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Autor Thema: P-Konto  (Gelesen 2180 mal)

seife

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P-Konto
« am: 21. Dezember 2011, 23:13:38 »

Hallo,

mir ist letztes Mal hier wirklich gut weitergeholfen worden.
Vielleicht klappts ja auch diesmal  :cheesy:

Ich hätte einige Fragen zum P-Konto:

1.Mein Pfändungsfreibetrag ist höher, da ich noch 2 Kinder habe, die bei mir leben.
Nun ist es ber so, dass ich noch 2 weitere Kinder habe, die noch ihr Abi machen und mittlerweile in einer WG leben.
Für diese beiden Kinder erhalte ich auch Kindergeld, überweise es ihnen aber.
Somit bekomme ich immer 773 Euro Kindergeld( für vier Kinder) und komme damit über meinen Pfändungsfreibetrag bei meinem Konto.
Die Kindergeldkasse weigert sich, das Kindergeld an meine beiden Größeren Töchter auszuzahlen. Ich liege dann monatlich 360 Euro über dem Freibetrag.
Die Kindergeldkasse könnte das Geld an einer meiner großen Töchter überweisen. Aber immer nur für alle vier,also in einer Summe.
Kann ich das machen, oder kann mir da jemand einen Strick draus drehen.
Es kann ja nicht sein, dass meine großen Töchter kein Kindergeld mehr bekommen.

Den Pfändungsfreibetrag wird von dem Jobcenter ausgestellt und da nur zwei Kinder bei mir leben, wird er auch nur um zwei Kinder erhöht.

Weiter stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn ich vom Jobcenter die Schulgeldpauschale bekomme.
Dann falle ich auch über den Freibetrag.
Genauso verhällt es sich mit Nachzahlungen. Das Jobcenter verrechnet sich fast monatlich, oder ich bekomme auf Grund von veränderten Unterhaltszahlungen, Seiten meines geschiedenen Mannes, ständig Änderungsbescheide und Nachzahlungen, die auch eineig Hundert Euro betreffen können. Auch dann liege ich über dem Freibetrag.

Meine Älteste Tochter hat sich jetzt angeboten ein weiteres Konto auf ihrem Namen einzurichten, auf das das gesamte Kindergeld, also für alle vier Kinder sowie der Unterhaltsvorschuss für die beiden Kleineren überwiesen werden könnte.

Ist das machbar, oder gibt es da Probleme. Es wird ja kein Geld hinterzogen, wir wollen einfach, dass das Kindergeld, sowie der Unterhalt nicht doch gepfändet werden, da ich, wenn das geld auf mein P-Konto gezahlt wird, aus den o.g. Gründen jeden Monat über dem Freibetrag liege.

Ganz lieben Dank....
seife


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