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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: P-Konto Freibetrag nach Lohnpfändungstabelle?? + Antrag auf Erhöhung?  (Gelesen 10825 mal)

BigWanker

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MoinMoin,
erstmal Sorry, bin etwas verwirrt aufgrund der Änderungen ab 01.01.12 und überhaupt wegen der Gesamtsituation  :mad2:


folgende Problemchen:
1.)
Seit November besteht eine Kontopfändung durch das FA, daraufhin habe ich das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Zur verfügung gestellt werden mir monatlich ~1030€ obwohl es laut Pfändungstabelle mehr sein sollte.

Meine google-Recherche hat nun ergeben dass ich einen Antrag stellen muß damit die Bank mir mein Einkommen nach der Pfändungstabelle freigibt, ist das korrekt? Wenn ja, wo (und welche Form?)? Beim zuständigen Amtsgericht und dann an die Bank schicken?
Meine Bank ist leider nicht wirklich hilfsbereit, in der kontoführenden Filia wurde mir deutlich gemacht dass sie mir keinerlei Auskünfte geben dürften und verwiesen mich an ihre Pfändungs-Hotline. Natürlich kostenpflichtig und da steckt man schonmal 30Minuten, zahlend, in der Warteschleife  :fuchsteufelswild:


Zwei weitere Fragen habe ich noch (wenn die in einen neuen Thread gehören, bitte sagen, mache ich dann!)

2.)
Ich habe monatlich knapp 90€ an Medikamentenkosten (Notwendigkeit ist attestiert, Rezepte und Quittungen sind vorhanden).
Kann man dafür eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrags beantragen? (finde immer nur Muster für Sozialleistungen und Unterhaltspflichtiger Personen)
Wenn ja: Amtsgericht und dann zur Bank?


3.)
Sind Versicherungsleistungen pfändbar (explizit Hausrat und Krankenzusatzversicherugen)? Mir geht es dabei in erster Linie darum evtl. Beiträge zu sparen und überflüssige Versicherungen zu kündigen.
Nützt mir ja nix wenn ich meinen Hausrat versichert habe, im Schadensfall aber kein Geld bekomme weil es gepfändet wird.


doch noch eine vierte Frage  :rougi:

4.)
Seit dem 01.01. bin ich nun wieder in Festanstellung nachdem ich mit meiner Selbstständigkeit gescheitert bin.
Kann ich mir trotz Steuerschulden (ESt.+USt.) die mi zustehende "Kilometerpauschale" auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?




Vielen Dank schonmal vorab für's helfen  :respekt:
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Insoman

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Das P-konto hat ggü. der Lohnpfändung den Nachteil, dass grundsätzlich nur die Sockelbeträge geschützt sind.
Die Anteilsregelung, dass der Mehrverdienst eben nicht zur Gänze abgeführt werden darf, kennt das P-konto nicht.
Zur individuellen Erhöhung Ihres Freibetrages etwa wegen Medikamentenkosten müssen Sie sich an die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes wenden..
Dieser öffentliche Gläubiger genießt eigene Vollstreckungshoheiten.
Ein Musterantrag ist nicht nötig; die Bescheinigung ist auch nicht formgebunden.

Versicherungsleistungen sind grundsätzlich pfändbar..
Entweder als laufende Leistungen wie Arbeitseinkommen, oder als Einmalzahlungen wie Vermögen (evtl. Freigabe von Anteilen möglich).

Einen Freibetrag für Fahrten zur Arbeit können Sie sich jedenfalls eintragen lassen, denken Sie aber daran, dass dies Ihr mtl. Netto erhöhen wird (s.Pfändung). Hier muss abgewägt werden.
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Feuerwald

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Die Anteilsregelung, dass der Mehrverdienst eben nicht zur Gänze abgeführt werden darf, kennt das P-konto nicht.

- das P-Konto kennt jedoch den § 850k ZPO

(4) Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag einen von den Absätzen 1, 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3 abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Die §§ 850a, 850b, 850c, 850d Abs. 1 und 2, die §§ 850e, 850f, 850g und 850i sowie die §§ 851c und 851d dieses Gesetzes sowie § 54 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 4 und 5 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, § 17 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 76 des Einkommensteuergesetzes sind entsprechend anzuwenden. Im Übrigen ist das Vollstreckungsgericht befugt, die in § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.


Folglich ist ein Antrag erforderlich. Strittig ist jedoch wo. Beim Amtsgericht oder dem FA. Ich tendiere zum Amtsgericht, da die Erhöhung grundsätzlich erfolgt und nicht nur wegen der Pfändung durch das FA.

 

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Feuerwald

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Musterantrag Anpassung des individuellen Kontenpfändungsschutzes (doc-Datei) findet man u.a. hier:

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/?id=713

(Formulierungshilfe für Antrag auf Kontopfändungsschutz gem. § 850 k Abs. 4 ZPO)

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BigWanker

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Re: P-Konto Freibetrag nach Lohnpfändungstabelle?? + Antrag auf Erhöhung?
« Antwort #4 am: 16. Februar 2012, 10:07:23 »

So, vielen Dank für die Tipps. Anträge sind gemacht.
Der Antrag wegen Pfändung nach Pf.-Tabelle an das Amtsgericht: Da wurd ich gerade informiert, dass das Amtsgericht nicht zuständig sei und ich mich an das FA wenden soll.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2012, 11:14:50 von BigWanker »
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BigWanker

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Nun wird es lustig. Das Amtsgericht teilte mir ja mit dass es nicht zuständig sei, soweit so gut, also habe ich den "Antrag Festsetzung eines weitere Betrages neben dem bestehenden Sockelbetrag § 850 k Abs. 4 ZPO sowie § 850 f Abs. 1 ZPO" an das FA geschrieben und heute, nach knapp drei Wochen, Antwort erhalten:
Das FA sei nicht zuständig da ab dem 01.01.12 die Möglichkeit die Pfändung durch das FA aufheben zu lassen entfallen ist, bitte wenden sie sich an ihr Kredinstitut und laßen sich ein P-Konto einrichten.

Aha, ein P-Konto habe ich, steht auch im Antrag drin. Pfändungsschutz habe ich doch auch garnicht beantragt sondern einen erhöhten Sockelbetrag damit:
1. die Medikamentenkosten bezahlt werden können
2. mein Konto nach Pfändungstabelle freigegeben wird
Gut, für Punkt 2 habe ich einen Sockelbetrag beantragt, da mein Einkommen durch Schichtdienste und Überstunden unterschiedlich ist, den Betrag habe ich aber extra niedrig angesetzt.

Wie soll man da denn jetzt vorgehen??  :neutral:
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McDuck

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Hallo,

ich habe da jetzt 3 Stellen zu befragt, die es eigentlich wissen sollten..(FA-Vollstreckungsbeamter, Bankmensch, Schuldnerberatung) und habe letztendlich 4 Aussagen und Auslegungen der Gesetzestexte.

FA und Bank schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu. aktueller Stand: Nach endloser Diskussion mit dem FA habe ich den Antrag erneut eingereicht. Letztes Mal ist der Antrag ja gar nicht ernsthaft geprüft worden. Mal sehen, was nu dabei rauskommt. Ärgerlich ist ja der Standpunkt vom FA..'wir wollen das Geld ja gar nicht, und wenn ihre Bank trotzdem Drittschuldnerzahlungen leistet, müssen sie sich mit denen auseinandersetzen.' Ich meine, wenn die Absicht ist, dass ich das Geld behalten darf, wo ist da das Problem, einfach den Freibetrag zu erhöhen? Klar könnte ich mir theoretisch noch ein anderes Konto beschaffen und ein Teil des Lohns dahin überweisen umdie Erhöhung zumissbrauchen (war im Ernst eine der für mich nicht nachvollziehbare Argumentation vom FA). Aber beim FA, die das am einfachsten und am ehesten mitkriegen? Was hätte ich unterm Strich davon? Und selbst mein Hinweis, dass mir so im Falle der PI weniger gepfändet würde als es jetzt der Fall ist,und diese Vorgehensweise doch am ehesten die Menschen in die PI treibt, war letztendlich für die Katz.

Ach ja, der Bankmensch ist gar der Ansicht, dass mit dem neuen P-Gesetzt doch die 'alte' Pfändungstabelle obsolet geworden ist und meine Firma zu wenig an das FA abführt..weil da schon bis zu diesen 1000 Euro gepfändet werden müsste..Nachtrag: das ist natrülich keine offizielle Aussage gewesen, weil die mich ja da nicht beraten dürfen..
« Letzte Änderung: 14. März 2012, 16:44:43 von McDuck »
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BigWanker

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Moin,
ja, schon interessant. Ich war mit dem schreiben vom FA bei meiner Bank, hätte ich mir schenken können (gut, wusste ich vorher) In der Filiale wird man behandelt wie ein Aussätziger (wir dürfen sie nicht beraten, bitte wenden sie sich an die kostenpflichtige Hotline). Die Hotline hat auch genau nichts gebracht ausser eine höhere Telefonrechnung, was ja auch sinnig ist wenn man eh schon nicht weiß wie man diese bezahlen soll.

Ich bin gespannt, morgen werde ich die EV abgeben müßen, wegen einer eigentlich bezahlbaren Forderung, bezahlbar wenn ich denn Geld nach Pfändungstabelle hätte. Vielleicht fühlt sich das Amtsgericht ja zuständig wenn weitere Kontopfändungen drohen die nicht vom FA kommen.  :dntknw:
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Insoman

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Zitat
Vielleicht fühlt sich das Amtsgericht ja zuständig wenn...

sie sollten ruhig Beharrlichkeit an den Tag legen.
Das Gericht ist jedenfalls schon dann jetzt zuständig, wenn Sie anderen Ortes derart abgeschmettert werden.
Legen Sie das Schreiben des FA bei Gericht vor und erneuern Sie Ihren Antrag.
Wenn man dort auf die Idee kommen sollte, Sie wieder auflaufen zu lassen (was ich nicht vermute), bestehen Sie auf eine schriftliche Abweisung, gegen die dann Rechtsmittel möglich sind..
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BigWanker

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So, ein wenig bin ich heute wohl weitergekommen, auch wenn ich noch keinen schriftlichen Beschluss habe, der soll aber nächste Woche folgen.

Das Amtsgericht wollte natürlich wieder nicht zuständig sein, wegen der Medikamentenkosten wollte die sich aber in ihren Gruppenrunde (oder was auch immer) noch genauer darüber beraten und ich solle mich nächste Woche nochmal melden.
Mit dem erhöhten Sockelbetrag nach Pfändungstabelle  wollen sie aber nichts zu tun haben.

Das war für mich unbefriedigend und so ging ich nochmal zu FA, der zuständige Bearbeiter war nicht anwesend und so wurde ich durch etliche Büros geschickt und wieder raus zum warten und hin und her, zwischendurch wurden etliche Gesetzesbücher aufgeschlagen (ich war insgesamt 1 1/2 dort). Unterm Strich habe ich jetzt die müdnliche Zusage dass ich nächste Woche etwas schriftlich bekomme, und zwar soll wohl der Pfändungsfreie Betrag nach Pfändungstabelle + zusätzlich die Medikamentenkosten festgelegt werden, diese kann ich dann bei meiner Bank vorlegen, also im Grunde so wie ich es beantragt habe.

Der Ordnung halber war ich hinterher noch beim Gericht und habe bescheid gegeben dass sich die Sache erstmal erledigt hat. Wusste die Gute aber schon, sie hatte schon mit dem FA telefoniert  :respekt:


Für die Freigabe Beträge nach P-Tabelle auf dem P-Konto, soll tatsächlich die Bank zuständig sein, das haben mir FA und AG bestätigt  :dntknw: Wenn ich also 1500€ netto hätte, müsste die Bank 1170,22€ mtl. freigeben. Interessant, das hat sie bisher nicht gemacht, ich bin gespannt ob ich da noch was nach bekomme an Geld?! Wären bei mir fast 800€ für Januar-März.

Ach ja, der GV wollte mir nicht die EV abnehmen, obwohl ich das Vermögensverzeichniss ausgefüllt und Unterschrieben dabei hatte. Er meinte nur: "Melden sie sich in 4 Wochen nochmal, dan schauen wir nochmal" toller Typ  :thumbup:
Aber er weiß auch wie schwindelig die Forderung bzw. der Gläubiger ist.
Sorry, das muß auch nochmal raus, weils so absurd ist:
Eine Handyrechnung noch aus dem letzten Jahrtausend. Tituliert und alles, nur nicht in der Schufa. 2006 haben die sich nach x-Jahren wieder gemeldet, mittlerweile sind aus 600DM knapp 3000€ geworden. Ich habe Ratenzahlung über 175€ mtl. angeboten, das war denen zu wenig, mehr konnte ich aber nicht, also keine Einigung. Nun schicken die alle paar Monate den GV für eine Teilforderung die ich dann wiederum beim GV in 6 Raten a 50€ abzahlen kann. Die Logik soll mir mal einer erklären. Hätte die sich auf meinen Vorschlag eingelassen, wäre das Teil doch längst vom Tisch  :uneinsichtig:

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Feuerwald

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Für die Freigabe Beträge nach P-Tabelle auf dem P-Konto, soll tatsächlich die Bank zuständig sein, das haben mir FA und AG bestätigt

-> das gibt der § 850k ZPO jedoch nicht her.

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BigWanker

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Für die Freigabe Beträge nach P-Tabelle auf dem P-Konto, soll tatsächlich die Bank zuständig sein, das haben mir FA und AG bestätigt

-> das gibt der § 850k ZPO jedoch nicht her.



Dachte ich auch und habe es der Dame bei AG auch versucht zu erklären warum (Sie war Anfags eher schwierig und wollte mich abwimmeln, bis ich sie dann aufgefordert habe doch bitte den Antrag einmal zu lesen damit sie genau weiß worum es geht, 2 Minuten später sah die Welt freundlicher aus).
Mir wurde es so erklärt, dass seit dem 01.01.12 der Arbeitgeber bescheinigen soll was von dem ausgezahlten Gehalt pfändbar ist Zitat: "die Firmen haben da Fachpersonal für und entsprechende Listen" meine Antwort: "mein AG soll aber keinesfalls wissen dass mein Konto gepfändet ist, ich bin noch in der Probezeit" ...schweigen...dann Schulterzucken....dann sollte ich mich nächste Woche melden.

Beim FA wurde es dann auf die Bank abgewälzt: "War schon immer so und funktioniert unseres Wissens auch einwandfrei." AHA, bei mir nicht...nachdem ich dann nochmals erklärte dass meine Bank sich da strikt gegen weigert und ohne Beschluß nichts macht, sagte er: "können wir nich, weil dann könnte ich ja theoretisch das P-Konto mit dem erhöhten Freibetrag in ein normales Konto umwandeln und mir dann ein neues P-Konto bei einer anderen Bank besorgen, dann hätte ich ja zusätzlich zu dem eh schon erhöhten Freibetrag nochmal den Sockelbetrag."  :lollol:  :juchu: :thumbup:
Is klar, ich war ja auch nicht vier Jahre komplett ohne Konto und werde mit Sicherheit mit meinem Schufascore von 5% ohne weiteres bei jeder x-belibiegen Bank ein neues Konto bekommen (nein werde ich nicht, habe ich probiert, jahre lang...)
Seine Kollegin konnte es aber dann aber doch irgendwie bzw. wird es machen...hoffe ich.

Achja, habe vorhin etwas danach gegooglt:
http://versteigerungspool.de/newseintrag/pfaendungsschutzkonto.2057/
^^das habe ich dazu gefunden, 3. Absatz, letzter Satz  :dntknw:

Edit: Der Finanzbeamte wollte mir aber auch erzählen, dass, wenn jetzt ein Promi mit 80tsd Monatseinkommen gepfändet wird, dann hat der ja auch wesentlich höhere Freibeträge als ein Normalverdiener. Von der Obergrenze von 3154,15€ wusste er nichts...Promi müsste man also sein  :smoke:
So recht weiß also wohl noch niemand bescheid.
« Letzte Änderung: 23. März 2012, 18:48:41 von BigWanker »
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Feuerwald

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Die Vollstreckungsbehörde  bzw. das Vollstreckungsgericht hat einen Beschluss gem. § 850k Abs. 4 ZPO zu erlassen, damit der über den Sockelbetrag unpfändbare Betrag geschützt wird.  Wie der Beschluss abgefasst wird, genau beziffert oder sonst wie, ist eine andere Frage.
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Insoman

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Zitat
Wie der Beschluss abgefasst wird, genau beziffert oder sonst wie, ist eine andere Frage.

Aber wahrscheinlich ist es die Antwort darauf, die Probleme aufwirft..

Einerseits zeigen die Rechtspfleger in der Vollstreckung durchaus Unmut, dass man Ihnen einen wichtigen Arbeitsbereich weggenommen hat..
andererseits sind sie nun gezwungen, in anderen Rechtsgebieten auszuhelfen..

Durch die damit verbundenen Umstrukturierungen ist die Beschlussfassung (denn nur so geht's bei Gericht) in Kontopfändungsangelegenheiten einfach nicht mehr auf dem Plan..

Sollte Arbeitseinkommen regelmäßig in gleichbleibender Höhe geleistet werden, wäre der Aufwand noch überschaubar.
Sobald aber Einkommen variiert, kommt nur -schlimmstenfalls- der monatliche Änderungsbeschluss in Frage.

Dass sich die Rechtspflege zu einem Beschluss im Wortsinne des § 850c (2) durchringt und eben einfach die Anwendung der X/10-Regelung anordnet, wäre wünschenswert, ist aber unwahrscheinlich.
Einerseits würde die "Bestimmtheit" darunter leiden, andererseits müssten die Banken anfangen zu rechnen.

Früher oder später wird sich der BGH wohl mit dieser Frage zu beschäftigen haben..

Ich glaube, der Gesetzgeber wird nachbessern müssen und die Banken in die Pflicht nehmen.. ist wohl die pragmatischste Lösung, die über ein einfaches Berechnungsprogramm zu realisieren wäre.

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BigWanker

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Und tatsächlich kam gestern der Schrieb vom FA mit dem Beschluss dass für die Pfändung ein abgeänderter Freibetrag besteht. Und die Bank hat es sogar schon freigegeben. Ick froi mir  :respekt:

Spannend wird es natürlich falls noch andere Pfändungen kommen sollten, der Beschluss gilt ausdrücklich nur für die Pfändung vom FA
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