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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pfändung  (Gelesen 6133 mal)

Rosi_0311

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Pfändung
« am: 25. September 2008, 11:07:59 »

Hallo zusammen...

Ich bin neu in diesem Forum und ich hoffe das ich einen Ratschlag bzw. Hilfestellung von euch bekomme.

Also ich und mein Mann haben ca. 60.000 € Schulden bei verschiedenen Gläubigern.
Ich war bereits im April 2008 bei der Schuldnerberatungsstelle. 
Diese wird auch mit mir und meinem Mann das Insolvenzverfahren bestreiten bzw. uns dort hinein bringen.
Das ist aber erst voraussichtlich im Mai/ Juni 2009. Bis hierhin habe ich auch fast alle Gläubiger schrifllich gebeten nicht weiterhin beizutreiben. Die meisten sind hiermit einverstanden.

Ich und mein Mann arbeiten als Zeitungsboten und verdiehnen nicht viel und vorallem monatlich unterschiedliches Gehalt.  Der durchschnitt liegt bei ca. 250€ pro Person.
Mein Mann erhält zusäzlich seine Rente i.H.v. 695€.
Wir leben zusammen mit unserer Tochter in einer Wohnung. Meine Tochter arbeiten ebenfalls als Zeitungsbote.
Hier ist auch ein Einkommen von ca. 250€ vorhanden.
Wohngeld oder Leistungen vom Job Center bzw. Arbeitsagentur erhalten wir nicht.

Nunmehr hat einer der Gläubiger mein Konto gepfändet.
Ich weiß das ich zum Amtgericht muss um hier einen Freigabeantrag des nichtpfändbaren Betrages zu beantragen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages? Wann wäre das Konto dann wieder frei?

Ebenso habe ich noch generelle Fragen zur Pfändung, vielleicht können sie mir hier beantwortet werden.
Wie muss ich die Pfändungstabelle sehen?
Wievielen Personen bin ich zum Unterhalt verpflichtet? ( meinem Mann + Kind ? oder keinem ?)
Darf der Gläubiger die Rente meines Mannes pfänden?

Vielen lieben Dank für eventuelle Antworten
LG Rosi_0311
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Vertriebslady-de

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Re: Pfändung
« Antwort #1 am: 25. September 2008, 18:59:29 »

Hallo Rosi,

wenn du beim Amtsgericht, einen Antrag auf Freigabe stellst, kann das mehrere Tage dauern, da der Gläubiger angehört wird. Es gibt auch einen Eilantrag, das Muster kannst du dir auf der Webseite vom SHS Freising runterladen, gib bei Google Schuldner helfen Schuldner e.V. ein. Dann kommst du da hin. Warum aber musst du solange auf den Insolvenzantrag warten?

Die Pfändungsfreigrenzen kann ich dir leider nicht nennen, aber hast du mal versucht mit dem Gläubiger zu reden?

LG
Leyla
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Feuerwald

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Re: Pfändung
« Antwort #2 am: 25. September 2008, 19:35:24 »

Wie muss ich die Pfändungstabelle sehen?

-> immer bezogen auf das monatliche Nettoeinkommen des Schuldners. Bei Ihren  ca. 250 Euro ist nichts pfändbar. Freigabe muss beim Gericht gestellt werden. Ggf. eine Vorabfreigabe nach § 850k Abs. 2 ZPO beantragen.

 
Wievielen Personen bin ich zum Unterhalt verpflichtet? ( meinem Mann + Kind ?

-> Zunächst beiden. Der Gläubiger kann jedoch einen Antrag auf Nichtberücksichtigung stellen, wenn unterhaltspflichtige Personen eigene Einkünfte haben.  Das wäre aber auch egal, denn 250,- Euro Arbeitseinkommen ist so oder so nicht pfändbar.


Darf der Gläubiger die Rente meines Mannes pfänden?

-> Kommt die Rente auf Ihr Konto, das gepfändet wurde  ? Gemeinsames Konto?



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Rosi_0311

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Re: Pfändung
« Antwort #3 am: 26. September 2008, 13:31:06 »

ja die Rente geht auf das gepfändete Konto...wir haben ein gemeinsames Konto.

Also ich weiß nicht ob das richtig verstanden wurde.
Aber nochmal kurz zum Einkommen
 
Mein Verdienst (Zeitungszustellung) durschn. 250,- €
Verienst Mann (Zeitungszustellung) durschn. 250,-€
Verdienst Tochter (Zeitungszustellung) durschn. 250,-€
Kindergeld 154,-€
Rente 695,-€

kein Geld vom Job Center oder sonstige soziale Leitungen

Also alles zusammengerechnet (+Kindergeld) ergibt dann 1599,-€  gesamt Einkommen.
Oder wird das Kindergeld nicht hinzugerechnet zum Einkommen?

Wenn der Gläubiger die Nichtberücksichtigung beantragt, kann ich mich dagegen wehren?
Oder muss ich das dann so hinnehmen?

