Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Bastet am 21. Januar 2009, 12:41:47

Titel: Noch eine Frage zu KfZ bei Insolvenz
Beitrag von: Bastet am 21. Januar 2009, 12:41:47
Hallo nochmal,

ich habe noch eine kleine Frage wegen unseres Autos.
Wir haben den Wagen zusammen gekauft und zusammen bei einer
Bank finanziert.
Ich stehe im Vertrag als erster Darlehensnehmer drin und bin damit
laut einer Auskunft der Bank auch der Eigentümer und meine Frau der Bürge.
Laut der Bank lässt sich diese Konstellation nur durch eine Ablösung des
Kreditbetrags ändern (klingt irgendwie komisch weil doch logisch).
Nun meine Frage:
Wenn ich in die Insolvenz gehe, wendet sich die Bank doch zuerst an meine Frau
als Bürgen, richtig?
Wenn meine Frau weiter zahlt, sollte dieser Darlehensvertrag doch eigentlich ganz
normal weiterlaufen, richtig?
Fällt das Auto jetzt bei mir in die Insolvenzmasse? Es dient bei der finanzierenden Bank
als Sicherheit. Ist es damit von der Insolvenzmasse ausgenommen?

Danke für eure Antworten

Bastet
Titel: Re: Noch eine Frage zu KfZ bei Insolvenz
Beitrag von: paps am 21. Januar 2009, 19:14:03
Ohne den Kaufvertrag zu Kennen, kann man garnichts antworten.

Die Bezeichnung erster oder zweiter Kreditnehmer ist willkürlich und stuft den zweiten Kreditnehmer nicht zum Bürgen herab.

Geht ihre Frau nicht in Insolvenz, kann Sie den Vertrag weiter bedienen.

Aber:
Sind Sie alleine im Kaufvertrag, sind Sie Eigentümer.
Wird der PKW  nicht zur Erwerbsobliegenheit benötigt, kann er trotzdem der Verwertung unterliegen.
Das Problem können Sie dann nur mit dem IV/TH klären.
Titel: Re: Noch eine Frage zu KfZ bei Insolvenz
Beitrag von: Bastet am 22. Januar 2009, 09:45:21
Hallo paps,

das mit dem Kaufvertrag hatte ich mir auch so gedacht.
Deshalb habe ich bei der finanzierenden Bank angerufen, um zu klären,
ob ich den Wagen auf meine Frau umschreiben lassen kann.
Dabei habe ich dann diese komische Antwort bekommen.

Meine Frau geht nicht in die Insolvenz und wird den Kredit für
das Auto weiter bedienen.
Irre ich mich oder gehört in dem Fall das Auto nicht in erster Linie
der finanzierenden Bank?
Damit dürfte der IV/TH das doch eigentlich gar nicht verwerten.
Die Bank hat doch ein Vorrecht oder?

Ist alles verwirrend, wenn man überall nur wage anfragt, weil man niemanden
zu früh scheu machen will.

Vielen Dank für die Hilfe

Bastet