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Autor Thema: Nun hat es mich doch erwischt, einige Fragen  (Gelesen 2849 mal)

miky10

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Nun hat es mich doch erwischt, einige Fragen
« am: 15. Februar 2009, 11:12:54 »

Hallo,
ich hatte hoier vor geraumer Zeit mal einen Thread eröffnet. Damals hatte ich noch Hoffnung nicht in den Strudel zu geraten.
Doch jetzt bricht alles über mir zusammen.
Ich habe eine Firma, bzw. noch, ich beabsichtige den Geschäftsbetrieb einzustellen, da die Forderungen nicht mehr aufzuhalten sind.
Ich hatte schon Stuerberater, Anwalt und UB beauftragt, keine Chance. Täglich kommen neue gelbe Briefe und ich sehe mich gezwungen dem ganzen jetzt ein Ende zu setzen. Allerdings will ich erstmal nur den Geschäftsbetrieb einstellen und keine Insolvenz anmelden (bin keine GmbH) um noch laufende Aufträge und noch vorhandene abzutreten an jemanden der die fortführen will. Ansonsten ensteht ein großer Schaden bei den Kunden und das möchte ich verhindern. Privat werde ich wohl in die Insolvenz gezwungen und da führt kein weg mehr raus. Eine neue Firma eröffnen in welcher Konstellation auch immer will ich nicht mehr. Ich möchte dann wieder eine Anstellung suchen.
Nun habe ich ein paar Fragen zu meinen privaten Verhältnissen und was da auf mich zu kommt.

Ich bin verheiratet und wohne mit meiner Frau in einem Einfamilienhaus. Dieses habe ich vor gut 8 Monaten übertragen, wir haben keine Gütertrennung.
1. Kann das Haus in die Versteigerung gehen wenn ich der Bank die im Grundbuch steht versichere das sie jeden Monat ihre Raten bekommen ?
2. Wir das Haus versteigert auch wenn der jetzige Wert die Belastung der finanzierenden Bank nicht decken wird.
3. Kann die Übertragung rückgängig gemacht werden ?
4. Was pfändet der Gerichtsvollzieher ? Auch die Dinge die meiner Frau gehören ? Nur weil sie in "Gewahrsam des Schuldners" sind ?
Beispiel : Wir haben vor drei Jahren einen 50" Plasma Fernseher bestellt. Meine Frau zahlt seitdem die Finanzierung, der Fernseher hat damals 2.700,- Euro gekostet. 400,- Euro muss sie dafür noch abbezahlen. Kann der GV den Fernseher pfänden der Nachweislich meiner Frau gehört ?

Die GV war bei uns schon dreimal wegen Firmensachen bei uns im Geschäft, ich habe sie immer mit Respekt behandelt und sie hat mir einige Fragen beantwortet. Sie sagte, das Sie nur Dinge pfändet die sich wirklich lohnen zu veräußern, da bei jeder Pfändung noch andere Kosten warten, wie Transport, Versteigerungskosten ect. ! Allerdings meinte Sie, das Finanzamt und Stadt keine Rücksicht nehmen da die keine Kostenstruktur beachten.
Heißt das, das wenn die GV mir z.B. den Fernseher nicht wegnimmt, der GV des Finanzamtes den dann mitnimmt ?
Kommen von den anderen Gläubigern andere GV ins Haus ?
Was ist wenn ich die EV abgeben, muß ich die bei den anderen GV auch abgeben oder nur bei einem ?

Ich hoffe das ist nicht ganz konfus was ich hier schreibe, doch es schwirren so viele Fragen in meinem Kopf rum.

Lässt sich mit einer Privatinsolvenz ein Job finden ? Darf man wirklich nur so 1.100-1.200,- Euro behalten (habe keine Kinder).

Meine Schulden belaufen sich auf 300.000-400.000,- Euro, allerding möchte ich betonen, das mich in diesen Strudel meine alte Stuerberaterin gebracht hat. Würde jetzt zu lange dauern. Ich habe eine Klage von 65.000,- gegen sie laufen, leider kann man ich Deustchland ja nicht den persönlichen Schaden wieder bekommen sondern nur aufwendungen und Zinsen  :cry:, der Schaden beläuft sich bei rund 200.000,- Euro !

Freue mich auf Eure Antworten !

Danke,

Miky
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Feuerwald

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Re: Nun hat es mich doch erwischt, einige Fragen
« Antwort #1 am: 15. Februar 2009, 14:12:39 »

Kann das Haus in die Versteigerung gehen wenn ich der Bank die im Grundbuch steht versichere das sie jeden Monat ihre Raten bekommen ?

-> wer ist denn alles Kreditnehmer? Sie alleine?


Kann die Übertragung rückgängig gemacht werden ?

-> "kann" kann vieles, das lässt sich hier nicht beantworten


Kann der GV den Fernseher pfänden der Nachweislich meiner Frau gehört ?

-> ich würde mir um solche Fragen derzeit wirklich keinen unnötigen Kopf machen. Wenn das passieren sollte, kann man agieren. TVs werden in aller Regel nicht gepfändet. Zudem kann Ihre Frau einen Eigentumsnachweis erbringen und könnte dann ein Rechtsmittel einlegen. 

Allerdings meinte Sie, das Finanzamt und Stadt keine Rücksicht nehmen da die keine Kostenstruktur beachten.

-> auch für diese netten Leutz gilt nichts anders als für den GV.


Kommen von den anderen Gläubigern andere GV ins Haus ?

- es gibt den "Gerichts"vollzieher, der für  Sie örtlich zuständig ist
- es gibt den Zoll und dessen Vollstreckungsmenschen, die bspw. für Sozialkassen Geld eintreiben
- es gibt den Vollstreckungsmenschen vom FA und/oder öffentlichen Kassen, die Geld eintreiben


Was ist wenn ich die EV abgeben, muß ich die bei den anderen GV auch abgeben oder nur bei einem ?

-> nein, eine reicht.
 
Lässt sich mit einer Privatinsolvenz ein Job finden ? Darf man wirklich nur so 1.100-1.200,- Euro behalten (habe keine Kinder).

- Job finden geht (fast) immer. Der pfändbare Betrag ergibt sich aus der Lohnpfändungstabelle und ist abhängig vom Nettoarbeitseinkommen, der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen und deren Einkünfte



 
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miky10

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Re: Nun hat es mich doch erwischt, einige Fragen
« Antwort #2 am: 15. Februar 2009, 17:48:18 »

Danke für die schnelle Antwort.

Meine Frau und ich sind Kreditnehmer !
Wenn die Bank von meiner EV erfährt gibts eh Probleme, die Frage ist, ob sie lieber die Füsse solange still hält solange sie das Geld bekommt oder lieber das Risiko eingeht alles zu kündigen und Verlust zu machen ?

Miky
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