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Autor Thema: Pfändung des Lohnsteuerausgleich bei EV  (Gelesen 2992 mal)

Michi80

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Pfändung des Lohnsteuerausgleich bei EV
« am: 14. Mai 2009, 00:04:27 »

Hallo,

sicher schon öfter ein Thema hier gewesen aber ich konnte unter den Beiträgen bis 2006 keine konkrete Antwort finden.

Meine Fragen beziehen sich auf folgendes: Ich machte vor knapp einer Woche meinen Lohnsteuerausgleich, in der Hoffnung das ich etwas Geld habe.
 Ich unterschrieb bei der Lohnsteuerhilfe ein Formular zur Abtretung des Lohnsteuerausgleichs mit meiner Freundin auf deren Konto zu buchen. Ich selber verfüge über kein eigenes Bankkonto.

Ich habe zwei EV beim GV abgeschlossen. Ich würde gerne diese Summe die ich durch den Ausgleich hätte, nutzen um mir eine eigene Wohnung einzurichten und meinen Lebensunterhalt zu sichern.
Ich beziehe kein Arbeitslosengeld II aber will es beantragen!

Inwieweit muss ich nun mit einer Pfändung rechnen?
Wird ein Gäubiger beim anwärtigen Finanzamt schon gegen mich ermitteln, wenn er sich schon Zugriff auf ein Sparbuch auf meiner Bank verschaffte, obwohl der GV nur die Ktnr. meines Girokontos hatte, das die Bank vorübergehend eh schon sperrte?
Inwieweit hat der Gläubiger überhaupt Auskunft über meine Daten? Und gibt es eine Chance auf ein paar Groschen des Lohnsteuerausgleichs?

Was macht der GV?

Danke für eure kurze Aufmerksamkeit und eine Antwort!
« Letzte Änderung: 14. Mai 2009, 00:06:59 von Michi80 »
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Pfändung des Lohnsteuerausgleich bei EV
« Antwort #1 am: 14. Mai 2009, 18:49:21 »

Der GV macht nichts, wozu er nicht beauftragt ist.

Ob ein Gläubiger eine PfüB ans Finanzamt schickt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe es noch nie gemacht und bin noch nie auf die Idee gekommen. Vorallem bei Alg II dürfe das recht unwahrscheinlich sein.

Allerdings mir fällt ein, zählt das bei Antrag auf H4 nicht als Einkommen???

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Michi80

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Re: Pfändung des Lohnsteuerausgleich bei EV
« Antwort #2 am: 14. Mai 2009, 19:28:06 »

Danke für Ihre Antwort!

Wie ich hier in Erfahrung bringen konnte, wird der Lohnsteuerausgleich als Einkommen gerechnet.  Ich selber habe gar kein Geld, und noch keinen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt.

Nach einem ersten Telefonat mit einem Schuldnerberater heute, wurde mir erklärt das ich das schnellstens in Anspruch nehmen soll, da es sonst um jeden Tag verschenktes Geld wäre.

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paps

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Re: Pfändung des Lohnsteuerausgleich bei EV
« Antwort #3 am: 14. Mai 2009, 20:12:30 »

Der mögliche Ausgleich ist Einkommen im Sinne von Vermögen.
Besonders öffentliche Stellen pfänden diese Ansprüche beim Finanzamt.
Jeder Gläubiger könnte natürlich auf die selbe Idee kommen, wenn Sie regelmäßiges Arbeisteinkommen haben aus dem aber nichts pfändbar ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Michi80

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Re: Pfändung des Lohnsteuerausgleich bei EV
« Antwort #4 am: 14. Mai 2009, 21:31:31 »

Hallo, auch Ihnen möchte ich für ihre Antwort bedanken. Ich bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben!

« Letzte Änderung: 14. Mai 2009, 22:05:02 von Michi80 »
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