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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pfändung der Rente unter Freibetrag - Antrag auf Bedarfsschein???  (Gelesen 3803 mal)

Fisch

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 :girl:
Hallo,
ich bin insolvent gegangen...die Insolvenz wurde mangels Masse abgelehnt.
Ich bekomme Witwenrente von ca. 1065 Euro, der Pfändungsbetrag ist laut Pfändungstabelle noch ca. 22 Euro.
Jetzt schreibt mir die Rentenversicherung, dass sie 100 Euro monatlich einbehalten umd damit den Gläubiger (Krankenkasse) zu bedienen. Auf einen Brief von mir, antworten sie, dass sie die Tabelle nicht interessiert. Wenn ich durch die Pfändung bedürftig werde und Sozialhilfe beanspruchen müsste, wollen sie einen Bedarfsschein vom Sozialamt.
Für was ist den die Pfändungstabelle, wenn dann doch weiter runter gepfändet wird?
Ich verstehe nicht, wie sie das so einfach machen können. Ich muss jetzt für den Bedarfsschein auch noch die Verhältnisse von meinem Freund offenlegen. Das kann doch nicht sein, oder?
Bitte um Rat oder einen Tipp. Ich bin schon ganz verzweifelt.
Danke schon mal...
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Feuerwald

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Re: Pfändung der Rente unter Freibetrag - Antrag auf Bedarfsschein???
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2012, 18:28:15 »

Deutscher Sozialkassenterror.

Die "pfänden" nicht, die "verrechnen" und zwar kassenübergreifend. Deshalb greift auch nicht die Pfändungstabelle.

§ 52 SGB I - Verrechnung

Der für eine Geldleistung zuständige Leistungsträger kann mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen den Berechtigten mit der ihm obliegenden Geldleistung verrechnen, soweit nach § 51 die Aufrechnung zulässig ist.

§ 51 SGB I - Aufrechnung

(1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.

(2) Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.

Weshalb wurde denn der Insolvenzantrag abgewiesen? Haben Sie keinen  Eigenantrag mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt? Oder gab es einen Gläubigerantrag, auf den Sie nicht reagiert haben?




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Fisch

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Re: Pfändung der Rente unter Freibetrag - Antrag auf Bedarfsschein???
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2012, 18:36:58 »

Hallo Feuerwald,

ich habe den Antrag nicht gestellt, da meine Gläubiger fast nur Krankenkassen sind. Ich war für "Hermes" tätig und einige meiner Unternehmer wurden als "Scheinselbstständig" gewertet. Die Krankenkassen bekommen um die 500.000 Euro. Die restlichen Schulden...dadurch...belaufen sich auf ca. 10.000 Euro. Da die Krankenkassen Insolventfest sind...macht es für mich keinen großen Sinn den Antrag zu stellen oder die Insolvenz durchzuziehen.
Sehen Sie das anderes?
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Feuerwald

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Re: Pfändung der Rente unter Freibetrag - Antrag auf Bedarfsschein???
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2012, 19:07:33 »

Hermens...da kommt meist nichts gutes bei raus.

"Da die Krankenkassen Insolventfest sind..."

Haben Sie das schon in der ganzen Tiefe rechtlich prüfen lassen?

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Prinz Eisenherz

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Re: Pfändung der Rente unter Freibetrag - Antrag auf Bedarfsschein???
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2012, 19:22:23 »

Hallo,
Ob das alles seine Richtigkeit hat wagge ich zu bezweifeln.

Moralisch ist es im höchsten maße ungerecht was Ihnen da abgezogen wird.
Leider ist es auch noch so, dass man probleme hat im Wust der Gesetze was zu finden was das als nicht gerechfertig ansieht.
Bei mir war es als wenn ich gegen einer Mauer gelaufen wäre.
Bei mir damals noch im Vorruhestand lebend zu Beginn meiner Inso wurden mir bis zum eintritt meiner Rente Oktober 2010 rund 21 % aus meiner Krankenversicherung herausgerechnet und meinem Netto zugeschlagen.
Auch bei mir erhöhte sich dadurch der Pfändungsbetrag.
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Fisch

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Re: Pfändung der Rente unter Freibetrag - Antrag auf Bedarfsschein???
« Antwort #5 am: 18. Dezember 2012, 19:59:46 »

ja...
geprüft worden ist es... so zu sagen... durch das Gericht. Was soll ich da noch groß machen???
Mein Fehler war es, laut Gericht, kein Statusfeststellungsverfahren für die Fahrer durchgeführt zu haben.
Ich selbst hatte 2 Überprüfungen...als zustellender Unternehmer bei Hermes... da war ich Selbstständig. Ein Teil meiner Fahrer...laut Gericht... leider eben nicht obwohl sie genau das gleiche gemacht haben wie ich damals auch.

Wenn ich die Insolvenz beantrage, können die Krankenkassen dann immer noch verrechnen? Fällt dann nur noch der Arbeitnehmeranteil an?
Ich bin ziemlich verzweifelt und weiß wirklich nicht mehr was ich machen kann.
Zur Zeit habe ich selbst ein Statusfeststellungsverfahren gegen Hermes laufen... aber das wird wohl nicht durchgehen, da ich ja Angestellte hatte.
 
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Feuerwald

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Fisch

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Re: Pfändung der Rente unter Freibetrag - Antrag auf Bedarfsschein???
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2012, 08:54:12 »

Guten Morgen... Oh ja... das ist mal ein interessantes Urteil! Für mich kommt es leider etwas spät.
Ich hatte sogar ein Gutachten über die Selbstständigkeit der Fahrer, erstellt von einer Anwältin die normalerweise auf der anderen Seite des Gerichts sitzt... leider hat das auch nicht geholfen.
Wir haben hier sehr ehrgeizige Zollbeamte und Staatsanwälte, die es sich zur Aufgabe gemacht haben Hermes zu vernichten. Da sie an Hermes nicht dran kommen...machen sie alles andere rund rum platt... so die Aussage des Zollbeamten...dann kann Hermes auch nicht mehr. Super toll! Bin gespannt wo das noch hinführt.

Wie ist es denn jetzt bei der Insolvenz... kann die Krankenkasse da immer noch "verrechnen"?

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Feuerwald

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Re: Pfändung der Rente unter Freibetrag - Antrag auf Bedarfsschein???
« Antwort #8 am: 19. Dezember 2012, 10:44:14 »


Wurden Sie strafrechtlich verurteilt (§ 266a STGB)?

"Wie ist es denn jetzt bei der Insolvenz... kann die Krankenkasse da immer noch "verrechnen"? "

Der BGH hat mal geurteilt:

Die Befugnis des für eine Geldleistung zuständigen Leistungsträgers, mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen den Berechtigten mit der ihm obliegenden Geldleistung zu verrechnen (§ 52 SGB 1), bleibt im Fall der Insolvenz des Berechtigten grundsätzlich wirksam. Die Verrechnung mit laufenden Bezügen ist jedoch nur zeitlich begrenzt zulässig (§ 114 Abs 2 InsO*). * = zwei Jahre ab Eröffnung.


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Re: Pfändung der Rente unter Freibetrag - Antrag auf Bedarfsschein???
« Antwort #9 am: 19. Dezember 2012, 12:23:49 »

ja wurde ich. 11 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Die Summe war einfach zu hoch. Sie haben 4 Jahre geprüft...seit der Eröffnung des SAT´s mit Hermes.
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