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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid  (Gelesen 7211 mal)

koelner84

  • Gast
Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« am: 02. August 2012, 20:07:51 »

Hallo Forum,

seit 25.07 ist es soweit: Die ersten Pfändungen bzw. Volstreckungsbescheide fliegen ins Haus ein.

1. Vollstreckungsbescheid:

Ein Gläubiger (Handyprovider) hat nun, während des außergerichtlichen Einigungsversuchs, einen Vollstreckungsbescheid erwirkt.
Bislang habe ich aber noch kein Schreiben über Kontopfändung oder Gerichtsvollzieherbesuch erhalten.

Die Forderung beläuft sich auf 570€.

2. Pfändung auf Konto, vom Finanzamt:

Das Finanzamt konnte ich ja nicht mehr bedienen (Umsatzsteuer 2011) weil die dafür vorgesehenen Beträge für meine Arthrose, die vor zwei Monaten festgestellt wurde, bzw. die daraus entstandenen Zuzahlungen ect. draufgegangen sind.

Das Finanzamt pfändet allerdings auf ein ehemaliges Konto, welches durch den Dispo auch einen Gläubiger darstellt.
Die Forderung beläuft sich auf 270,00€

Zu meiner Situation:

Mein Einkommen liegt bei 934,80 € und meine Ersparnisse liegen bei 0,01 € auf einem Sparbuch. Wertpapiere, Sparverträge oder ähnliches ist nicht vorhanden.

Folgende Werte befinden sich noch in meinem Besitzt:
Gekauft am:     Kaufpreis:      Gegenstand:
25.04.2009   69,99 €           Drucker Brother DCP 145 C
16.03.2011   149,00 €   BluRay Player Sony BDP- 380B
16.03.2011   289,00 €   LCD TV Sony KDL BX 300 AEP
----------------------------------------------------------
??.09.2008      250,00 €        Waschmaschine
??.07.2001      500,00DM        Mountainbike aus dem Supermarkt welches auch schon sehr verbogen ist
        --- Neu aufgebauter PC ---
??.04.2010      100,00 €        Motherboard(4GB Arbeitsspeicher/ 3 Ghz) >>Rechnung nicht mehr vorhanden
??.04.2010      50,00  €        Netztgerät/Stromversorgung
??.08.2011      89,00  €        1 GB Geforce Grafikkarte >>Rechnung nicht mehr vorhanden
??.02.2012      90,00  €        Windows 7 Betriebssystem

Den PC brauche ich weil ich(sobald ich den Termin für den psychologischen Test von der Agentur für Arbeit habe und bestanden habe) hächstwahrscheinlich mitte August eine Umschulung beginne(weil ich wegen der Arthrose meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausführen kann).

Mein Lebendgefährte hat noch einen Laptop, der aber auch schon etwa 5 Jahre Alt ist, für den er aber keine Rechnung mehr hat und ein vor einer Woche gekauftes 15 Jahre Altes Fahrrad (90,00 €).

Zudem haben wir noch vom Vormieter einen Wäschetrockner(etwa 7 Jahre alt) überlassen bekomen, für den es aber auch keine Rechnung mehr gibt.

Desweiteren haben wir Normale Einrichtung:
Wohnwand (280,00€), Sideboard ( 90,00€), Ecksofa (900,00€), Esstich und Stühle (450€), Bett (300€), Festeingebauter Massangefertigter Kleiderschrank (5000€ für 1000€ vom Vormieter abgekauft)
Einen ewig alten Schreitich und Bürostuhl.
Küche und Bad gehören zur Wohnung

Seit März 2012 habe ich ein neues Guthabenkonto welches ich nutze, das ich vor einem Monat zum P-Konto umwandeln lies.

