Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: diver am 11. August 2006, 11:58:47

Titel: Nochmal Krankenkasse
Beitrag von: diver am 11. August 2006, 11:58:47
Hallo,

ich hatte ja schonmal hier die frage gestellt ob die KK aufrechnen darf und auch vom unpfändbaren einkommen. Die wurde ja schnell und treffend beantwortet jetzt was neues in der Sache.

Bezüglich der Zuzahlung von 60 € habe ich am 08.08.2006 ein Schreiben gehalten wo die KK mir mitteite das die, die 60 € von dem Krankengeld einbehalten wollen.
Um widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen, haben die mir eine Frist bis zum 16.08.2006 gegeben.
Jetzt habe ich heute erfahren das die KK bis zu diesem Zeitpunkt bzw. bis zu meiner Stellungnahme auch die Krankengeldzahlung einstellen werden, obwohl dieses ja wesentlich höher ist als die Forderung die die KK gegen mich hat.

Meine frage ist :

Dürfen die die Zahlung einstellen bis zum 16.08.2006 obwohl noch nichts entschieden ist ?



Titel: Nochmal Krankenkasse
Beitrag von: ThoFa am 11. August 2006, 18:51:23
Hallo,

machen Sie sich das Leben doch nicht so schwer. Rufen Sie am Montag bei der KK an und vereinbaren Sie, dass die 60,00 Euro in zwei Raten tilgen möchten oder wenn die KK nicht so weit ist, fahren Sie mal bei denen vorbei.

Mit den Fragen, ob die dürfen oder nicht kommen Sie doch nicht weiter, wenn die erst mal machen, kommen Sie zunächst nicht an Ihr Geld. Dann doch lieber den \"kleinen\" Dienstweg.

MfG

ThoFa