst überschritten.

 
Die Änderungen treten am 1.7.2014 in Kraft. Um zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits laufende Verfahren schneller beendigen zu können, kann für diese Verfahren das Insolvenzplanverfahren rückwirkend für anwendbar erklärt werden.

Verstehe ich das Richtig, dass ich die Möglichkeit hätte mein bereits laufendes Insolvenzplanverfahren auch für mich schneller beendigen könnte da ich ja bereits dioese 35 % in den jetzt im Juli beginnenden vierten Jahr ganz abzuschließen.
Es wird wohl derzeit noch nichts bekannt sein, ob Schuldner dafür dann einen Antrag ans Amtsgericht stellen müssen oder auch in diesen Fall wohl lange warten müssen bis TH und Amtsgericht irgendwann mal die Akte bearbeiten.
Sowas kann sich ja eine lange Zeit hinziehen.


Zusätzlich legt das neue Gesetz auch fest, dass Gläubiger zukünftig jederzeit schriftlich einen Versagungsantrag stellen können. Weiter wird dem  Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren das Anfechtungsrecht übertragen. Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften werden mit dem Gesetz vor dem Verlust ihrer Wohnung wegen Kündigung der Genossenschaftsanteile geschützt.


 

Im Jahr 2012 meldeten knapp 130 000 Deutsche eine Privatinsolvenz an.
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #1 am: 02. Juni 2013, 11:32:16 »

Ach  :dntknw: dazu fällt mir etwas ein.
Ich bin am rätseln, wenn ich das Verfahren in der Gesamtheit auch nicht durch das neue Recht vor dem sechten Jahr beenden könnte ob, ich zumindesten die Pfändungen meines Gehalts stoppen könnte.
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #2 am: 02. Juni 2013, 11:34:57 »

Vielleicht könnte mal einer der Experten  :hi: hier dazu Stellung nehmen.
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #3 am: 02. Juni 2013, 17:03:48 »

@ Eisenherz

Dein bereits laufendes Verfahren unterliegt nicht dem neuen geänderten Insolvenzrecht.
Das Philosophieren darüber was dann wäre nutzt Dir nichts.

Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #4 am: 02. Juni 2013, 17:35:06 »

Wie anders ist oder währe dann dieser Satz zu verstehen.


Die Änderungen treten am 1.7.2014 in Kraft. Um zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits laufende Verfahren schneller beendigen zu können, kann für diese Verfahren das Insolvenzplanverfahren rückwirkend für anwendbar erklärt werden.

Oder sollte dieser Satz wieder einmal zu dem in vielen Gesetzen stehenden Juristichen Kauderwels
ch gehören, die Normalbürger nicht verstehen ?

Oder ist es, Nixmehrda nur eine Meinung, die du vertritts weil dieses neue Insolvenzrecht schon lange im Gspräch ist und immer gesagt wurde,dass dies nur für Neufälle zutrifft.

Für mich ist das ganze nicht mehr Nachvollziehbar, weil auch hier wieder am Anfang seitens der Experten gesagt wurde, dass die Angedachten 25 % sowieso bedingt durch Arbeitslosigkeit oder anderen Armutsgründen nicht erreichen werden.
Nun hatte man dies dann sogar auf 30% angehoben und sich jetzt schließlich auf 35% festgelegt.
Was nützt es es aber wenn man die Gerichtsfälle die dies Qwote von 35% erreicht haben nicht von diesen Fällen schon mal entlastet.

So wird sich nicht viel Ändern.

Neufälle werden auch Zukünftig mit steigernde Armut nicht in der Lage sein überhaupt nur ein Teil dieser neuen Anfordernungen von 35% nur Ansatzweise zu erfüllen.

Was nun die Glaübiger betrifft,so wird es auch Zukünftig so bleiben,dass es Fälle gibt, wo ehemals Menschen die in Guten Zeiten zum Mittelstand zählten ja vielleicht sogar mal Selbstständig waren und Pleite gingen in den wenigsten fällen ihre Schulden auch in einer Insollvenz zurückzahlen können.

Grund oft Arbeitslosigkeit einhergehend mit Hartz vier bezug.

Andere Fälle bei Menschen die Arbeit haben,Pfändet man dann so hoch,dass ihnen auch kaum etwas zum Leben bleibt.

Ich frage mich was nutzt dann noch eine Änderung in solch einem komplizierten Wunderwerken.
Ich frage ist das gelebte Demokratie, wenn Experten Gesetze machen, die niemals so Erfahrungen persönlich machen werden.

Jedenfals ist es keine Demokratie oder in diesem Fall wieder mal ohne die Einbeziehung von betroffenen Bürgern.

  :mad2: Das macht mich :fuchsteufelswild:
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #5 am: 02. Juni 2013, 21:26:08 »

Ok.eee

Entschuldigung,
meine Tochter hat es mir mal erklärt.

