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Autor Thema: Pfändung kurz vor der Privatinsolvenz  (Gelesen 4599 mal)

lalelu

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Pfändung kurz vor der Privatinsolvenz
« am: 27. März 2010, 17:30:38 »

Hallo liebe Forumsteilnehmer,ich hoffe jemand kann mir bitte Antworten geben?
Kurz und knapp zur Situation:
Ehepaar 1 Kind 15J
Haus wird bald zwangsversteigert
EV wurde auf Antrag der Bank im März abgegeben
Im Rahmen der Privatinsolvenz(Ehemann),Regelinsolvenz(Ehefrau)sind die Gläubiger angeschrieben worden und nächste Woche startet
die aussergerichtliche Einigung Die Bank weiss also ganz genau das wir in die Privat/Regelinsolvenz gehen und alle Pfändungen ab der Insolvenz(3 Monate)
vom IV nachgefordert werden.
Gehalt Ehemann:1600 Euro Netto Stkl:4
Gehalt Ehefrau : 1150 Euro Netto Stkl:4
Gehalt Tochter 15J :0Euro


Heute bekame wir 2 gelbe Briefe vom GV mit der schönen Überschrift: Vorläufiges Zahlungsverbot mit Arrestwirkung gem.§845 ZPO

Der Text der Anlage,der Bank hier! Ich bekam übrigens die gleiche Anlage!

Textanfang:

Anlage zum vorläufigen Zahlungsverbot vom 26.3.2010


Schuldnerin Frau XXX


Wir weisen darauf hin,dass wir in unserem Pfändungs und Überweisungsbeschluss

Beantragt haben,bei der Bemessung des pfändbaren Betrages den Ehemann ausser

Acht zu lassen,da dieser über ausreichendes Einkommen verfügt.

Weiterhin haben wir beantragt,bei der Bemessung des pfändbaren Betrages den

Unterhalt für die Tochter nur zur Hälfte zu berücksichtigen,da die andere Hälfte von dem

Ehepartner aufgebracht werden kann.



Bank Xxx 26.03.2010


Textende

Also da kann doch was nicht stimmen!Seit wann kann denn eine Bank sich über gesetzlich festgelegte Pfändungsfreigrenzen nach Gutsherrenart hinweg

setzen und das auch noch beantragen! Und was macht jetzt der GV wenn er,vielleicht schon Morgen bei unseren Arbeitgeber vorstellig wird?

Pfänden? Aber doch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften!

Also ich glaube die Bank versucht vor unserer PI/RI und der Zwangsversteigerung uns das Leben so schwer wie möglich zu machen,das meinte auch der GV

die uns die EV abnahm!


Für Hilfreiche Antworten wäre ich Dankbar!


Gruss lalelu





« Letzte Änderung: 27. März 2010, 17:53:46 von lalelu »
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paps

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Re: Pfändung kurz vor der Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 27. März 2010, 17:52:22 »

Beantragen kann die Bank es ja.
Entscheiden muss das Gericht.

Gegen Sie würde ich den PfÜB außer Kraft setzen, indem ich sofort den Antrag auf RI abgebe.
Sie benötigen ja keinen außergerichtlichen Einigungsversuch.

Wo soll den die Pfändung stattfinden ? Auf dem Konto oder vom Gehalt ?
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lalelu

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Re: Pfändung kurz vor der Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 27. März 2010, 18:10:42 »

Hallo Paps,die Pfändung soll beim Arbeitgeber stattfinden so stand es jedenfalls im Schreiben " Vorläufiges Zahlungsverbot mit Arrestwirkung gem.§845 ZPO"  Eine Kontopfändung kann ich nicht nachvollziehen,da ich vollen Zugriff auf mein Konto i.M. habe.

Gruss lalelu mit Dank für die schnelle Reaktion!! :juchu:
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paps

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Re: Pfändung kurz vor der Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 29. März 2010, 18:14:40 »

Hat Ihr AG auch so ein Schreiben?

Grundsätzlich müßte der AG ohne Gerichtsbeschluß (hier ist es ja nur der Antrag) den Ehemann und das Kind berücksichtigen.
 
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