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Autor Thema: Neuling viele Frage wegen Privat Insolvenz  (Gelesen 2738 mal)

Saarlaender

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Neuling viele Frage wegen Privat Insolvenz
« am: 21. Juni 2007, 01:57:01 »

Erstmal Hallo zusammen und danke an die Macher das es dieses Forum gibt.

Ich habe jetzt berreits knapp 2 Stunden das Forum durchforstet und einige Fragen sind mehr oder weniger schon beantwortet will eigentlich nur nochmal bestätigung haben das ich richtig gelesen habe wenn man es genau nimmt  :whistle:

Hintergründe:

Bin jetzt 32 Jahre Jung, viel Mist gebaut in der Vergangenheit und dabei auch Schulden gemacht.

Telefon, versandhäuser, Steuern, Mietschulden das Übliche eben  :Oh_no:

Angehäuft haben sich nach vorsichtiger Schätzung und rechnung ca. 30-35.000 EUR Schulden.

Seit nem Knappen Jahr lebe ich mit meiner Lebensgefährtinn zusammen, und nun Kündigt sich auch ungeplant aber nicht ungewollt, Nachwuchs an der im Dez. zur Welt kommt.

Berreits bei unserem Einzug in die Gemeinsame Wohnung lies ich meine Üblen Seiten hintermir und drehte mein ich um 180 Grad, somit häufen sich keine Neuen Schulden an.

Job Mässig siehts misserabel aus ... Arge Saar/Pfalz Will oder kann nix finden für mich (REHA Fall wegen Lungenembolien und anderen Weh wehchen), und somit ist ein Normaler weg aus den Schulden auswegslos, bzw. nicht in Greifbarer und nächster Nähe selbst wenn ich demnächst ne Umschulung oder Ausbildungs Platz bekäme.

Deswegen will ich noch diesen Sommer den Weg zu SB oder RA (was ihr mir als Besser empfehlen würdet) gehen und die Private Insolvenz anmelden.

Meine Fragen waren :

Lebensgefährtinn und Ihr Geld (zur zeit Ausbildungsgeld, demnächst wegen Kind ALG 1) kann der IV da drann ? Nein war die gefundene Antwort ...

Ich denke mal für Elterngeld (da ich wahrscheinlich zuhause bleiben werde und meine Freundinn sich nen Job Suchen will nach dem Mutterschutz) gilt das selbe. wären 300 EUR /Monat.

KFZ Kann der IV nicht drann weil ich nicht Eigentümer bin, Freundinn ist Halterinn auf mich Läuft aber die Versicherung (wegen Prozenten und weil sie eh keinen FS hat) Kann der IV verlangen das die Versicherung auf Freundinn umgeschrieben wird ?

Wie sieht es später aus mit der Berechnung weil zuzeit laufen wir als BG bei der Arge und bekommen zusammen380 EUR im Monat 350 für Miete und Nebenkosten und 30 EUR Hartz4 Geld zum leben der rest fliest halt aus einkommen von Freundinn. Wie rechnet da der IV.

Und das wird sich wohl auch nicht so schnell ändern bzw. verkomplizieren wenn sie Ausbildung im August fertig hat und auf ALG1 geht (Job wird wohl sie keinen bekommen knapp 4 Monate vor entbindung).

Desweiteren wollen wir spätestens zum Nov. Umziehen in Grössere Stadt Derzeit Saar/Pfalz Kreis Stadtverband Homburg, zu den Zukünftigen Schwiegereltern Stadtverband Saarbrücken oder Neunkirchen, also gleiches Bundesland, geht das so ohne Weiteres oder muss ich das Pennibel mit dem IV abklären, oder doch warten mit der Insolvenz bis nach dem Umzug ?

Was ist mit unserem Gemeinsamen Hab und Gut fliest das in die Insolvenz mit ein bzw. will der IV davon was ab haben ?

Hab und gut um das ich mir sorgen mache ... Mein PC (Rechnungen laufen allerdings auf meinen Bruder und sind bezahlt "BAR") den ich aber mehr oder weniger Brauche falls die Arge doch noch meine Bisherigen eigeninitiativen in Bezug auf Linux Lernen anerkennt und weiter fördert (wie berreits 1x geschehen mit LPI Schulung).Laptop von Freundinn (Rechnung auf meinem Namen wegen Ebay Account (mittlerweile Gelöscht) Bezahlt hat sie ihn aber.

