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Autor Thema: Pfändung druch Finanzamt bei Freiberuflern  (Gelesen 8876 mal)

Martin Bugge

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Pfändung druch Finanzamt bei Freiberuflern
« am: 23. Oktober 2009, 17:12:47 »

Hallo an alle,

bin ganz neu und frage mal nach euren Erfahrungen.

Ich bin freiberuflicher Ingenieur und habe aus den Jahren 2006 und 2007 noch insgesamt rd. 27.000,- Euro Steurschulden (Nur Einkommensteuer, keine Umsatzsteuer !) an das Finnazamt zu bezahlen.
Von den 27.000,- sind bereits 4.000,- Säumniszuschläge. Also die Hauptlast liegt bei 23.000,-.

Das waren vor einem Jahr noch ca. 29.000,-. Ich habe nach einer Kontopfändung durch das Finanzamt alles ein Jahr stunden können und in diesem einen Jahr meine laufenden Steuern schön brav bezahlt und darüber hinaus eben die 6.000,- Differenz zu dem Stand von jetzt.

Jetzt sagt das Finanzamt, eine weitere Stundung (bzw. ist es ja schon die Aussetzung zur Vollstreckung) ist nicht mehr möglich, ich muß damit rechnen, daß vollstreckt wird.

So.

Was heißt das denn eigentlich im Klartext: Es wird vollstreckt !
Ich stell mir das so vor, daß ich erst mal eine EV abgeben muss, denke ich, Dann wird berechnetm was ich zum Ausüben meiner Tätigkeit (Betriebsmittel etc.) brauche und dann gibt es sowas, wie den Gewinn vor Steuer.
Wie ermittelt man aber dann das Äquivalent zum Nettolohn eines Angestellten ? Irgrendwo habe ich gelesen, daß bei einem Selbstständigen erstmal ALLES gepfändet weren kann, was natürlich für mich völlig unvorstellbar ist, ich meine, Pfändung o.k., aber was heißt dennn ALLES. Ich kann ja nicht für 0,- Eu arbeiten.

Ich versteh da vermitlich was falsch.

Ich habe noch eine letze Möglichkeit, die ich ausschöpfen möchte. Ich würde eine Honorarübersicht der letzten 2 Jahre erstellen. Meinen Gewinn vor Steuer ausrechnen und darauf meine Krankenkasse und die private Rentenversicherung abziehen.

Das wäre dann sozusagen mein durschnittliches "Netto"-Gehalt. Davon biete ich denen den pfändbaren Anteil gemäß Tabelle.


Das ist zwar auch ganz schön heftig, aber falls ich damit um die EV rumkomme, bzw. die weitere Vollstreckung vermeide, ist das das kleinere Übel....


Tja, weiß einer von euch irgend was Bessers ? Insolvenz ist ja im Grunde nicht angesagt, ich habe ca. einen Gewin vor Steuer von rd. 5.000,- bis 6.000,- Eu.

Freue mich über jeden Vorschlag,

Gruß,

Martin





















 
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nsolventer

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Re: Pfändung druch Finanzamt bei Freiberuflern
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2009, 01:24:16 »

Also wenn eine Stundungsvereinbarung vorliegt, werden nur Zinsen (0,5% pro Monat) und keine Säumniszuschläge (1,0% pro Monat) berechnet. Deshalb sollte man auf eine Stundung hinwirken, nicht auf die Aussetzung der Vollziehung.

5.000 - 6.000 EUR Gewinn vor Steuern im Jahr ist sehr wenig, unter Existenzminimum. Oder ist das pro Monat gemeint ? In dem Fall sollte die Rückführung der Steuern aber kein Problem sein.

