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Autor Thema: Pfaendungstitel von 1998  (Gelesen 2229 mal)

rumpelstilzchen69

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Pfaendungstitel von 1998
« am: 01. März 2010, 21:33:02 »

Hallo liebe Schuldner
Ich habe da ein Riesenproblem. 1998 hatte ich etwas bestellt (wer weiss was das war Unterlagen existieren nicht mehr) und wohl nicht bezahlt. Heute kam der Gerichtsvollzieher  und wollte Kohle von mir. Ich habe aber kein Geld und ich weiss auch nicht worum es bei diesen Titel geht. Er konnte mir auch nichts naeheres sagen. Soweit ich weiss muss doch ein Gläubiger alle 3 Jahre den Titel erneuern ansonsten verliert er seinen Anspruch. Kann ich gegen einen Titel der jetzt nach 12 jahren wieder autaucht angehen?
Danke im Vorraus fuer eure prompte hilfe
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juergengrisu

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Re: Pfaendungstitel von 1998
« Antwort #1 am: 02. März 2010, 08:32:15 »

 Hi Rumpelstilzchen69

Ein Titel ist 30 Jahre Gültig und kann auch 30 Jahre Vollstreckt werden.
fragen sie den Gerichtsvollzieher was das war denn wenn der kommt hat der den Titel (Vollstreckungsbescheid) da steht drin was das war..

Beste grüße juergengris
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rumpelstilzchen69

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Re: Pfaendungstitel von 1998
« Antwort #2 am: 02. März 2010, 14:27:21 »

 :nono:
Hallo juergengris
Das ist ja soweit richtig. Aber ich weiss das es Urteile gegeben hat wo der Schuldner einen rechtskraetigen Titel, der 10 jahre ruhte vor Gericht angefochten und geownnen hat. die Richter sagten damals, das nicht nur der Schuldner sich bemuehen muesse seine Schulden zu tilgen, sondern auch der Gläubiger sich anstrengen muesse sein Geld zu bekommen. Lässt er aber den Titel 10 Jahre ruhen und meldet sich erst dann, so kann davon ausgegangen werden das er die zurueckliegenden Jahre kein Interesse hatte an sein Geld zu kommen. Und mich interessieren deswegen Urteile dazu. Entschuldigung wenn ich mich missverstaendlich ausgedrueckt habe.
Mit freundlichen Grüßen,
 Dein Robby

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Inkassomitarbeiterin

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Re: Pfaendungstitel von 1998
« Antwort #3 am: 02. März 2010, 17:42:52 »

Hallo,

ein Titel ist und bleibt 30 Jahre gültig was Robby meint wäre die Verwirkung. Im Titel steht im Übrigen nicht was es war sondern nur der Gläubiger. Also RA xx im Auftrag Versandhaus xy aus Warenlieferung o.ä.
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Insokalle

Re: Pfaendungstitel von 1998
« Antwort #4 am: 02. März 2010, 19:37:26 »

Verwirkung ist im Gesetz nicht explizit geregelt. Und eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da es auf die besonderen Umstände eines jeden Falles ankommt. Um die Verjährung überhaupt aushebeln zu können, bedarf es schon schlagkräftiger Argumente. Es gibt auch Urteile, die keine Verwirkung bei einer langen Untätigkeit angenommen werden. Ich halte es für ein Lotteriespiel mit ungewissen Ausgang.
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