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Autor Thema: OE in Insolvenz wandeln?  (Gelesen 3103 mal)

ferdinand

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OE in Insolvenz wandeln?
« am: 27. März 2010, 08:17:38 »

Guten Morgen,

Ihr könnt mir vielleicht helfen: ein Bekannter von mir hat vor ca. 20 jahren einen Offenbarungseid geleistet. Seither lebt er von einem Mini-Einkommen und dem seiner Frau, was ihn sehr belastet. Er ist 55 Jahre alt und könnte schon mehr arbeiten/leisten/verdienen, nur eben nicht möglich.
Da ich eine private Insolvenz hinter mir habe, würde ich ihm das empfehlen, nur mag er a) ungern über das Thema sprechen und b) weiß ich nicht, ob es überhaupt möglich ist, nachträglich in eine Inso umzuwandeln.
Weiß jemand ob das möglich ist???

Wäre Euch sehr dankbar für einen Tip!

Servus,
Ferdinand
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Feuerwald

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Re: OE in Insolvenz wandeln?
« Antwort #1 am: 27. März 2010, 12:04:24 »

Ihr könnt mir vielleicht helfen: ein Bekannter von mir hat vor ca. 20 jahren einen Offenbarungseid geleistet.

- und seit dem nicht mehr?


Er ist 55 Jahre alt und könnte schon mehr arbeiten/leisten/verdienen, nur eben nicht möglich.

- warum nicht möglich?


ob es überhaupt möglich ist, nachträglich in eine Inso umzuwandeln.

- da wird auch nichts umgewandelt. Eine Eidesstattliche Versicherung (früher mal der Offenbarungseid) hat überhaupt nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun. Er kann ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren beantragen und nach 6 Jahre ist er raus und schuldenfrei.



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ferdinand

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Re: OE in Insolvenz wandeln?
« Antwort #2 am: 28. März 2010, 09:24:51 »

Danke für die Antwort!
Wenn ich richtig verstanden habe, kann man also auch nach einem OE eine Restschuldbefreiuung beantragen?! Ich dachte, wenn ein OE erst mal geleistet wurde, sei kein Inso-Verfahren mehr möglich?
"Seitdem nicht mehr?" kann ich nicht konkret beantworten, aber ich glaube nicht, denn seitdem er einen Teilzeit-Stelle hat die gerade das Existenz-Minimum deckt, lässt man ihn in Ruhe. Seine Frau/Lebensgefährtin lässt man auch in Ruhe.
Aber sollte er sich z.B. wieder selbständig machen, mehr Einkommen haben, würde ihm das ja wg. des OE nur weggenommen, das meinte ich mit "nicht möglich".
Es würde sich also lohnen, trotz OE einen Antrag auf ein privates Inso einzuleiten?

Danke nochmal und schönen Sonntag!
Servus,
Ferdinand
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Inkassomitarbeiterin

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Re: OE in Insolvenz wandeln?
« Antwort #3 am: 28. März 2010, 12:18:23 »

Hallo Ferdinand,

dein Bekannter sollte sich an eine Schuldnerberatung wenden dort kann man ihm alles erklären.

Da du aber selbst ne Inso hinter dir hast solltest du wissen, dass man immer einen Insoantrag stellen kann und dass eine EV überhaupt nichts damit zu tun hat. Eine EV ist eine Momentaufnahme über ggf pfändbares Einkommen oder Versicherungen.

Wenn du dir mal ne Pfändungstabelle anschaust solltest du wissen, dass es sich immer lohnt mehr zu verdienen, dann kann man nämlich auch mehr behalten.
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