TV, DVD, Stero Anlage  und Reciver denke ich mal gilt selbe wie beim gerichtsvollzieher ... nicht Pfändbar wegen geringem Wert, bzw. Grundbedarf.

Womit wir gleich bei einer Neuen Frage wären die mir gerade einfällt beim Wort Gerichtvollzieher ...

Im moment nach Langer Pause nach dem Umzug (fast 3/4 Jahr kaum etwas) flattern wieder jede Menge Mahnbescheide und Vollstreckungstitel ein für mich, wenn jetzt jemand den Offenbarungseid veranlangt soll ich den ablegen trotz vorhaben Insolvenz anzumelden? Hab ihn schonmal abgelegt aber ist mittlerweile ausgelaufen soweit ich weiss.

So fürs erste wars das mal hoffentlich nerve ich nicht allzusehr und Ihr könnt mir etwas Licht ins Dunkel Bringen.

MfG Bjoern






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Feuerwald

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Re: Neuling viele Frage wegen Privat Insolvenz
« Antwort #1 am: 21. Juni 2007, 11:45:28 »

Hallo Bjoern,


"Lebensgefährtinn und Ihr Geld (zur zeit Ausbildungsgeld, demnächst wegen Kind ALG 1) kann der IV da drann ? Nein war die gefundene Antwort ..."

- die Antwort war richtig

"Ich denke mal für Elterngeld (da ich wahrscheinlich zuhause bleiben werde und meine Freundinn sich nen Job Suchen will nach dem Mutterschutz) gilt das selbe. wären 300 EUR /Monat."

- in dieser Höhe unpfändbar.

"KFZ Kann der IV nicht drann weil ich nicht Eigentümer bin, Freundinn ist Halterinn auf mich Läuft aber die Versicherung (wegen Prozenten und weil sie eh keinen FS hat) Kann der IV verlangen das die Versicherung auf Freundinn umgeschrieben wird ?"

- Nein. Er kann aber Zicken machen und unterstellen, es wäre Ihr Autochen.

"Wie sieht es später aus mit der Berechnung weil zuzeit laufen wir als BG bei der Arge und bekommen zusammen380 EUR im Monat 350 für Miete und Nebenkosten und 30 EUR Hartz4 Geld zum leben der rest fliest halt aus einkommen von Freundinn. Wie rechnet da der IV."

- der IV bzw. TH rechnet nur das Einkommen des "Schuldners". Da Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten und angesichts einer (zukünftig) unterhaltspflichtigen Person (Kind), haben Sie zudem einen hohen unpfändbaren Betrag. Kindergeld und das Erziehungsgeld bis 300 Euro belieben zudem anrechnungsfrei (unpfändbar), dürfte der TH nichts einkassieren können.


" geht das so ohne Weiteres oder muss ich das Pennibel mit dem IV abklären, oder doch warten mit der Insolvenz bis nach dem Umzug ?"

- sollte das Insolvenzverfahren bereits eröffnet sein, bleibt nach einem Umzug das Insolvenzgericht sowie der Treuhänder zuständig. Um Erlaubnis fragen müssen Sie weder das Gericht noch den Treuhänder, Sie müssen jedoch den Umzug sowie dem Gericht wie auch dem Treuhänder anzeigen/bekannt geben. Anders bei der ARGE ! Wenn Sie im Leistungsbezug sind und am neuen Wohnort  ebenso Leistungen beziehen wollen, müsste der Umzug genehmigt werden, das hat aber mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun.   


"Was ist mit unserem Gemeinsamen Hab und Gut fliest das in die Insolvenz mit ein bzw. will der IV davon was ab haben ?"

- ach ich bitte Sie, gewöhnlicher Hausrat und Hab und Gut ist fast ausnahmslos unpfändbar. Es wäre auch nur Ihr Hausrat, wenn überhaupt, im Insolvenzverfahren massezugehörig.

- Die Eidesstattliche Versicherung kann in der Einzelzwangsvollstreckung von einem Gläubi8ger beantragt werden. Erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens greift das allg. Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger. Bis dahin wie gewöhnlich, Gerichtsvollzieher kommt hin und wieder vorbei, die EV wird dann gerne mal abverlangt, dann folgt meist noch eine Kontopfändung und gut ist es.

Gruss
Feuerwald

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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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