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Autor Thema: Pfändung trotz Tilgung meiner Schulden möglich?  (Gelesen 4259 mal)

Petzer

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Pfändung trotz Tilgung meiner Schulden möglich?
« am: 19. Februar 2008, 11:19:18 »

Guten Tag,

ich habe eine Frage.
Ich habe 6 Gläubiger, alle haben einen Titel gegen mich und ich ahbe die eidesstaatliche Erklärung abgeben müssen.

Das war 2004. Nun bin ich in einem Arbeitsverhältnis und habe mit einigen Gläubigern Ratenzahlung und vergleiche ausgehandelt, welche ich monatlich abbezahle.

Insgesamt zahle ich monatlich 250 € an Gläubiger.

Dies ist alles was ich von meinem Gehalt (1290 EUR) monatlich entbehren kann.

Logischerweise zahle ich jedoch noch nicht an alle Gläubiger ab.

meine Frage ist nun:

Wenn ich mir ein konto eröffne (bis jetzt nutze ich das Konto meines vaters für meinen gehaltseingang, ich möchte jedoch ein eigenes haben),
ist es dann für die Gläubiger (mit denen ich noch keine Einigung getroffen habe), möglich, mein Konto zu pfänden?

Ich zahle ja den Pfändungsbetrag monatlich bereits ab, allerdings weiß davon ja quasi niemand etwas.

Kann ich mich vor einer Pfändung absichern, indem ich nachweise, dass ich bereits monatlich Schulden tilge?

Oder welchen Tipp habt ihr für mich?

Danke im Vorraus

Patrick
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PompeiPit

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Re: Pfändung trotz Tilgung meiner Schulden möglich?
« Antwort #1 am: 19. Februar 2008, 14:44:11 »



Wenn ich mir ein konto eröffne (bis jetzt nutze ich das Konto meines vaters für meinen gehaltseingang, ich möchte jedoch ein eigenes haben),
ist es dann für die Gläubiger (mit denen ich noch keine Einigung getroffen habe), möglich, mein Konto zu pfänden?
Wenn der Gläubiger Kenntnis davon hat, daß Du ein Konto hast, ja. Eine Lohn-/Gehaltspfändung ist auch möglich.
Ich zahle ja den Pfändungsbetrag monatlich bereits ab, allerdings weiß davon ja quasi niemand etwas.
Interessiert die Gläubiger nicht, die wollen ihr Geld. Interessant für die Gläubiger ist das, was Du Netto verdienst.

Oder welchen Tipp habt ihr für mich?
Versuche, Dich mit den restlichen Gläubigern über eine Stundung zu einigen. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß, wenn man einen Zeitpunkt angibt, an dem man mit der Abzahlung starten kann, die Gläubiger sich in der Regel darauf einlassen.


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Petzer

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Re: Pfändung trotz Tilgung meiner Schulden möglich?
« Antwort #2 am: 20. Februar 2008, 08:24:06 »

danke für die schnelle antwort.

Aber wenn man sich mal vor Augen führt, welch blöde Situation das ist, muss es da doch noch einen Weg geben.

Ich meine, das bedeutet ja, dass wenn man mir ca 200 € von meinem Gehalt pfänden würde, ich erneut zu wenig Geld zum leben hätte, wodurch ich neue Schulden aufbauen müsste.

Das kann ja nicht Sinn der SAache sein. Ode rbin ich jetzt gezwungen, die Schulden pfänden zu lassen, statt sie per Einigungen abzutragen, bloß damit mir monatlich genug zum Leben übrig bleibt?!

Porblem ist nämlich, das mindestens ein Gläubiger sich gerade quer stellt und mir erneute Vollstreckung androht. eine Stundunng ist scheinbar nicht möglich.

Was mache ich nun?
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PompeiPit

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Re: Pfändung trotz Tilgung meiner Schulden möglich?
« Antwort #3 am: 22. Februar 2008, 14:47:59 »

Das kann ja nicht Sinn der SAache sein. Ode rbin ich jetzt gezwungen, die Schulden pfänden zu lassen, statt sie per Einigungen abzutragen, bloß damit mir monatlich genug zum Leben übrig bleibt?!
Der Gesetzgeber hat schon dafür gesorgt, daß der Pfändungsfreibetrag angehoben wurde. Vor Juli 2005 war es so, daß man bei einer Pfändung zum Sozialfall wurde.  Es blieben einem Alleinstehenden ohne Kinder ca. 600 Euro übrig.  Das ist schon drastisch angehoben worden, zunächst auf 930 Euro, seit Juli 2007 985,15 Euro.
Zitat
Porblem ist nämlich, das mindestens ein Gläubiger sich gerade quer stellt und mir erneute Vollstreckung androht. eine Stundunng ist scheinbar nicht möglich.

Was mache ich nun?
Eine Stundung sollte noch möglich sein. Ist der Gläubiger ein Inkassobüro? Wenn ja, die halten den Druck bewußt hoch. Diesem Gläubiger würde ich darlegen, wieviel ich an wen zahle. Gleichzeitig solltest Du diesem Gläubiger schreiben, ab wann du ihn bedienen kannst (läßt sich ja durchrechnen) und wie hoch die Rate ausfallen wird. Bitte ihn dann um Stundung bis zu diesem Zeitpunkt. [/quote]
« Letzte Änderung: 22. Februar 2008, 14:49:32 von PompeiPit »
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