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Autor Thema: Noch vorhandenes Guthaben für Vergleich nutzbar?  (Gelesen 2564 mal)

rbrech

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Noch vorhandenes Guthaben für Vergleich nutzbar?
« am: 18. Januar 2017, 14:32:46 »

Hallo zusammen,

bei mir ist meine Pleite bereits 7 Jahre her und möchte nun beginnen mit Vergleichen. Es gibt Gläubiger, die schon freiwillig mit 5% der ursprünglichen Summe zufrieden wären. Ich habe ca 300 000 Euro Schulden und noch ca 40 000 Euro Guthaben in Fonds. Diese Guthaben sind aber an die Sparkasse abgetreten, um den Dispo abzusichern, der aber nur ca 1 Euro beträgt. Nun haben natürlich einige Gläubiger ebenfalls die Guthaben gepfändet, aber daraus nichts erhalten, weil die Sparkasse die ersten Rechte hat. Kann ich das Guthaben denn nun irgendwie für Vergleiche nutzen oder nicht? Und wenn ja, wie?

Schon mal Danke und Gruss

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KarlPaul

Antw:Noch vorhandenes Guthaben für Vergleich nutzbar?
« Antwort #1 am: 19. Januar 2017, 06:01:34 »

Das Guthaben kann nicht genutzt werden solange es gepfändet ist.
Ein Vergleich müsste die Rücknahme der Pfändungen beinhalten.
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rbrech

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Antw:Noch vorhandenes Guthaben für Vergleich nutzbar?
« Antwort #2 am: 19. Januar 2017, 14:15:12 »

Ok, könnte denn ein Insolvenzverwalter an das Guthaben ran kommen? Würde er das für einen Vergleich nehmen oder direkt den Gläubigern der Reihenfolge nach auszahlen?

Ein Vergleich mit Rücknahme der Pfändungen ist sicher nicht so einfach, da die Gläubiger das ja wohl erst nach Zahlung des Vergleichbetrages machen würden...
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KarlPaul

Antw:Noch vorhandenes Guthaben für Vergleich nutzbar?
« Antwort #3 am: 20. Januar 2017, 12:31:52 »

Könntest Du den über die Dispolinie verfügen?
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rbrech

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Antw:Noch vorhandenes Guthaben für Vergleich nutzbar?
« Antwort #4 am: 21. Januar 2017, 10:00:47 »

Nee, das geht leider nicht mehr, wäre ne gute Lösung gewesen, stimmt. Notfalls müsste man sich mit den Gläubigern, die das Guthaben gepfändet haben, mit anderen Geld vergleichen, das muss man aber erstmal haben...
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KarlPaul

Antw:Noch vorhandenes Guthaben für Vergleich nutzbar?
« Antwort #5 am: 21. Januar 2017, 13:26:45 »

Ja ohne "Moos" läuft hier nichts.
Dann musst Du halt so das Ende Deines Verfahrens abwarten.
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