Nun meine Fagen:

a) Wann kann ich mit Besuch vom Gerichtsvollzieher oder eines Vollstreckers vom Finanzamt rechnen?

b) Was kann und/oder wird der Gerichtsvollzieher oder Vollstrecker von den Gegenständen pfänden?

c) Wenn nichts gepfändet wird/werden kann, wird er mich sofort die eidesstattliche Versicherung ablegen lassen?


Danke für Antworten.

Mit allerbesten und freundlichen Grüßen,

Koelner 84
« Letzte Änderung: 02. August 2012, 20:12:17 von koelner84 »
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #1 am: 02. August 2012, 21:16:45 »

Hallo,
"Wann kann ich mit dem Besuch vom GV rechnen": Jeder Zeit!!!
Nutze alle legalen Möglichkeiten: Solltest du ein Insolvenzverfahren anstreben, erstmal Zeit schinden ( oder auch nicht...ist eigentlich egal). Der GV wird sich mit etwas Glück vorher ankündigen. Wenn nicht, musst du ihn erst einmal nicht reinlassen...er wird zwar sauer sein, aber ok, er hat sich seinen Job ja ausgesucht. Wenn er sich mit Termin ankündigt (so wars bei mir) denk mal darüber nach: Pfänden kann er nur, was er auch sieht und findet.
Deine Wohnungseinrichtung, Fernseher, Waschmaschine Schrank etc. können nicht gepfändet werden...son Laptop wird schonmal gerne weggenommen.Weiß der GV, dass der PC neu ist? Nein...und selbst wenn, die Dinger bringen nichts ausser Arbeit.

In den meisten Fällen ist es so, dass der Gläubiger bei erfolgloser Pfändung die sofortige EV haben will....kannst dir dafür aber Zeit lassen und diese nicht sofort abgeben.  Der GV muss dir eine Frist einräumen und auch wieder einen Termin vereinbaren. Planst du eine Insolvenz, lächle ihn an und frag wo du unterschreiben sollst!
Im Falle einer geplanten Insolvenz, weise ihn darauf hin...seine Pfändungen werden wenns nicht zu lange dauert wieder rückgängig gemacht. unser GV war echt klasse, Sie kam rein und erfuhr direkt, dass in 2 Wochen die Anträge zum Gericht gehen. Sie sollte mir die EV abnehmen. Das haben wir dann bei ner Tasse Kaffee aus nem Vollautomat gemacht, während auf dem 50" LED TV das Nachmittagsprogramm lief und meine Frau am Schreibtisch an einem nagelneuen Laptop surfte.

Wäre die GV nicht so nett gewesen hätte Plan B hergehalten: Alle Geräte wurden natürlich mit Nachweis von Familie und Freunden erworben.

Gleich werden hier wieder etliche aufschreien und davon erzählen wie gefährlich und kriminell soetwas ist...Aber ganz ehrlich: Es ist nicht kriminell und strafbar, wenn dir Freunde und Familie Luxusgüter zur Verfügung stellen... und auch der Sachverhalt, dass nur das gepfändet werden kann, was auch greifbar ist, ist völlig in Ordnung. Denk mal drüber nach und alles ist entspannt.


Gruß aus Köln.
Gespeichert
 

hurts

Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #2 am: 02. August 2012, 21:23:50 »

Den "Rat" ggf. in der eidesstattlichen Versicherung falsche Angaben zu den Eigentumverhältnissen der Gegenstände zu machen halt ich für überaus bedenklich.
Und auch keine gute Vorbereitung auf eine Insolvenz.
Gespeichert
Regelinsolvenz seit Mitte 2010.
WVP seit Mitte 2012.
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #3 am: 02. August 2012, 21:30:41 »

@hurts

wo bitte gebe ich den Rat, falsche Angaben zu machen? Meinst du Wertgegenstände, welche von Familie oder Freunden angeschafft wurden?

Es gibt da rechtlich eine klitzekleinen Unterschied zwischen BESITZ und EIGENTUM. Nur weil ich etwas Besitze bin ich nicht der Eigentümer und das ist hier juristisch das wos drauf ankommt. Ich besitze einen Audi A4, fahre damit durch die gegend, treffe meine Treuhänder beim Tanken....völlig in Ordnung, der Eigentümer ist halt mein Bruder.

...ach und noch son Hinweis: Du unterschreibst übrigens "Nach bestem Wissen und Gewissen"..mach dich mal über die rechtliche Bedeutung schlau

und wie stehts im Insoantrag? Genau: Höherwertige Gegenstände ...wie TV..etc." Was ist höherwertig? Für den armen ein Fernseher von 200 Euro, für den wohlhabenden beginnts ab 1000 Euro..

Man sollte nur die Gewissheit haben, Fragen die auftauchen könnten mit entsprechenden legalen Belegen zu belegen.

« Letzte Änderung: 02. August 2012, 21:33:34 von Die_Anderen_waren_es »
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koelner84

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #4 am: 02. August 2012, 21:47:20 »

Na dann mal einen schönen Gruß von Köln nach Köln  :hi:

Ja, die Insolvenz ist geplant. Meine Beraterin war jetzt bis anfang diese Woche in Urlaub, habe Ihr alles neues per Post zugesandt. Werde Sie, wenn Sie sich nicht vorher meldet, anfang nächste Woche anrufen.

Die Schulden beim Finanzamt enstanden nachdem die Briefe zum Außergerichtlichen Einigungsversuch rausgingen. BZW. wurden diese berechnet. Hatte den Berag eigentlich auch hier liegen gehabt, aber die Arthrose war/ist da was teuer   :mad2: Und da ging das ganze Geld drauf.

Kann ich dann trotzdem den Antrag auf Insolvenz stellen? Oder muß zuerst eine neue Runde, wo dann auch das Finanzamt berücksichtigt wird, Aßergerichtlichen Einigungsversuch gestartet werden?

Da ja der eine Gläubiger, nach zugang des Außergerichtlichen Einigungsversuches das Gerichtliche Mahnverfahren und den Volstreckungsbescheid erwirkt hatt kann ich ja quasi sofort den Antrag stellen.

Würde dann nähmlich gerne direkt den Antrag ausfüllen und bei Gericht einreichen, werd das dann mit meiner Beraterin besprechen.

Zu deiner Schilderung, mit deiner Gerichtsvollzieher erfahrung, musste ich einfach nur noch lachen  :lollol: . Stell mir das grade hier bei uns vor. Hab ich eben nähmlich ganz vergessen, wir haben nähmlich auch noch son Vollautomaten, ich trinke keinen Kaffe, daher vergesse ich den immer gerne. Gehört aber auch meinem Lebensgefährten und dafür hat er auch noch alle Unterlagen.

Also, wird der gute Mann, die gute Frau meine Sachen brav inruhe lassen, weil es einfach viel zu viel arbeit als nutzen währe. Na da bin ich ja schon ne ganze ecke beruhigter.

Sollte der Gerichtsvollzieher kommen, bevor ich den Antrag abgegeben habe:
- werde ich demonstrativ den Antrag, den ich dann ausfülle, auf den Tich liegen haben wenn er kommt
- mich bei Ihn für seine mühe bedanken zu mir zu kommen, und mich gleichzeitig entschuldigen das er noch kommen musste obwohl ich doch den Antrag schon so gut wie beim Amtsgericht habe

Hoffe das ich, sollte ich das noch erleben, einen ebenso netten und ruhigen Vertretter der zunft bekomme.

