Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: NRWEssen1990 am 15. Januar 2013, 17:08:04
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Hallo
Die Schuldnerberatung hat in meinem Namen einen Antrag auf ein Privates Insolvenzverfahren gestellt.
Ich bin leider mit 6000 EUR Verschuldet und kann diese zur Zeit auch nicht zurück bezahlen.
Eine außergerichtliches Einigungsverfahren wurde versucht zu Realisieren scheiterte aber an einem Gläubiger.
Ich bin bei der Sparkasse und habe dort ein Girokonto auf Guthabenbasis.
Es steht keine Pfändung an oder sonstige Sachen !
Meine Frage ist nur ob es Sinnvoll wäre mein Guthabenkonto in ein P Konto umwandeln zu lassen. Oder wird dies Automatisch passieren wenn ich in der Insolzenz bin ??
LG
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Da bisher keine Pfändungen vorliegen benötigen Sie im Insolvenzverfahren erst einmal kein P-Konto, da Pfändungen nach § 89 InsO unzulässig sind.