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Autor Thema: Pfändung  (Gelesen 1760 mal)

Angestellte80

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Pfändung
« am: 27. Juni 2011, 13:37:15 »

Hallo liebe Leute

ich brauche wirklich dringend Hilfe. Ein Freund von mir hat einen Pfändungsbeschluss erhalten, wo 5100 Euro zu UNRECHT!!!! von ihm gepfändet werden sollen. Da er leider auf sämtliche Schreiben nicht reagiert hat und Widerspruch eingelegt hat, ist laut Anwalt diese Pfändung rechtskräftig und es darf ihm monatlich gepfändet werden. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass man da so gar nichts machen kann, weil diese Pfändung wirklich unrechtmässig ist (Unterhaltsforderungen, obwohl gezahlt wurde und ein Titel vom Jugendamt vorliegt). Weiss jemand ob da keinerlei Chance besteht??

Zudem hat er noch eine ältere Pfändung vom Finanzamt aber auf dem Konto. Die aktuelle Pfändung soll direkt vom Einkommen abgehen, wie verhält sich das da??

Es wäre schön wenn jemand etwas weiss!!!
Gespeichert
Viele Grüße

Angestellte80
 

Insokalle

Re: Pfändung
« Antwort #1 am: 27. Juni 2011, 15:51:40 »

Ich vermute, mit einer Vollstreckungsabwehrklage kommt er wohl nicht weit.
Und es ist nur sehr schwer, einen rechtskräftigen Titel wieder zu beseitigen. Das muss auch so sein, denn zum einen bestanden ausreichend Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken. Zum anderen soll Rechtssicherheit bestehen.
Mir sind insgesamt nur 2, 3 Möglichkeiten bekannt. Häufig wird gegen einen vermeintlich rechtswidrigen Titel § 826 BGB angeführt, also eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Betroffenen. In solchen Fällen ist dies aber eine hohe Hürde mit strengen Voraussetzungen. Es hilft nichts, da muss er sich Beratung suchen, damit die ganze Geschichte ausführlich geprüft werden kann.

Bei Pfändungen ist es so, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn das FA keine Lohnpfändung veranlasst hat, bekommt der andere Gläubiger das pfändbare Einkommen. Wenn er der erste ist.
Gespeichert
 
 

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