Und wegschaffen oder so muß ich eh nix. Habe bis auf die Dinger nix wertvolleres mehr. Das würde ich auch nicht tun. Lieber ehrlich UND alles offenlegen bevor es später zu Fragen und Nachteilen kommen sollte. Aber muß jeder selber wissen.
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #5 am: 02. August 2012, 21:58:49 »

Die GV hier in Köln sind nett...Vielleicht kommt ja auch die Sarah zu dir. Du hast recht, wenn ein Gläubiger während des außergerichtlichen Einigungsversuches Vollstreckt, mach den Insoantrag fertig...der Versuch ist gescheitert. Wir hatten Glück, das der erste Gläubiger direkt nach 2 Tagen vollstrecken wollte. Der Inso-Antrag lag schon fertig ausgefüllt bei unserem Anwalt und wurde dann noch schnell aktualisiert und ging 2 Tage später zum Gericht. Von dort bekamen wir schon eine Woche später den Eröffnungsbeschluss.

ich fands eigentlich ganz lustig, wie viele Gläubiger es mit bösen Briefen versucht haben...am lustigsten waren die von den Inkassounternehmen.
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UNverschuldet

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Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #6 am: 02. August 2012, 22:17:56 »

@"Die Anderen waren es" endlich mal jemand mit der richtigen Einstellung :thumbup:

Habe schon öfter gehoert, dass man bei einem PC oder Laptop bei der Pfändung die fachmaennische Löschung der darauf
befindlichen privaten Daten verlangen kann. (was meist mehr kostet als der PC wert ist und somit auf die Pfändung verzichtet wird).

Hat jemand damit Erfahrung?
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koelner84

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #7 am: 02. August 2012, 22:21:12 »

Ja hier bei mir gingen auch innerhalb einer woche nach zusenden des Vorschlages von allen nochmal Mahnungen ein.
Am geilsten war die Bank, das die sich nicht überschlug war auch alles.  :mad2:
- Mahnung, Kredit
- Kontoauszug, Giro mit Dispo
- Kontoauszug, Visa
- Kündigung, Kredit
- Mahnungen zu allen dreien und das 2 mal in folge

und das alles innerhalb 4 Wochen.
Aber die sind derweil sehr ruhig. Haben sich wohl vollkommen verausgabt.  :lollol:

Werd das mal mit meiner Beraterin besprechen. Und hoffen das wir alles noch diesen Monat erledigt bekommen.
Wie lange dauerte es bei dir von Antrag einreichung bis eröffnung des Verfahrens.
Sorry überlesen, grade gefunden.
Das ging ja schnell, Hoffentlich klappt das bei mir genauso schnell. Wenn ich dann noch endgültig die Umschulung bewilligt bekomme ist alles perfekt  :cool:

In 6 Jahren Schuldenfrei sein können und in zwei Jahren wieder normal, vernünftig Arbeiten können mit aufstiegschancen:)  :thumbup:
« Letzte Änderung: 02. August 2012, 22:44:21 von koelner84 »
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #8 am: 03. August 2012, 20:04:38 »

@Koelner

zum Thema Umschulung gibts auch LEGALE Möglichkeiten, die Bürokratie, vor allem wenns die LVA ist zu beschleunigen....ich mache selber auch eine!

 :lollol:
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koelner84

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #9 am: 03. August 2012, 23:56:51 »

@ Die_Anderen_waren_es

Die Umschulung mache ich von der Agentur für Arbeit aus.
Die Arthrose wurde während meiner Arbeitslosigkeit jetzt vor 2 Monaten festgestellt.
Am 20.06 hatte ich eine OP(Knorpelglättung) und war bis mitte Juli Krank geschrieben.

Beim Termin, drei Tage nach ende der Krankmeldung, fragte mich der Sachbearbeiter warum ich jetzt so lange Krank war. Ich sagte Ihm dann wieso, weil ich ohnehin beim selben Termin die Umschulung deswegen beantragen wollte.
Und siehe da, ich musste nicht mehr beantragen, er tippte in seinen PC und suchte alles zusammen, telefonierte.
Keine 10min. später hatte ich eine Liste mit möglichen Umschulungsziehln vor mir liegen, die ich mir ansehen soll und mich innerhalb zwei Wochen für einen Beruf entscheiden soll.
Er sagte noch, damit können Sie nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf und letzten Beruf arbeiten.
Ich sollte beim Termin(der vor einer Woche war) blos noch alles mitbringen was ich vom Arzt bekommen kann und mir einen Beruf ausgesucht haben.  :thumbup:

