Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: UNverschuldet am 11. November 2012, 10:16:28

Titel: P-Konto, Selbststaendigkeit und Umsatzsteuer
Beitrag von: UNverschuldet am 11. November 2012, 10:16:28
Hallo!

Als Selbststaendiger (in meinem Fall Freiberufler) geht ja immer der Bruttobetrag auf dem P-Konto ein. Davon sind normalerweise 19% Umsatzsteuer abzufuehren.

Nun entspricht aber der Nettobetrag dem Sockelbetrag und die Umsatzsteuer geht in die Pfändung. Die Schulden verschieben sich also von Gläubigern zum Finanzamt.

Gibt es da eine Lösung( höherer Pfändungsfreibetrag?) oder ist das bei der "Erfindung" des P-Kontos so geplant gewesen?
Titel: Re: P-Konto, Selbststaendigkeit und Umsatzsteuer
Beitrag von: paps am 11. November 2012, 10:24:50
Vielleicht hier mal die Diskussion nachlesen.
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-P-Konto-und-verschiedene-Einkuenfte-in-der-Insolvenz-10139.html

Bei regelmäßigen Einkünften sollte eine Dauerfreistellung des Betrages durch das Amtsgericht helfen. Bei unregelmäßigen Einkünften müsste dies jeden Monat beantragt werden.
Titel: Re: P-Konto, Selbststaendigkeit und Umsatzsteuer
Beitrag von: Feuerwald am 11. November 2012, 15:45:17
Gibt es da eine Lösung( höherer Pfändungsfreibetrag?)

- neues Konto und Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger?