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Autor Thema: Pfändung von Aufträgen im Nebengewerbe  (Gelesen 3211 mal)

wastl1987

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Pfändung von Aufträgen im Nebengewerbe
« am: 18. April 2013, 16:24:16 »

Hallo,

meine finanzielle Lage ist sehr bescheiden. Nun stehen Pfändungen, Gerichtsvollzieher etc. vor der Tür.

Meine Einkommenslage ist wie folgt.

Nettoeinkommen 1.500,- Euro aus Angestelltenverhältnis.

Nebeneinkommen aus Nebengewerbe: 900,- vor Steuer.

Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder. Meine Frau bekommt das Kindergeld und ist noch in Elternzeit.

Nun habe ich mit der Schuldnerberatung telefoniert. Diese meinte dass man das Einkommen aus dem Nebengewerbe direkt beim Auftraggeber (das sind 2, ein Internetportal und der DFB) pfänden kann. Dann bringt mir das ja alles nix mehr, und ich könnte es lassen.

Kann ich mein Nebengewerbeeinkommen irgendwie schützen? Ich brauche das Geld um finanziell zu überleben, da ich erst jetzt wieder angefangen habe zu arbeiten und nächstes Monat nur 700,- Euro erwarten kann.

Und wenn ich das Gewerbe auf meine Frau ummelde? Und es bleibt bei den gleichen Auftraggebern, gibt es dann Ärger?

Ich will nichts falsch machen und bin gerade echt verunsichert. Wäre nett wenn mir jemand helfen kann. :?
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Ein Anruf, und alles war vorbei.
 

Feuerwald

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Re: Pfändung von Aufträgen im Nebengewerbe
« Antwort #1 am: 18. April 2013, 16:52:11 »

Der Gerichtsvollzieher kann im Rahmend er sog. Vermögensauskunft nach möglichen Auftraggeber fragen. Dann droht ggf. dort eine Forderungspfändung.  Schutz gibt es dann – wenn überhaupt – nur im Rahmen des § 850i ZPO auf Antrag beim Vollstreckungsgericht.

Im Fall einer Kontopfändung hilft nur noch eine Umwandlung ein P-Konto.

Sie sollten prüfen, ob Sie als selbständiger nicht sehr zügig in das Regelinsolvenzverfahren können.  Dann können einzelne Gläubiger nicht mehr vollstrecken. Mit dem Insolvenzverwalter müsste man dann verhandeln, entweder der Erklärt die Freigabe der selbst. Tätigkeit oder es wird eine andere, vernünftige Regelung getroffen.

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Re: Pfändung von Aufträgen im Nebengewerbe
« Antwort #2 am: 19. April 2013, 11:38:04 »

Wieso bringt es Ihnen nichts? Sie haben doch diese Schulden verursacht! Ich weiss nur um so mehr man verdient, verbleibt auch bei Ihnen. Ihren Pfändungsfreien Betrag ermitteln und den Rest abführen, sowie @Feuerwald schrieb. Ich finde oft in diesen Forum Zitate, das lohnt sich nicht! Ganz auf 0 fahren finde ich selbst nicht in ordnung.
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Re: Pfändung von Aufträgen im Nebengewerbe
« Antwort #3 am: 19. April 2013, 12:20:36 »

Natürlich könne Sie das Gewerbe, sofern Ihr Auftraggeber damit einverstanden ist, auf Ihre Frau umschreiben. Aber Ihre Schulden sind dadurch nicht gelöst und Steigen
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