Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Nemesis am 07. Juli 2008, 15:06:50

Titel: Offene Schulden
Beitrag von: Nemesis am 07. Juli 2008, 15:06:50
Hallo, also ich bin neu hier. Und zwar geht es um etwas verzwickteres. (Ich  schreibe im Auftrag meine Mom, weil sie nicht mit dem PC umgehen kann!)
Also, vor knapp 6 Jahren hatte ich schulden bei einer Firma, die Monatlich mit 200 DM abbezahlt wurden. Als meine Mutter dann merkte das sie die Hauptforderung bereits getilgt hatte, rief sie bei der Firma an und fragte nach wie viel noch offfen sei. Man sagte ihr, sie müsse noch eine Restzahlung in Höhe von 31,32 Euro leisten, was sie dann auch tat. Für meine Mutter war die Sache erledigt, weil nichts mehr kam.
So nun, vor einer Woche haben wir von einer Inkasso Firma ein Schreiben erhalten, das noch Zahlungen offen seien. Ich habe mir dann die Unterlagen zukommen lassen um alles zu Prüfen, was nach 6 Jahren nicht mehr so leicht war. Nun in den Unterlagen von dieser Firma, tauchte ein Brief auf den ich in meinen Unterlagen nicht habe. Was ich natürlich nicht nachweisen kann. In diesem Brief steht, das noch Foderungen in Höhe von 177,48 Euro offen seien. Hätte ich den Brief damals erhalten, hätte ich natürlich zuende gezahlt, da ich schuldenfrei sein wollte.
Nun jetzt beläuft sich die restschuld auf iene Höhe von knap 380 Euro. Leider weiß ich 1. nicht wie ich das bezahlen soll noch 2. was ich tun kann, weil die sich so lange nicht gemeldet haben. Ein Anwalt riet mir, eine Zinsauflistung zuschicken zu lassen, um zu sehen ob Zinsen bereits verfallen sein könnten.
Jetzt habe ich etwas von einer Vergleichszahlung in dem schrieben der Firma gelesen und weiß nicht was das ist und wie Hoch die sein muss, damit die Firma Ruhe gibt. Ich bin wirklich am Verzweifeln! Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
Titel: Re: Offene Schulden
Beitrag von: Feuerwald am 07. Juli 2008, 15:27:32
da stellt sich wohl zunächst die Frage nach der Verjährung.
Ist diese Forderung tituliert (Mahn-/Vollstreckungsbescheid oder Urteil?)
Titel: Re: Offene Schulden
Beitrag von: Nemesis am 07. Juli 2008, 15:37:26
Also wir haben damals so nen Vollstreckungsbescheid bekommen. Und laut der Aussage der Firma somit Tituliert.
Was ist das denn mit dieser Vergleichszahlung?  Ich bin nämlich absolut nicht in der Lage das alles auf einmal zuzahlen!

Also in der Email die ich von der Firma bekomme haben wegen einer Zahlungsaufgliederung habe ich folgendes als Antwort bekommen:

"Auf die Restforderung sind
dann seit der letzten Zahlung dann eigentlich nur noch Zinsen gem.
Titel dazu gekommen und nach unserer Beauftragung unsere Kosten von
bisher 25,-- EUR."

Heißt dass, das da keine Zinsen verfallen sein können?
Titel: Re: Offene Schulden
Beitrag von: Nemesis am 08. Juli 2008, 15:37:54
Kann mir denn keiner sagen was eine Vergleichszahlung ist und was da für Bedingungen für erfüllt sein müssen und wie hoch die sein muss?!
Titel: Re: Offene Schulden
Beitrag von: paps am 08. Juli 2008, 20:45:58
Es dürfte sich hier nur um Inkassokosten handeln.
Da Ihre Mutter ja damals die Hauptforderung und die auf Rücjkfrage offenen Forderungen gezahlt hat.
Ist dies belegbar?
Wenn ja, der erneuten Forderung widersprechen und auf den rechtsweg verweisen.
Bei der Anhörung dann genau diese Fakten beim Vollstreckungsgericht vorbringen.

Das Angebot einer Vergleichszahlung deutet nämlich darauf hin, dass es keine titulierten Forderungen mehr gibt.
Eine Vergleichzahlung ist eine einmalige Zahlung, mit der alle offenen Forderungen erledigt sind. Sie sollte sich im Bereich von 10-30% der Hauptforderung(offenen Forderung) bewegen.
Titel: Re: Offene Schulden
Beitrag von: Nemesis am 09. Juli 2008, 11:25:41
Also nachweisbar ist, das meine Mutter damals regelmäßig bezahlt hat und die Hauptforderung beglichen wurde. Leider können wir aber nicht nachweisen, das wir den damaligen Brief in dem stand das noch was offen wäre, nie bekommen haben.

Wir haben so einen Vordruck von der Firma bekommen in der man ankreuzen kann, das man eine Vergleichszahlung macht und in welcher Höhe.
Müssen die das annehmen oder können die das auch ablehnen?
Titel: Re: Offene Schulden
Beitrag von: paps am 09. Juli 2008, 20:06:28
Antworten Sie dem Inkasso, kommt das einer Anerkennung gleich.

Schreiben Sie als erstes, dass die Hauptforderung inklusive Kosten gezahlt ist.
Erheben Sie vorsorglich Einrede der Verjährung.
Verweisen Sie auf den Rechtsweg.

Eine Vergleichszahlung sollten Sie nur vorschlagen, wenn sie diese a) als Einmalzahlung erbringen können und b) die jetzt erhobenen Forderungen noch berechtigt sind (diese Forderungen müssen tituliert sein).
Titel: Re: Offene Schulden
Beitrag von: Nemesis am 10. Juli 2008, 14:59:58
Das Problem ist, das auf dem Schreiben was wir von Firma XY bekommen haben, auch ein Vollstreckungsbescheid dabei war. Darauf steht das 0,10 Cent Zinsen Pro Tag drauf kommen. Und da ja laut denen noch eine Summe damals von ~ 177,- € offen waren (durch Bearbeitungsgebühren) seien die Zinsen die nun angefallen sind ja Tituliert! Einen Anwalt können wir uns leider auch nicht leisten... Wir können ja leider auch nicht nachweisen, was damals am Telefon besprochen wurde. Das es nur noch eine Restschuld von 31,32 € wären. Und den andern Brief, in dem auf die Bearbeitungsgebühren hingewiesen wird, haben wir nie erhalten. Also war damals noch ein Restbetrag offen von dem wir nicht wußten. Da wir nunmal leider nicht in der Lage sind dies nachzuweisen, werden wir uns wohl auf dem Wege der Vergleichszahlung arrangieren müssen.
Trotzdem vielen Dank für die Hilfe und die Mühe!