Wie wäre denn dann der pfändbare Betrag bei o.g. Einkommen?
Wonach richtet sich denn die Unterhaltspflicht bei der berechnung des pfändbaren Betrages?


Heute war ich beim Amtsgericht und habe die Freigabe des gepfändeten Kontos beantragt.
Man sagte mir, dass es wohl bis in die nächste Woche dauern kann, bis dieser bearbeitet ist.
Die Rente muss mir doch dennoch innerhalb von 7 Tagen ausgezahlt werden, oder nicht?

Bis zum Insolvenzverfahren dauert es so lang, weil die Schuldnerberatungsstelle sehr viel Zulauf hat und hier dann jedemenge anderer Leute vor mir bearbeitet werden.
Erst wenn man eine Infoveranstaltung wargenommen hat ( diese war bei uns im April 08) wird man auf eine Warteliste gesetzt und wenn man dann dran ist, dann wird sich in Sachen Insolvenz erst gekümmert.
Ansonsten steht sie bis dahin beratend zur Verfügung.

Bitte antwortet...vielen lieben Dank

Gruß Rosi
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Vertriebslady-de

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Re: Pfändung
« Antwort #4 am: 26. September 2008, 13:49:07 »

ja die Rente geht auf das gepfändete Konto...wir haben ein gemeinsames Konto.

Also ich weiß nicht ob das richtig verstanden wurde.
Aber nochmal kurz zum Einkommen
 
Mein Verdienst (Zeitungszustellung) durschn. 250,- €
Verienst Mann (Zeitungszustellung) durschn. 250,-€
Verdienst Tochter (Zeitungszustellung) durschn. 250,-€
Kindergeld 154,-€
Rente 695,-€

kein Geld vom Job Center oder sonstige soziale Leitungen

Also alles zusammengerechnet (+Kindergeld) ergibt dann 1599,-€  gesamt Einkommen.
Oder wird das Kindergeld nicht hinzugerechnet zum Einkommen?

Wenn der Gläubiger die Nichtberücksichtigung beantragt, kann ich mich dagegen wehren?
Oder muss ich das dann so hinnehmen?

Wie wäre denn dann der pfändbare Betrag bei o.g. Einkommen?
Wonach richtet sich denn die Unterhaltspflicht bei der berechnung des pfändbaren Betrages?


Heute war ich beim Amtsgericht und habe die Freigabe des gepfändeten Kontos beantragt.
Man sagte mir, dass es wohl bis in die nächste Woche dauern kann, bis dieser bearbeitet ist.
Die Rente muss mir doch dennoch innerhalb von 7 Tagen ausgezahlt werden, oder nicht?

Bis zum Insolvenzverfahren dauert es so lang, weil die Schuldnerberatungsstelle sehr viel Zulauf hat und hier dann jedemenge anderer Leute vor mir bearbeitet werden.
Erst wenn man eine Infoveranstaltung wargenommen hat ( diese war bei uns im April 08) wird man auf eine Warteliste gesetzt und wenn man dann dran ist, dann wird sich in Sachen Insolvenz erst gekümmert.
Ansonsten steht sie bis dahin beratend zur Verfügung.

Bitte antwortet...vielen lieben Dank

Gruß Rosi

Liebe Rosi,

soweit ich weiß, muss auch das Kindergeld, in den ersten sieben Tagen ausgezahlt werden, jedoch bin ich kein Experte, ich kann nur aus Erfahrung sprechen.

Ich wünsche dir viel Glück.

LG Leyla
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Feuerwald

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Re: Pfändung
« Antwort #5 am: 26. September 2008, 15:19:08 »

Nicht das Haushaltseinkommen unterliegt der Pfändung, sondern das jeweilige Einkommen des Schuldners den die Pfändung bzw. Insolvenz trifft. 

Kindergeld wird nicht mit dem Einkommen zusammen gerechnet, das bleibt außen vor, da unpfändbar.

Bei Sozialleistungen (bspw. Kindergeld, Renten aus Sozialkassen usw.) gibt es im Fall einer Kontopfändung eine Schutzfrist von 7 Tagen nach Gutschrift der Sozialleistungen auf  dem Konto.  Die Bank muss diese Sozialleistungen in voller Höhe innerhalb dieser Frist auszahlen. Ggf. muss man der Bank nachweisen, dass es sich um Sozialleistungen handelt.

Bei Arbeitbeilseinkommen muss ein Freigabeantrag beim Gericht bzw. der vollstreckenden Behörde gestellt werden. Auch für Sozialleistungen ist zusätzlich eine solcher Freigabeantrag möglich und sinnvoll.

Vorsicht: Ist das Konto im SOLL und kündigt die Bank wegen der Pfändung das Konto bwz. Einen Dispo, kann die Bank mit dem Arbeitseinkommen aufrechnen. Und zwar ohne Beschränkung.  Nicht jedoch mit den Sozialleistungen. Die müssen selbst dann in der 7-Tages-Frist ausgezahlt werden.


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