Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: holter am 03. Juli 2015, 17:00:21
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Hallo
Meine Frau und ich haben uns getrennt, so dass jeder von uns beiden ein eigenes P-Konto benötigt, da vorher Gemeinschfts P-Konto. Nun möchte meine Frau ein neues "P" Konto eröffnen .
Meine Frage wäre.
Das Gemeinschaftskonto, dass auf meinem Namen weiterhin besteht hatte den normalen Freibetrag 1479 Euro. Wird dieser sofort bei der Eröffnung des Kontos meiner Frau runtergesetzt oder erst im nächsten Monat ?
Ich befürchte, dass laufende Buchungen ins leere laufen.
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Da stimmt was nicht. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als P-Konto geführt werden. Nur Einzelkonten können P-Konten sein.
Prüfen Sie, ob das alte Konto nicht Ihr Konto war und die Ehefrau Vollmacht hatte o.ä.
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Meinte ich Ja !
Ich bin Kontoinhaber und meine Frau hat eine Vollmacht über das Konto.
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Hat sie immer noch, obwohl ihr getrennt seid?
Sie wird bzw. sollte sich ein eigenes P-Konto anschaffen.
Für die Erhöhung des Freibetrages wird sie sich diesbezügliche Bescheinigung besorgen müssen.
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Sie hat zur Zeit noch eine Mitverfügung über das Konto.
Wollte mit ihr zusammen zur Bank gehn und die Mitverfügung ändern, sobald Sie ihr Konto hat.
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Zur Änderung der Mitverfügung ist die Anwesenheit der Vollmacht-Inhaberin nicht notwendig.
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den normalen Freibetrag 1479 Euro. Wird dieser sofort bei der Eröffnung des Kontos meiner Frau runtergesetzt..?
Das ist nicht der "normale" Freibetrag.
Ob sie für Ihre Frau unterhaltspflichtig sind oder nicht, hängt nicht an der Kontoführung.
Soweit und solange Ihre Frau als Unterhaltsberechtigte zählt, gilt auch der erhöhte Freibetrag.
Dies ändert sich in aller Regel nicht von heute auf morgen...