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Autor Thema: offene Forderungen ohne Titel  (Gelesen 4220 mal)

justifield

  • Gast
offene Forderungen ohne Titel
« am: 18. November 2009, 17:52:00 »

Ich brauche Eure Hilfe!

zum Sachverhalt:

Mein ehemaliger Vermieter hat aus dem Jahr 2004 eine offene Forderungen aus unserem Mietverhältnis an meine Person. Auf Grund einer hohen Nebenkosten-Abrechnung (1700 Euro) und zwei ausstehenden Mieten pfändete er im Jahr 2004 private Sachen aus meiner Wohnung. Der Wert der Sachen (ein Musikinstrumen im Wert von 15000 Euro) steht der Mietschuld nicht paritätisch gegenüber. Er hatte ursprünglich noch mehr Sachen gepfändet, gab diese dann aber auf meine Intervention hin, wieder heraus. ( Es handelt sich um PC und Peripherie, die ich für die Arbeit & Schule benötigte)
Zudem betrat er meine Wohnung (die nicht abgeschlossen war, sich aber im gleichen Haus seines Büros befand) ohne mein Wissen, meine Erlaubnis oder im Beisein eines amtlich Autorisiertem. (Hausfriedensbruch? Einbruch trotz nichtverschlossener Tür?)

Ich war damals Auszubildener und nicht in der Lage die Summe sofort zu begleichen. Da ich grundsätzlich bis heute die Vorgehensweise und die NK-Abrechnung nicht anerkenne, hat sich eine Ratenzahlungsvereinbarung in die Länge gezogen. Diese wurde aber 2005 "getroffen". (schriftlich, ohne Unterschrift oder aufgesetzten Vertrag, ich habe mich lediglich zur Ratenzahlung per E-Mail bereit erklärt, die Schuld meines Wissens aber nicht explizit anerkannt)

Wie das leider nun einmal ist, kann ich heute nicht alle geleisteten Zahlungen nachvolziehen, da ich nach dem Umzug leider einige Dokumente anscheinend "verlegt" habe & eine Auskunft bei der Bank mit hohen Kosten verbunden wäre.

Ab Januar 2006 habe ich mich jeden Monat an die Zahlung gehalten. Ich hatte bei meinem Dauerauftrag einen errechneten Endtermin eingegeben, der im Mai 2009 abgelaufen ist. Danach forderte ich meinen ehemaligen Vermieter auf, mir eine Forderungsübersicht auszuhändigen, was jedoch verneint worden ist, mit der Aussage, wenn alle Schulden beglichen sind, werden mir meine Sachen ausgehändigt.

Daher meine Fragen:
- ist der Gläubiger zu einer aktuellen Forderungsaufstellung verpflichtet?
- da es weder ein Titel, noch ein Mahnverfahren, noch ein Inkasso-Büro beauftragt ist oder einen Vertrag gibt: in welcher rechtlicher Beziehung stehen wir zueinander? Ist die Schuld vielleicht verjährt?

Ich wäre um eine rasche Hilfe dankbar. Vielleicht kennt ja auch jemand einschlägige Rechtsquellen?

Gruß
George Orwell
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Dauerstress

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Re: offene Forderungen ohne Titel
« Antwort #1 am: 18. November 2009, 18:00:35 »

Noch mal klar und deutlich: Ihr Vermieter ist einfach in Ihre Wohnung maschiert, ohne Ihre Erlaubnis, und hat dann selber "gepfändet"? Habe ich das richtig verstanden?
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justifield

  • Gast
Re: offene Forderungen ohne Titel
« Antwort #2 am: 18. November 2009, 18:09:34 »

Lieber Dauerstress,

ja das haben Sie richtig verstanden. Die Wohnungstür war nicht verschlossen.
Ich weis das hört sich alles atemberaubend an, ist aber so abgelaufen.

Gruß
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paps

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Re: offene Forderungen ohne Titel
« Antwort #3 am: 18. November 2009, 18:25:47 »

Grundsätzlich hat der Vermieter kein Zutrittsrecht zur Wohnung.
Es sei denn, Sie gestatten den Zutritt in ihrem Beisein oder einer dritten Person.

Ich rate dringend dazu, einen Rechtsbeistand zu nehmen.
Die Inbesitznahme und das Verschaffen des Zutritts zur Wohnung waren illegal.
Für Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 StGB beträgt die Höchststrafe ein Jahr, woraus sich nach § 78 StGB eine dreijährige Verjährungsfrist ergibt. Einbruch, sofern es einer im Sinne des Gesetzes ist verjaährt nach 5 Jahren.


Hat der Gläubiger eine offene Forderung, so ist er zur Herausgabe einer Forderungsaufstellung zumindest dann verpflichtet, wenn Sie ein Insolvenzverfahren planen.
« Letzte Änderung: 18. November 2009, 18:35:59 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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justifield

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Re: offene Forderungen ohne Titel
« Antwort #4 am: 18. November 2009, 18:57:27 »

Da sich die "Tat" im Jahr 2003 ereignete, wäre demnach die Möglichkeit, den Vermieter anzuzeigen, verstrichen? oder ist nur die Schuld an der Tat verstrichen?

Da ich weder plane in Insolvenz zu gehen, noch es dazu einen Anlass gibt, würde demnach die InsO hier nicht einschlägig. Welche andere (rechtlichen) Möglichkeiten bleiben mir, die Herausgabe nun zu erzwingen, bzw. zunächst eine Forderungsaufstellung zu erhalten?

Habe ich jetzt noch die Möglichkeit die NK-Abrechnung anzuzweifeln, oder war ich damals doof genug zu denken, wenn ich zahle krige ich meine Sachen wieder. Im übrigen: Wie man sicherlich denken kann, konnte ich mir als  Auszubildender das Musikinstrument nie kaufen. Es gehörte meinen Eltern. Das hatte ich dem Vermieter nach der Pfändung auch umgehend mitgeteilt. Er lies sich jedoch darauf nicht ein. Ist es dann sogar Diebstahl?
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Insokalle

Re: offene Forderungen ohne Titel
« Antwort #5 am: 18. November 2009, 20:08:34 »

"Ist es dann sogar Diebstahl?": Könnte sein.

Ein Vermieterpfandrecht kann nur an Eigentum des Mieters entstehen.
Wenn die Eltern nachweisen können, dass das Instrument ihnen gehört, haben sie einen Herausgabeanspruch gegen den Vermieter.

Nach ca. 5jährigem Winterschlaf sollten Sie dem Vorschlag von paps dringend folgen.


« Letzte Änderung: 19. November 2009, 11:23:55 von Insokalle »
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Dauerstress

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Re: offene Forderungen ohne Titel
« Antwort #6 am: 18. November 2009, 21:46:14 »

Meines Erachtens ist das sogar Einbruch und Diebstahl. Da kennen sich Anwälte aber besser aus. Köstengünstige Alternative wäre eine Anzeige bei der Polizei. Ich würde in diesem Fall einfach den ehemaligen Vermieter unmissverständlich und schriftlich auffordern, alle Sachen rauszugeben, angemessene Frist setzen und gleich freundlich darauf hinweisen, dass bei Nichtbeachtung Anzeige erfolgt.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: offene Forderungen ohne Titel
« Antwort #7 am: 19. November 2009, 15:52:52 »

... und absofort sämtliche Zahlungen einzustellen.

Ein Gl. ist im Übrigen verpflichtet eine Forderungsaufstellung zu schicken. Ansonsten Anzeige wie bereits geschrieben.
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