Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: heidi36 am 30. Mai 2009, 18:21:01

Titel: Pfändung bezahlt, nun kam neue Rechnung - Was tun?
Beitrag von: heidi36 am 30. Mai 2009, 18:21:01
Hallo, ich hatte bei meiner Hausratsversicherung einen offenen Posten der mittels Pfändung vor einigen Wochen eingetrieben wurde. Nun kam plötzlich ein Brief dieser Versicherung, das sie sich freuen mich als wieder versichert anzusehen und ich soll die letzten Jahre, die ja nicht bezahlt wurden nun binnen 14 Tage bezahlen. Diese neu geforderte Summe ist sogar noch 100€ höher als die gepfändete war. Was kann ich tun? Ist das überhaupt rechtmäßig? Ist ein Widerspruch wirksam?
Titel: Re: Pfändung bezahlt, nun kam neue Rechnung - Was tun?
Beitrag von: foxtra am 30. Mai 2009, 18:25:57
Das kann man so nicht sagen.

Sie müssen vergleichen, welche Zeiträume Sie mittels Pfändung bereits bezahlt haben und welche jetzt neu gefordert werden.

Möglicherweise hat sich bei der Versicherung etwas überschnitten.

Wenn Sie die geforderten Zeiträume durch die Pfändung bereits gezahlt haben, dann können Sie das ja nachweisen. Teilen Sie dann der Versicherung dies einfach mit.
Titel: Re: Pfändung bezahlt, nun kam neue Rechnung - Was tun?
Beitrag von: heidi36 am 31. Mai 2009, 08:44:22
 :dntknw: Überschneidungen gibt es keine. Ich habe soeben alle Unterlage überprüft. Die aktuelle Rechnung beläuft sich auf einen Zeitraum für die letzten 4 Jahre. In denen lag die Versicherung still da die Beiträge nicht bezahlt wurden. Es bestand also in den letzten 4 Jahren kein Versicherungsschutz da die Versicherung außer Kraft gesetzt wurde wegen unbezahlter Beiträge. Nun steht in der aktuellen Rechnung "Wir haben Ihren Vertrag wieder in Kraft gesetzt. Bitte überweisen Sie." Ich soll also bezahlen für einen Zeitraum der längst vorbei ist, in dem wenn etwas passiert wäre, die Versicherung nichts unternommen hätte.
Titel: Re: Pfändung bezahlt, nun kam neue Rechnung - Was tun?
Beitrag von: paps am 31. Mai 2009, 10:51:07
Ich gehe mal davon aus, dass der Versicherungsschutz geruht hat.
Ist bei einer Hausratversicherung zwar ungewöhnlich, aber möglich.
Dann hätten aber trotz fehlendem Ve rsicherungsschutz die lfd. Beiträge weitergezahlt werden müssen.

Wurde denn damals der Vertrag wegen der fehlenden Beiträge nicht doch gekündigt? (§39 VVG a.F.)
Wie ist das Schreiben von damals formuliert?

Widersprechen Sie der erneuten Forderung.
Unterstellen Sie einfach, dass der Vertrag wegen Nichtzahlung der lfd. Beiträge der letzten Jahre beendet ist.
Beiträge aus 2005 sind bereits verjährt.