Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: dibaer am 06. September 2008, 19:05:16

Titel: Offenlegung der Rechnungsunterlagen bei Insolvenz
Beitrag von: dibaer am 06. September 2008, 19:05:16
Hallo -
das Insolvenzverfahren meines Betriebes läuft seit dem 30.05.1995.
Durch den Beschluß zur Offenlegung von Rechnungsunterlagen wird auch der Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens verpflichtet,  nach 13 -jähriger Untätigkeit im Geschäft, eine Meldung abzugeben über Geldbewegungen, die durch den Insolvenzverwalter getätigt wurden und damit auch von ihm zu vertreten sind.
Im Merkblatt des Bundesamtes für Justiz wird dargelegt, daß im Falle einer Insolvenz der Insolvenzverwalter diese Offenlegungspflicht zu erfüllen hat.
Der zuständige Insolvenzverwalter bestreitet die Rechtsgültigkeit dieser Aussage und weigert sich, die Rechnung des Bundesanzeiger Verlages zu bezahlen.
Angeblich gibt es (so der Insolvenzverwalter) keine gesetzliche Regelung, die den Geschäftsführer von dieser Meldepflicht befreit und damit auch die Kosten, die die Veröffentlichung im Bundesanzeiger verursacht, für ihn vermeidet.

Hat der I.verwalter Recht - muss ich zahlen?
Titel: Re: Offenlegung der Rechnungsunterlagen bei Insolvenz
Beitrag von: dibaer am 10. September 2008, 17:13:14
Weiss niemand was ich tun soll?
Ich schiebe einfach mal den Thread nach oben....
Titel: Re: Offenlegung der Rechnungsunterlagen bei Insolvenz
Beitrag von: paps am 10. September 2008, 21:20:29
Wir hoffen, dass ThoFa was weiss.
GmbH,GBR und co. sind leider nicht mein Metier