Habe alles gemacht und nun warte ich blos noch auf den Termin beim Psychologischen Dienst, für diesen Test, und wenn ich den gemacht habe soll ich sofort anrufen, und wenn das ergebniss positiv ist bekomme ich SOFORT den Bildungsgutschein und kann SOFORT loslegen.
Habe seit gestern auch schon zwei Bildungsträger, wo ich dann sofort beginnen kann.

Der psychologische Dienst ist derzeit zwar überlastet aber mich hat Sie als Dringent eingetragen, damit die in die Pötte kommen. Habe heute das erstemal nachgehört. Dienstag werde ich nochmal anrufen und nachfragen und ab Donnerstag dann Täglich, damit ich da schnell drann komme.

Da ist also alles schon in der Zielgraden. :cool:
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #10 am: 04. August 2012, 15:13:46 »

Vergiss Bolscheid...nimms BFW...ist easy und garantierte erfolgreiche Prüfung...ich langweile mich da auch rum
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koelner84

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #11 am: 06. August 2012, 15:24:16 »

Weder Bolscheid noch BFW bieten die Umschulung an, für die ich mich entschieden habe.

Habe morgen und übermorgen Probeunterricht bei IBB und nächste Woche Montag endlich den Termin, beim Psychologischendienst.
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #12 am: 06. August 2012, 17:18:46 »

Darf ich fragen, welchen Beruf du machen möchtest
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koelner84

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #13 am: 07. August 2012, 12:33:04 »

Habe mich für den Bürokaufmann entschieden.

Die Tätigkeiten konnte ich vor einiger Zeit auf einer Arbeitsstelle schon ein wenig kennenlernen.
Es machte mich sehr viel Spaß und ist das was ich mir gut für die Zukunft vorstellen kann.

Werde mir auch Weiterbildungen/Studium ect. noch offen halten im späteren.
Denke das ich da etwas gefunden habe was zu mir passt, das ich gerne mache, und wo ich mich noch weiter entwickeln kann.

Habe so stark die hoffnung das ich nach der Insolvenz dann einen kompletten Neustart machen kann.
Schuldenfrei, mit guten Einkommen und tätigkeit mit Perspektive für mich.
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Pfändung vom Finanzamt und Vollstreckungsbescheid
« Antwort #14 am: 07. August 2012, 19:04:12 »

Na um später Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, würde ich IBB mal ganz schnell vergessen. Du lernst dort definitiv nichts...ausser wie ne Videokonferenz funktioniert.
Auch der Beruf des Bürokaufmann ist gut zu überlegen....ist heutzutage ohne eine Spezialisierung nichts besonderes  mehr. Wenn ich mir die Ausbildungs und Prüfungsinhalte der BK´s anschaue, würde ich sagen, ich mache morgen die Prüfung und bestehe mit 2-3!! Überlege mal Groß und Aussenhandelskaufmann, Industriekaufmann etc....diese Berufe werden übrigens so wie auch der Bürokaufmann im BFW in Michaelshoven ausgebildet. Die Arge etc. muss man nur konsequent darauf hinweisen. Im Oktober gehen die neuen Vorbereitungslehrgänge los und anschließend im Januar übergangslos die Ausbildung. Du hast im BFW eine komplette medizinische und Psychologische Betreuung bei Bedarf. Eine 4-14 tägige Arbeitserprobung findet regelmäßig und kurzfristig statt.

Lese hier mal in Ruhe alles durch:  http://www.diakonie-michaelshoven.de/berufsfoerderungswerk/berufe/

« Letzte Änderung: 07. August 2012, 19:11:24 von Die_Anderen_waren_es »
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