Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: modri am 07. November 2008, 20:18:49

Titel: Pfändbares Einkommen bei vier Kindern!!!
Beitrag von: modri am 07. November 2008, 20:18:49
Hallo und guten Abend,

ich habe da eine (1..2..3...) Frage und zwar  ich kann die Pfändungstabelle nicht ganz klar nachvollziehen.
ich bin verh. und 4 Kinder. und ein Netto einkommen zwischen 1700 und 2300 je nachdem wie viel Überstunden ich arbeite.
meine Fragen:
sind die Überstunden bzw. die leistungen Pfändbar?
wenn ja, wie kann mann das auseinander halten ?
für Montage gibt es extra Geld. ist das auch Pfänbar?
ist Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld jeweils von 50% Pfändbar?
meine Frau ist Hausfrau ist sie auch Unterhaltspflichtig?


das Gehalt von mir wird auf das Konto meine Frau überwiesen, koennen die Gläubiger es Pfänden?


und vielen Danke an alle und extra danke für die  die sich die  Mühe machen  meine Fragen zu beantworten.
Lg
modri

edit by jafern: Betreffzeile angepasst  :wink:
Titel: Re: Pfänbareeinkommen!!!
Beitrag von: Feuerwald am 07. November 2008, 20:40:54


4 leibliche Kinder + Ehepartner und alle ohne eigene Einkünfte => Lohnpfändundstabelle Spalte mit der Nr. 5 bezogen auf das Nettoarbeitseinkommen.  Kindergeld ist unpfändbar und wird auch nicht zugeschlagen.

zudem

 § 850a ZPO - Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind

1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

5.  Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
6. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
7. Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
8. Blindenzulagen.
Titel: Re: Pfändbares Einkommen bei vier Kindern!!!
Beitrag von: modri am 09. November 2008, 11:34:55
Hallo,
erst ein große Danke für die Antwort  :thumbup:
ich bin mit der Antwort weiter gekommen nur es es sind wieder neue Fragen Entschanden.
Ich habe den Ersten Schritt gewagt  und habe mich bei INSOpoint angemeldet (euer Tipp).
meine Schulden gehen zum Teil bis 1995 zurück und die Mahnbescheide sind noch in DM Währung noch.
meine Frage:
es sind Mahnbescheide wo ich weis die Firmen bzw die Gläubiger nicht mehr existieren oder es an Inkasso Firmen verkauft haben .
was mache ich in dem Fall??
zum Beispiel bei der Citibank habe ich laut Mahnbescheid  ca: 22000 Euro Forderung aber ich bekomme ständig von Inkasso Firma Angebote in dem ich zum nur 2500 Euro bezahlen und die verzichten auf den Rest.
jetzt wen soll ich anschreiben an die Citibank oder Inkasso Firma??
die folgende Frage weise ich nicht ob die hierher gehört?
der Treuhänder darf über mein gesamtes Gehalt verfügen
oder nur das Pfändbare Teil??

und Danke an alle.
Gruß
modri
Titel: Re: Pfändbares Einkommen bei vier Kindern!!!
Beitrag von: paps am 09. November 2008, 13:30:02
Wurde die Forderung an das Inkasso verkauft, dann müssen Sie das Inkasso anschreiben.
Ist das Inkasso nur beauftragt, dann den Gläubiger.

Wichitg ist jedoch festzustellen, ob die Forderung nicht eventuell verjährt ist und so nur auf Umwegen versucht wird, doch noch Geld zu bekommen.

Nein, an den Th gehen nur die pfändbaren Bezüge.

Titel: Schuldenbereinigungsplan
Beitrag von: modri am 09. November 2008, 19:10:23
Hallo,
endlich habe ich alle Gläubiger aufgelistet.
mir ist ist Schwindlich geworden, als ich die Endsumme gesehen habe.
Eine Frage an die Leute die das schon mal gemacht haben.
ich habe  gesamt 34 Gläubiger überwiegen aus dem 90 Jahre .
nur wenige etwa 7 oder 8 Gläubiger die sich alle 4 Wochen  melden und ich alle viertel Jahr die ESV abgeben muss. weil die sind der  Meinung das sich bei mir was tut na ja..
so meine Frage :
jetzt werde ich sie  alle anschreiben müssen.
Da ich  von vielen seit 12 Jahren nichts mehr gehört habe . bringe ich die auf die Idee Stress zu machen.
was meint ihr wie war es bei euch?
Gruß modri
Titel: Re: Pfändbares Einkommen bei vier Kindern!!!
Beitrag von: paps am 09. November 2008, 20:54:56
Dann sollte bei dem überwiegenden Teil der Gläubiger mal auf Verjährung oder verwirkung geprüft werden.
Unter Umständen haben Sie garnicht soviele Schulden, wie Sie jetzt meinen.

Wieso schreiben Sie selber alle Gläubiger an?
Titel: Re: Pfändbares Einkommen bei vier Kindern!!!
Beitrag von: lucca_m am 10. November 2008, 09:03:07
Es geht nur(!) der pfändbare Teil an den Treuhänder. Da hat sich Paps evtl vertippt.
Titel: Re: Pfändbares Einkommen bei vier Kindern!!!
Beitrag von: paps am 10. November 2008, 17:38:51
Danke lucca m für das aufmerksame  Lesen. :streichel:
Habs dann mal im Beitrag selber korrigiert, nicht das es später noch zu Mißverständnissen kommt.
Titel: Re: Pfändbares Einkommen bei vier Kindern!!!
Beitrag von: modri am 17. November 2008, 17:35:07
Hallo,
ich wollte mich für eure antworten bedanken :thumbup:
Gruß