Wegen knapp 30.000 EUR sollte man ein Insolvenzverfahren vermeiden. Am Besten mit dem Finanzamt reden und auf eine Ratenzahlungsvereinbarung hinwirken, eventuell 1.000 EUR pro Monat anbieten o.ä. Sowas sollte man möglichst vor Ort in einem Gespräch machen, ggf. mit Unterstützung des Steuerberaters. Wenn man die persönliche Situation offenlegt läßt auch das Finanzamt mit sich reden. Im Falle einer Insolvenz würden sie halt nahezu nichts bekommen. Damit sollte man aber nicht offen argumentieren, das wissen die schon.

Wenn man glaubhaft macht, dass die Vollstreckung existenzbedrohend ist und sich an Vereinbarungen hält, sollte das eigentlich stressfrei machbar sein.
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Martin Bugge

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Re: Pfändung druch Finanzamt bei Freiberuflern
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2009, 01:05:26 »

Vielen Dank für die Antwort,

nein, nein die Umsätze sind schon pro Monat. War heute beim Finanzamt.

Die Verhandlungen waren denkbar schlecht.

Von den 23.000,- sollen 5.000,- sofort und dann der Rest in Raten a 1.500,- neben dem Laufenden gezahlt werden. Darüber hinaus ist am 10.12. das IV Quartal mit 2.200,- fällig.
Ich weiß von meiner Steuerberaterin, daß es eine Nachzahlung für 2008 geben wird in Höhe von
5.000,-.

Gut , die Nachzahlung kann ich vielleicht stunden lassen. Die kommt auch erst später und das IV Quartal kriege ich vielleicht noch hin, wenn ich einen Monat später mit den 1.500,- Raten anfangen kann, aber 5.000,- sofort ist unmöglich.

Hab heute bei 6 Banken Kreditanfragen gestellt die einzige (gepriesen sei sie..), die mich als Kombination Freiberufler/negative SCHUFA nicht SOFORT wieder weggeschickt hat, war die Dresdner. Die haben sehr detailiert nachgefragt und akribisch den Eintrag in der Schufa verfolgt.
Sie wollen versuchen, im Rahmen Ihres Ermessensspielraumes ev. 5.000,- locker zu machen, aber ein endgültiges o.k. gibt es erst mitte nächster Woche.

Eine Frage:

Gesetzt den Fall, es wird vollstreckt, wie pfänden die eigentlich rein technisch gesehen soviel, daß diese 1.100,- zum leben übrig bleiben ? Es flattern doch permanent diverse Rechnungen auf das Konto ein. Muß ich eigentlich davon noch meine Krankenkasse bezahlen ?

Wäre ich Angestellter wär mir das Prozedere klar, aber wie das bei mir laufen soll, kann ich mir nicht vorstellen.....

Danke !

Martin




























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lucca_m

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Re: Pfändung druch Finanzamt bei Freiberuflern
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2009, 08:16:09 »

Für Selbständige/Freiberufler gelten die Pfändungsgrenzen nicht.
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nsolventer

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Re: Pfändung druch Finanzamt bei Freiberuflern
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2009, 18:44:54 »

Naja bei 5.000 bis 6.000 EUR Gewinn vor Steuern im Monat kann ich mir vorstellen, dass das Finanzamt da mehr möchte. Wofür wird denn soviel Geld ausgegeben ??? Da müsste man doch mit Goodwill 1.500 im Monat abzwacken können um eine Insolvenz zu vermeiden. Selbst bei Familie mit 1 bis 2 Kinder. Die Pfändungsfreigrenzen sind ja auch nicht soooo hoch.
Das muss machbar sein ohne Insolvenz. Diesen Monat 2.500 auf die Seite und dann nochmal 2.500 im nächsten Monat und dann die 5.000 zahlen. SOFORT ist ein relativer Begriff und wenn das Finanzamt sieht, dass das Geld reinkommt dann sind die auch schon mal gnädig und warten mit der Vollstreckung. Nach Möglichkeit immer anrufen oder ein Fax schicken wenn es mit einer Zahlung Probleme gibt / später kommt. Dann sehen die, dass man sich Mühe gibt und es nicht einfach nur schleifen läßt.
 :wink:
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