Nun weiß ich, dass dieser Gesetzestext für mich nicht dazu führt, dass Verfahren gegen mich zu beenden.
Aber ich habe ja schon geschrieben, dass dies nachdem es so geschrieben steht so einfach zu verstehen ist.
Gespeichert
 

waldi

Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #6 am: 02. Juni 2013, 21:42:54 »

Vorschlag zur Güte, Prinz Eisenherz:
Sich bis zum Inkrafttreten der Änderungen jetzt noch über ein Jahr lang selber wütend zu machen, schadet der eigenen Psyche.

Ich würde also dieserlei Gedanken zurückstellen bis zum Sommeranfang im nächsten Jahr – vielleicht gibt es so etwas wie ’Sommer’ ja dann wirklich wieder, und alles wird wieder gut!

Pardon, den letzten Beitrag hatte ich übersehen.
Scheint der Puls dank Tochter ja wieder auf Normal zu sein ...

« Letzte Änderung: 02. Juni 2013, 21:45:39 von waldi »
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #7 am: 03. Juni 2013, 08:34:46 »

Hallo waldi.

Nun mein Blutdruck ist meisten gut, auch wenn er manchmal zu Kopf steigt  :lollol:

Aber du gibst mir doch bestimmt recht, wenn ich sage, dass dies oft so wie es geschrieben steht recht schnell zur Verwirrung führt.

Allso ich meine diesen Satz.
Die Änderungen treten am 1.7.2014 in Kraft. Um zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits laufende Verfahren schneller beendigen zu können, kann für diese Verfahren das Insolvenzplanverfahren rückwirkend für anwendbar erklärt werden

Ich verstehe sowieso kaum, dass Änderungen immer sehr sehr lange dauern und wenn man sich dann dazu durchgerungen hat,dann dauert es dann noch über ein Jahr bis alles fix wird.

Auch kann ich nicht verstehen, dass der Insolvenzrategeber dann nur diesen Passus in ihren Nachrichten geschrieben hat.
Ich habe nun bei euch gelesen, dass der gamnze Gesetzestext keine großartigen verbesserungen bringen soll gegenüpber altem recht.
Wofür aber dasnmn der Jahrelange aufwand ? :gruebel:

Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #8 am: 03. Juni 2013, 09:19:52 »

@ Eisenherz

"Ich habe nun bei euch gelesen, dass der gamnze Gesetzestext keine großartigen verbesserungen bringen soll gegenüpber altem recht."

Das ist Politik !
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #9 am: 03. Juni 2013, 12:23:57 »

Ja es würde Zeit, dass man hier in Deutschland auch eine andere Politik bekommen.

Nur, ob dies mit anderen Parteien sich das eine oder andere so schnell ändert oder ob,  :dntknw: sich überhaupt was ändert.  :gruebel: ?

Gespeichert
 

Schuldenreiter

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 40
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #10 am: 27. Juni 2013, 12:02:24 »

Besonders hart ist der geänderte §290 Nr.4.

Werden eigentlich heute schon alle Transaktionen der letzten 12 Monate untersucht oder nur die letzten 3 Monate?
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #11 am: 27. Juni 2013, 12:54:01 »

Der Insolvenzverwalter wollte damals bei mir auch alle meine Kontoauszüge für die Zeit der 12 Monate vor der Antragsstellung.
Dies war jedoch nicht möglich da ich in dieser Zeit kein eigenes Bankkonto
mehr hate und diese nicht existierten.
Der IV war dann mit dem länger als 12 Monate zurückliegenden letzten Kontoauszug des Girokontos zufrieden und konnte dann den Schlußbericht angehen. . 
 
Gespeichert
 

prolife

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #12 am: 28. Juni 2013, 10:43:09 »

Wen hilft denn dieses Gesetz? Doch nur den Gläubigern.

Beispiel: 50000 Euro Schulden bei 25% macht das 12500 Euro plus Gerichtskosten und 3 Jahre Insolvenz plus 3 Jahre Schufa.
Nein danke.

Geht auch wesentlich schneller, dank EU Recht.

Die Ehmaligen
Gespeichert
Die Krise ist eine einmalige Gelegenheit, um Dinge zu ändern.
 

sinagirl

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 144
  • sinagirl
Re: Neues Insolvenzrecht
« Antwort #13 am: 28. Juni 2013, 17:29:19 »

Der Insolvenzverwalter wollte damals bei mir auch alle meine Kontoauszüge für die Zeit der 12 Monate vor der Antragsstellung.
Dies war jedoch nicht möglich da ich in dieser Zeit kein eigenes Bankkonto
mehr hate und diese nicht existierten.
Der IV war dann mit dem länger als 12 Monate zurückliegenden letzten Kontoauszug des Girokontos zufrieden und konnte dann den Schlußbericht angehen. . 
 
so war es bei mir auch und hatte seit 6 jahren kein konto mehr 
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz