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Autor Thema: P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?  (Gelesen 5102 mal)

kingtiger

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P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?
« am: 24. Juni 2015, 12:48:27 »

Hallo Ihr Lieben :thumbup:

Ich habe ein mehr oder weniger grosses/kleines Problem...ich bin seid über 15 Jahren erfolgreich selbständig...teilweise sehr erfolgreich...im letzten Jahr hat sich das ganze mehr oder weniger in Rauch aufgelöst durch 2 schwere einschneidende Ereignisse...

einmal ist ein absoluter Grosskunde von mir nach monatelanger Verschleppung von der keiner was ahnte in die Inso gegangen und hat dabei ca. 35K ausstehende Forderungen von mir "mitgenommen" von denen nichts mehr eingebracht werden konnte, mangels Masse gab es nicht einmal eine Quote...

kurze Zeit später bin ich schwer krank geworden und bis heute arbeitsunfähig...

was diese beiden Ereignisse auslösen wird sich jeder hier denken können aber ich will nicht langweilen denn jeder hat seine Geschichte...

Nun habe ich mein Hauptgirokonto in ein P-Konto umwandeln lassen...so weit so gut...in den letzten Wochen sind 2 Pfändungen aufgeschlagen, eine mehr oder weniger sehr kleine und eine furchtbar massive im 5stelligen Bereich...

Nun schreibt mir meine kontoführende Hausbank (DKB)das sie in Erwägung ziehen bei weiteren Pfändungen (sie sicher kommen werden) die Geschäftsbeziehungen zu lösen wovon ich dann auch ausgehe...

gefunden habe ich diesen Absatz online:

Bislang durften Banken ein Girokonto kündigen, wenn ei
ne Pfändung des Kontos
erfolgte. Das ist bei einem P-Konto nicht mehr mögli
ch. Eine Kündigung ist nur noch
in Fällen des strafrechtlichen Missbrauchs des Kontos
zulässig. So auch wenn der
Antragsteller dem Geldinstitut vertraglich zugesichert
 hat, dass er nur ein P-Konto
führt, obwohl er unrechtmäßig vielleicht schon ein zwe
ites beantragt hat oder bei
einer anderen Bank unterhält. 

Was darf ich nun glauben? Danke sehr :hi:
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Insoman

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Re: P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?
« Antwort #1 am: 24. Juni 2015, 13:55:08 »

Im Einzelfall kann eine Bank die Geschäftsbeziehung durchaus beenden, etwa wenn der mit der P-kontoführung verbundene Aufwand nicht mehr "zumutbar" erscheint.
Dies könnte bei einer Vielzahl von vorliegenden Überweisungsbeschlüssen der Fall sein.

Die Ankündigung Ihrerseits, ein Insolvenzverfahren vorzubereiten, könnte ein Signal für die Bank sein, dass Sie ihre Vermögensverhältnisse in Ordnung zu bringen bereit sind..
Bei entsprechendem Vorgehen sollte der o.g. Kündigungsgrund entfallen.

Im Zweifelsfall könnten Sie die Androhung der Kündigung über den
Zitat
Bundesverband deutscher Banken e. V.,
Kundenbeschwerdestelle,
Burgstraße 28, 10178 Berlin,
Tel.: 030/16 63 - 3166,
prüfen lassen.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

kingtiger

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Re: P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?
« Antwort #2 am: 24. Juni 2015, 14:06:29 »

Danke erstmal...dann frage ich mich wozu dann ein P-Konto längerfristig gut ist, wenn es aus dem Grunde gekündigt werden darf, wozu es dient...

dann zieht man zur nächsten bank und da passiert das selbe :coffee:

Ach ja was mir noch einfällt, Thema Inso, wurde von Dir angesprochen....klar mache ich mir Gedanken drüber...zumal ich mittelfristig eh mit Fremdantrag vom FA rechne (dazu später mehr Fragen sicher)...dann muss ich ja einen Eigenantrag, Antrag auf RSB und Antrag auch Stundung der Verfahrenskosten nachschieben...also ich muss nicht aber wäre schlau wegen RSB...

Wird dann das Konto automatisch von den platzierten Pfändungen gesäubert? Muss ja oder denn Pfändungen sind in der Inso und der Wohlverhaltensphase doch ausgeschlossen...oder (ich hab kaum Ahnung sorry)
« Letzte Änderung: 24. Juni 2015, 14:17:38 von kingtiger »
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Feuerwald

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Re: P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?
« Antwort #3 am: 24. Juni 2015, 18:14:21 »


Wenn Sie absehbar mit einem Fremdantrag (Finanzamt) rechnen, sollten Sie sich ggf. überlegen, dem Fremdantrag zuvorzukommen. Dann hat man weniger zeitlichen Stress. Zunächst wäre zu prüfen, ob Sie unter die Vorschriften des Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahrens fallen, da Sie schreiben seit geraumer Zeit wegen Krankheit  nicht mehr selbständig tätig zu sein.

Im Fall eines Insolvenzverfahrens und im Fall einer dann von Ihnen weiterzuführenden oder erneut aufzunehmenden selbständigen Tätigkeit sollte daraufhin gearbeitet werden, dass der Insolvenzverwalter diese selbständige Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag frei gibt.  In diesem Zuge könnte auch das Konto freigegeben werden. Da es aber außerhalb der Rückschlagsperre ausgebrachte, wenn gleich im Insolvenzverfahren ruhende Pfändungen auf dem Konto gibt, empfehlen wir allgemein eine neue Kontoverbindung zu eröffnen.
 
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kingtiger

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Re: P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?
« Antwort #4 am: 24. Juni 2015, 18:32:45 »

Guten Abend, ich habe mein Gewerbe bereits abgemeldet aber konnte viele Gläubiger nicht mehr bedienen die natürlich nun auch teilweise über Titel verfügen, könnte also Regelinso sein...also über 19 meine ich mag wohl sein...

Leider war vor einer woche auch nun bereits VA angesagt...

ich weiss nicht was mit Fremdantrag ist, ich habe aktuell keine Schulden beim FA aber die werden kommen da ich nichts mehr zahlen kann und 2013 und 2014 noch teilweise offen sind.

Ich habe 8,5 K schulden noch Gewerbesteuer, gestern wurde mir mit Gewerbeuntersagung gedroht was mich aber vollkommen kalt lässt (wie gesagt eh abgemeldet und auch nicht vor wieder anzumelden)

Ob das Gewerbeamt Insoantrag stellen kann (denke ja), stellen will (unter 10K) weiss ich nicht...

Alles sehr schwammig im moment
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kingtiger

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Re: P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?
« Antwort #5 am: 26. Juni 2015, 08:52:25 »

Noch ne Frage, wenn man in der leidigen VA die Bankverbindungen angibt...die Bank aber dann später die Konten kündigt...und dann ein (weiterer) Gläubiger mit Titel eine Pfändung anhand der VA-Infos platziert wird er ja informiert (denke ich) "Konto erloschen"...darf er dann ausserordentlich (sonst ja 2 Jahre) eine neue VA anfordern um neue Konten auszuspähen?

Dann käme man ja niemals zur Ruhe und hat nach 2 Jahren alle Banken in D verheizt oder???

Selbes Spiel mit Behörden die ja so weit ich weiss selber eine unabhängige VA abnehmen dürfen...

Man gibt die VA ab auf Verlangen einen privaten Gläubigers, danach orga man sich neue Bankverbindungen...und 4 Wochen später nimmt ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger eine eigene VA ab und alles wieder hin...

oder ist das nicht so...danke
« Letzte Änderung: 26. Juni 2015, 08:56:26 von kingtiger »
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tuscanyleas

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Re: P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?
« Antwort #6 am: 26. Juni 2015, 13:54:55 »

Du solltest so schnell wie möglich zu einem Anwalt für Insolvenzrecht gehen und und den vorgeschriebenen aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan durchziehen.

Beratungshilfescheine gibt's beim Amtsgericht. Dann kostet der Anwalt nichts

Danach Insolvenzantrag....solange du noch "Luft" hast bevor eventuelle Fremdanträge kommen...( Finanzamt, Krankenkasse ).

Alles andere ist Nonsens

Wenn die Bank das Konto kündigt können dich die Gläubiger kahl pfänden und alles bis auf den letzten Cent holen



« Letzte Änderung: 26. Juni 2015, 14:01:29 von tuscanyleas »
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Feuerwald

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Re: P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?
« Antwort #7 am: 26. Juni 2015, 14:31:13 »

Du solltest so schnell wie möglich zu einem Anwalt für Insolvenzrecht gehen und und den vorgeschriebenen aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan durchziehen.

- im Fall einer Regelinsolvenz (siehe dazu § 304 InsO) ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht erforderlich und es würde deshalb auch keinen B-Schein geben.


Wenn die Bank das Konto kündigt können dich die Gläubiger kahl pfänden und alles bis auf den letzten Cent holen

- Wenn die Bank das Konto kündigt, geht die Kontopfändung ins Leere, da es kein Konto mehr gibt.

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kingtiger

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Re: P-Konto Kündigungsandrohung durch Bank - rechtens?
« Antwort #8 am: 26. Juni 2015, 14:47:19 »

Aha, ja denke wie gesagt wenn ist es wohl eine Regelinso...wozu ich aber doch als ex-Einzelunternehmen (Vollhafter) gar nicht verpflichtet bin...

Nun meine Frage, einmal, wenn die Pfändung ins Leere geht weil das Konto schon nichtmehr existiert darf der Gläubiger dann unvermittelt eine neue VA fordern um immer wieder auf dem neusten Stand zu sein oder muss er 2 Jahre warten wenn keine Erkenntnisse vorliegen das es mir besser geht...oder zählt der Kontoverlust gar als "neue Erkentnisse"?

Vom FA habe ich erstmal wie gesagt gar nichts zu befürchten, keinerlei Schulden dort, bis jetzt...

Schulden bestehen beim Gewerbeamt, stellen die unter 10.000 Euro auch einen Fremdantrag? Ich habe gelesen unter 10K nutzen sie das lediglich als Drohung...da sie ja auch die Verfahrenskosten vorschiessen müssen aber darauf natürlich keine Lust haben...(Ablehnung mangels Masse)

Wie seht ihr das bzw. gibt es da Erfahrungen? Danke sehr...ach ja, das Gewerbeamt hat mir jetzt bereits die Gewerbeuntersagung angedroht, denke die sind sauer...weil normalerweise ist das ja die vollständige Existenzvernichtung bewusst...möchte ich mal zu unterstellen...eine Art Racheakt denke ich...(wie gesagt ich verschwinde wieder im Angestelltenverhältnis -schon in trockenen Tüchern soweit- also juckt mich das erstmal nicht...kann es ja eh nicht ändern und später kann man immer noch mal sehen (nachdem alles wieder geordnet ist)
« Letzte Änderung: 26. Juni 2015, 14:50:34 von kingtiger »
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