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Autor Thema: neukonto und verhalten bis zur Inso  (Gelesen 2841 mal)

Neechee

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neukonto und verhalten bis zur Inso
« am: 20. September 2011, 22:28:45 »

Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und möchte gleich mal meine derzeitige Situation schildern.Ich hoffe bei euch etwas Hilfe zu finden.

Ich bin 24 und Krankenschwester.
Ich habe vor einem Jahr einen größeren Kredit abgeschlossen über ca 19.000 Euro bei dem ein Familienmitglied (mit diesem besteht seit einigen Monaten kein Kontakt mehr wg Streits,möchte aber was dies betrifft nicht in die Tiefe gehen) 2.Kreditnehmer ist.
Die monatliche Rate beträgt 315 Euro und läuft noch 6 Jahre.
Derzeit beträgt der Barwert des Kredits 18.000Euro und mit Zins 22.500 Euro.Der Kredit war eine Umschuldung (Weiterbildung,Kindergeldrückzahlung,Gebrauchtwagen,2 Umzüge inkl Kaution)
Nebenbei habe ich derzeit noch ca 2500Euro Schulden bei Versandhäusern und einer anderen Bank.Die meisten sind zinsfrei.

Nun habe ich Anfang September wg Krankheit in der Probezeit meine Vollzeitbeschäftigung verloren.Habe jetzt schnell zum 1.10 wieder eine Stelle gefunden,allerdings nur Teilzeit vorerst,evtl ist eine Höherstufung irgendwann möglich,wenn sich vom Personal her was ändert.Die Stelle ist auch vorerst nur auf 1.5 Jahre Schwangerschaftsvertretung befristet.Auch eine Verlängerung sei nach Angaben der Geschäftsführer vorraussichtlich möglich.

Nun bin ich nicht mehr in der Lage wg der Teilzeitstelle (und auch jetzt in der Zeit der Arbeitslosigkeit hat sich finanziell ein großes Loch entwickelt) die Kredite zu zahlen.Bei dem größeren Kredit bin ich schon in Vereinbarung mit der Bank auf 160 Euro runter.Allerdings nur bis November,dann gehts wieder mit 315 Euro weiter.Dieser Kredit macht mir auch am Meisten zu schaffen.Die anderen Schulden könnte ich innerhalb eines Jahres mit Lohnsteuerausgleich usw begleichen.

Heute war ich bei der Caritas Schuldnerberatung.Dieser meinte dass das Familienmitglied den Kredit fertig ablösen muss,was mir auch bewusst war.Bitte hier keine moralischen "Zeigefinger Hoch" Kommentare.Ich hab damit genug zu schaffen,allerding ist dieses Familienmitglied im Besitz 2er Häuser,wovon ich eines zum Teil erben soll,was ich aufgrund unseres Streits eh ausschlagen würde und auch mehrere Grundstücke sind im Besitz,sowie Sparkonten.Es müsste also nicht ebenfalls in die Insolvenz,auch wenn es das nicht besser macht.Ich weiß.

Nun sagte der Schuldnerberater,dass ich wegen evtl Insolvenz zum zuständigen Berater unseres Landkreises müsste und die Wartezeit dort ca 5-6 Monate beträgt (!!!!).Auf die Frage hin,was ich bis dahin tun soll meinte er ich solle ein Konto bei einer anderen Bank,nennen wir sie Spasskasse eröffnen und mein Konto bei der VR "stillegen",da die VR mit meinem Kreditunternehmen zusammen arbeitet.Ich soll aus diesem Spasskassen Konto ein P-Konto machen und den großen Kredit weiter über die VR laufen lassen (Kein Einkommen-keine Abbuchung möglich).Nach ca 2 Monaten würde die Bank mir den Kredit wohl kündigen.Dann das Übliche Gerichtsvollzieher usw.Ein Albtraum,aber wohl der einzigst mögliche Weg.
Nun frage ich mich,ob das nicht ganz Rechtens bzw Betrug ist,wenn ich zu einer anderen Bank gehe,aber den Kredit über die VR laufen lasse und nicht mehr bezahle.
Wann wird mein Familienmitglied zur Rechenschaft gezogen?Nach dem der Kredit gekündigt wurde,nach dem ersten nichtbezahlten Monat?

Angenommen es kommt zu einer Kündigung des Kredits und der Gerichtsvollzieher kommt-was darf dieser pfänden?Ich habe nichts besonderes,aber dürfen die z.B mein Auto pfänden (6 Jahre alter zum teil sehr vermackter Peugeot 206 SW)?Ich brauche dieses um auf die Arbeit zu kommen.Wenn ich dann so ein P-Konto habe dürfen die dann meinen Lohn bzw das gesamte Konto pfänden oder nur bis zu dieser Grenze von 1024 Euro?

Ich hab solche Angst,dass alles nur noch schlimmer und nicht besser wird :(

Den negativen Schufaeintrag muss ich in Kauf nehmen,mit Inso oder ohne,aber das macht auch nix,wenn ich mal nix mehr "auf Pump" kriege....vielleicht lern ichs dann endlich Mal.
Ich leide an Depressionen und die verschlimmern sich bei dieser Situation natürlich umso mehr.

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen.

Vielen Dank im Vorraus!
Gespeichert
 

Fallera

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Re: neukonto und verhalten bis zur Inso
« Antwort #1 am: 21. September 2011, 07:37:54 »

Guten Morgen,

dass Sie sich mit Ihrer Situation kritisch auseinandersetzen und versuchen wollen, die Probleme anzupacken ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Bzgl. Ihrer Fragen:

Nun frage ich mich,ob das nicht ganz Rechtens bzw Betrug ist,wenn ich zu einer anderen Bank gehe,aber den Kredit über die VR laufen lasse und nicht mehr bezahle.
- Nein, dass ist kein Betrug, sondern sogar sinnvoll auch im Hinblick auf eine evtl. Insolvenz.

Wann wird mein Familienmitglied zur Rechenschaft gezogen?Nach dem der Kredit gekündigt wurde,nach dem ersten nichtbezahlten Monat?
- Mit 2. kreditnehmern haften sie Gesamtschuldnerisch für die gesamte Kreditsumme. Die Bank wird somit an den 2. Kreditnehmer herantreten, sobald alle Versuche gescheitert sind, dass Geld von Ihnen zu bekommen.

Angenommen es kommt zu einer Kündigung des Kredits und der Gerichtsvollzieher kommt-was darf dieser pfänden?
- Pfändung ist im §§ 808 ff. ZPO geregelt: http://dejure.org/gesetze/ZPO/808.html

Wenn ich dann so ein P-Konto habe dürfen die dann meinen Lohn bzw das gesamte Konto pfänden oder nur bis zu dieser Grenze von 1024 Euro?
- Seit Juli liegt der Sockelbetrag bei 1.028,89 EUR, sprich bis zu diesem Betrag kann max. gepfändet werden.
Hier noch ein paar weiterführende Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung#Pf.C3.A4ndungsschutzkonto_ab_1._Juli_2010




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