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Autor Thema: Pfändung trotz Einigung ?  (Gelesen 2990 mal)

Hans

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Pfändung trotz Einigung ?
« am: 28. Juni 2008, 09:37:44 »

Hi.
Ich habe mal ne Frage.
Ich hatte mal ein Insolvenzverfahren Angestrebt. Da hatte mein Schuldner Berater und meine Bank einen Aussergerichtlichen Vergleich gemacht. Den habe ich angenommen und Zahle seit 2 Monaten meine Raten.
Allerdings Pfändet die Bank immer noch von meinen Lohn.
Das darf die doch gar nicht mehr oder habe ich da was Falsch verstanden ????
Was ist mit den Bearbeitungsgebühren von meinen Chef, das sind jeden Monat 15 Euro. Kann ich das von der Bank zurück verlangen ???
Kann ich das was die Pfänden einfach von der nächsten Rate abziehen ?

Gruss Hans
« Letzte Änderung: 28. Juni 2008, 09:56:09 von Hans »
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paps

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Re: Pfändung trotz Einigung ?
« Antwort #1 am: 28. Juni 2008, 17:50:35 »

Dazu müßte man den Vergleich kennen.
Es kann sein, dass zusätzliche Beträge aus dem unpfändbaren angeboten wurden.

Die Bank wird ihnen was Husten, wenn Sie die bearbeitungsgebühren zurückhaben wollen.
Die sind nämlich nicht erlaubt.
Verweisen Sie ihr Lohnbuchhaltung auf folgendes Urteil:
BAG: AZR 578/05 18.07.2006   
Die mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten des Arbeitgebers fallen diesem selbst zur Last. Er hat weder einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer noch kann ein solcher Anspruch durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Hans

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Re: Pfändung trotz Einigung ?
« Antwort #2 am: 29. Juni 2008, 11:55:22 »

Das ist ein angebot was die Bank gemacht hat und da steht nichts von Pfänden drin.
Den Aussergerichtlichen Einigungsversuch hatte die Bank damals abgeleht.
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paps

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Re: Pfändung trotz Einigung ?
« Antwort #3 am: 29. Juni 2008, 13:12:44 »

Dann sollten Sie die Bank befragen warum neben der Ratenzahlung die Pfändung nicht ruhend gestellt wurde.
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Re: Pfändung trotz Einigung ?
« Antwort #4 am: 30. Juni 2008, 12:52:07 »

Kurz gesagt.
Ich habe heute die Bank angerufen und es war ein Fehler von denen. Das zuviel Bezahlte der letzten 2 Monate wird von den Raten abgezogen.
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